Rechtsprechung
BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 355/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Rückforderung überzahlter Leistungen nach der Satzung der VAP - Verjährung von Rückforderungsansprüchen
- openjur.de
Rückforderung überzahlter Leistungen nach der Satzung der VAP; Verjährung von Rückforderungsansprüchen
- Bundesarbeitsgericht
Rückforderung überzahlter Leistungen nach der Satzung der VAP - Verjährung von Rückforderungsansprüchen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 BetrAVG, § 1b Abs 4 S 1 BetrAVG, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 204 Abs 1 Nr 3 BGB
Rückforderung überzahlter Leistungen nach der Satzung der VAP - Verjährung von Rückforderungsansprüchen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen zuviel gezahlter Leistungen nach § 14 Abs. 1 des Tarifvertrages zur Regelung des Besitzstandes aus der bisherigen VAP-Zusatzversorgung
- rewis.io
Rückforderung überzahlter Leistungen nach der Satzung der VAP - Verjährung von Rückforderungsansprüchen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen zuviel gezahlter Leistungen nach § 14 Abs. 1 des Tarifvertrages zur Regelung des Besitzstandes aus der bisherigen VAP-Zusatzversorgung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückzahlungsansprüche wegen überzahlter Post-Versorgungsleistungen
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 18.02.2009 - 3 Ca 1607c/08
- LAG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 1 Sa 129d/09
- BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 355/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.01.1994 - IV ZR 117/93
Beginn der Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der …
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 355/11
Ob er Kenntnis vom Bestehen des Rückforderungsanspruchs hat, ist unerheblich (vgl. BGH 19. Januar 1994 - IV ZR 117/93 - zu 2 b der Gründe; 25. Oktober 1989 - IVa ZR 221/88 - zu 3 b der Gründe) .Die kurze Verjährung soll möglichst schnell Rechtssicherheit und Rechtsfrieden herstellen, den verspätet in Anspruch genommenen Schuldner vor Beweisschwierigkeiten infolge Zeitablaufs schützen und eine alsbaldige Klärung der Ansprüche herbeiführen (vgl. BGH 19. Januar 1994 - IV ZR 117/93 - zu 2 c der Gründe; Römer in Römer/Langheid VVG 2. Aufl. § 12 Rn. 1).
aa) Der sich aus § 69 Abs. 2 VAPS ergebende Rückforderungsanspruch der VAP bei Zuvielleistungen unterfällt zwar der Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG aF (st. Rspr. vgl. BGH 19. Januar 1994 - IV ZR 117/93 - zu 3 der Gründe; 25. Oktober 1989 - IVa ZR 221/88 - zu 3 a der Gründe) .
- BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 221/88
Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der Deutschen …
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 355/11
Ob er Kenntnis vom Bestehen des Rückforderungsanspruchs hat, ist unerheblich (vgl. BGH 19. Januar 1994 - IV ZR 117/93 - zu 2 b der Gründe; 25. Oktober 1989 - IVa ZR 221/88 - zu 3 b der Gründe) .aa) Der sich aus § 69 Abs. 2 VAPS ergebende Rückforderungsanspruch der VAP bei Zuvielleistungen unterfällt zwar der Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG aF (st. Rspr. vgl. BGH 19. Januar 1994 - IV ZR 117/93 - zu 3 der Gründe; 25. Oktober 1989 - IVa ZR 221/88 - zu 3 a der Gründe) .
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Rentenberechtigten und den Zusatzversorgungsanstalten sind zivilrechtlicher Natur und unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (BGH 25. Oktober 1989 - IVa ZR 221/88 - zu 3 der Gründe) .
- BGH, 14.01.1960 - II ZR 146/58
Verjährung von Bereicherungsansprüchen im Versicherungsrecht
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 355/11
Die unter § 12 Abs. 1 VVG aF fallenden Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind dabei nur solche Ansprüche, die ihre rechtliche Grundlage in dem Versicherungsvertrag haben (BGH 14. Januar 1960 - II ZR 146/58 - zu 2 a der Gründe, BGHZ 32, 13; Römer in Römer/Langheid VVG 2. Aufl. § 12 Rn. 2).Das Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten bei Einschaltung einer Unterstützungskasse ist nicht versicherungsvertragsrechtlicher Natur, so dass sich aus ihm auch keine versicherungsrechtlichen Ansprüche ergeben können (vgl. auch BGH 26. Februar 1992 - IV ZR 339/90 - zu II 3 der Gründe; 14. Januar 1960 - II ZR 146/58 - zu 2 der Gründe, BGHZ 32, 13) .
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09
Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 355/11
Daran ändert auch nichts, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Ausschluss des Rechtsanspruchs bei Unterstützungskassen nach § 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht darstellt und dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf die zugesagten Leistungen zusteht (vgl. etwa BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 69, BAGE 133, 158; 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu I der Gründe mwN, BAGE 104, 205 ) . - BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 3/02
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 355/11
Daran ändert auch nichts, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Ausschluss des Rechtsanspruchs bei Unterstützungskassen nach § 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht darstellt und dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf die zugesagten Leistungen zusteht (vgl. etwa BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 69, BAGE 133, 158; 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu I der Gründe mwN, BAGE 104, 205 ) . - BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90
Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des …
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 355/11
Das Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten bei Einschaltung einer Unterstützungskasse ist nicht versicherungsvertragsrechtlicher Natur, so dass sich aus ihm auch keine versicherungsrechtlichen Ansprüche ergeben können (vgl. auch BGH 26. Februar 1992 - IV ZR 339/90 - zu II 3 der Gründe; 14. Januar 1960 - II ZR 146/58 - zu 2 der Gründe, BGHZ 32, 13) .
- LAG Schleswig-Holstein, 09.04.2014 - 6 Sa 419/13
Betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung, Versorgungsrente, …
Zur Rückzahlung dieses Betrags wurde der Beklagte in dem Verfahren 3 Ca 1607c/08 vom Arbeitsgericht Kiel rechtskräftig verurteilt (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 355/11).Dieser Betrag sei dem Kläger rechtskräftig zugesprochen worden (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 355/11 - ).
Mit der Forderung aus dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Kiel (3 Ca 1607 c/08, zuletzt BAG - 3 AZR 355/11 -), habe der Kläger nicht aufrechnen können.
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Oktober 2013 (- 3 AZR 355/11 - ) stehe fest, dass der Kläger den restlichen Rückforderungsbetrag beanspruchen könne.