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   BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19   

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https://dejure.org/2020,39806
BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19 (https://dejure.org/2020,39806)
BAG, Entscheidung vom 08.12.2020 - 3 AZR 64/19 (https://dejure.org/2020,39806)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 3 AZR 64/19 (https://dejure.org/2020,39806)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 328 Abs. 1 BGB, § ... 313 BGB, § 313 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 253 HGB, § 7 Abs. 1 BetrAVG, § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG, Art. 91 des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung, § 16 BetrAVG, § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG, Art. 26 Nr. 1 des 2. Haushaltsstrukturgesetzes, § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB, § 253 Abs. 2 HGB, § 319 ZPO, § 319 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Einfluss einer "Äquivalenzstörung" als Störung der Geschäftsgrundlage auf die Anpassung von Versorgungsregelungen; Keine Störung der Geschäftsgrundlage durch gestiegene bilanzielle Rückstellungen; Teilweise Parallelentscheidung zu BAG 3 AZR 65/19 v. 08.12.2020

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung, Lebensversicherung, Störung der Geschäftsgrundlage, Versorgungszusage

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Versorgungszusage - Störung der Geschäftsgrundlage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrente - und die Bilanz des Arbeitgebers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versorgungszusage und die Störung der Geschäftsgrundlage

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Störung der Geschäftsgrundlage im Zusammenhang mit einer Versorgungszusage?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber bleibt trotz Änderung im Bilanzrecht an Versorgungszusage gebunden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber bleibt an Versorgungszusage gebunden

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Kürzung von Betriebsrenten in der Niedrigzinsphase

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage - Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Einfluss einer "Äquivalenzstörung" als Störung der Geschäftsgrundlage auf die Anpassung von Versorgungsregelungen

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Versorgungszusage - Störung der Geschäftsgrundlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2021, 793
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 290/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19
    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 23; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06  - Rn. 18 , BAGE 126, 1 ) .

    Dies nimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde bzw. geführt hat (vgl. BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 24; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 19, BAGE 126, 1) .

    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Senats - wie ausgeführt - ein Barwertvergleich vorzunehmen (vgl. hierzu ausführlich BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 30, BAGE 126, 1) .

    Einzubeziehen ist ein identischer Personenbestand, nämlich die Gesamtheit der anwartschaftsberechtigten Arbeitnehmer, denen zum Ablösestichtag eine Versorgung nach den Regeln zugesagt war, die verändert werden sollen (vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 39; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 30, BAGE 126, 1) .

  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 779/16

    Zulassung der Revision - Urteilstenor - Berichtigung

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19
    § 319 ZPO schützt die Rechtssuchenden vor den Folgen solcher im Justizalltag unvermeidlichen Fehler und ist damit Ausdruck des das Prozessrecht durchziehenden Prinzips der Rücksichtnahme auf die Rechtssuchenden und ihrer fairen Behandlung (vgl. BAG 22. März 2018 - 8 AZR 779/16 - Rn. 19, BAGE 162, 275; 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - zu I 2 c der Gründe mwN, BAGE 114, 313) .

    "Offensichtlich" ist ein Versehen, wenn es sich aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder zumindest aus den Vorgängen bei ihrem Erlass oder ihrer Verkündung nach außen deutlich ergibt und damit auch für Dritte ohne Weiteres erkennbar ist (vgl. BAG 22. März 2018 - 8 AZR 779/16 - Rn. 22, BAGE 162, 275; BGH 16. Januar 2020 - I ZR 80/18 - Rn. 3 mwN) .

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09

    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19
    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 23; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06  - Rn. 18 , BAGE 126, 1 ) .

    Dies nimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde bzw. geführt hat (vgl. BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 24; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 19, BAGE 126, 1) .

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19
    § 319 ZPO schützt die Rechtssuchenden vor den Folgen solcher im Justizalltag unvermeidlichen Fehler und ist damit Ausdruck des das Prozessrecht durchziehenden Prinzips der Rücksichtnahme auf die Rechtssuchenden und ihrer fairen Behandlung (vgl. BAG 22. März 2018 - 8 AZR 779/16 - Rn. 19, BAGE 162, 275; 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - zu I 2 c der Gründe mwN, BAGE 114, 313) .
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19
    (aaa) Dies ergibt sich aus der Rechtsentwicklung (vgl. hierzu ausführlich BAG 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 106, 327 ) .
  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19
    Einzubeziehen ist ein identischer Personenbestand, nämlich die Gesamtheit der anwartschaftsberechtigten Arbeitnehmer, denen zum Ablösestichtag eine Versorgung nach den Regeln zugesagt war, die verändert werden sollen (vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 39; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 30, BAGE 126, 1) .
  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 455/15

    Betriebsrentenanpassung - aktive latente Steuern

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19
    Rückstellungen haben daher im Wesentlichen einen Zeiteffekt (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 62, BAGE 158, 165; 8. Dezember 2015 - 3 AZR 348/14  - Rn. 52 ; 2. September 2014 -  3 AZR 952/12  - Rn. 60 ) .
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19
    Aus der Begründung dieses Gesetzentwurfes ergibt sich, dass der Gesetzgeber damit auch die Möglichkeit des Widerrufs wegen wirtschaftlicher Notlage beseitigen wollte (BT-Drs. 12/3803 S. 109 f.; BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 - Rn. 28, BAGE 123, 307) .
  • BGH, 16.01.2020 - I ZR 80/18

    Berichtigung des Beschlusses im Hinblick auf die fehlende Kostenentscheidung

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19
    "Offensichtlich" ist ein Versehen, wenn es sich aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder zumindest aus den Vorgängen bei ihrem Erlass oder ihrer Verkündung nach außen deutlich ergibt und damit auch für Dritte ohne Weiteres erkennbar ist (vgl. BAG 22. März 2018 - 8 AZR 779/16 - Rn. 22, BAGE 162, 275; BGH 16. Januar 2020 - I ZR 80/18 - Rn. 3 mwN) .
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 348/14

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners

    Auszug aus BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19
    Rückstellungen haben daher im Wesentlichen einen Zeiteffekt (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 62, BAGE 158, 165; 8. Dezember 2015 - 3 AZR 348/14  - Rn. 52 ; 2. September 2014 -  3 AZR 952/12  - Rn. 60 ) .
  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 39/98

    Insolvenzschutz vorzeitig ausgeschiedener Versorgungsempfänger

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 952/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 891/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 447/19

    Inhaltskontrolle von Scheidungsfolgenvereinbarungen; Zulässigkeit des Antrags auf

  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08

    Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 191/90

    Haftung des Grundstücksverkäufers für Verfehlung des von dem Käufer

  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 402/16

    Gruppenunterstützungskasse - Rückgewähranspruch

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung -

  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 102/17

    Direktzusage - betriebliche Altersversorgung - Anpassung bei Wegfall der

  • LAG Hamm, 27.09.2023 - 4 Sa 163/22

    "Falsa demonstratio non nocet" bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf abgelöste

    Rückstellungen haben daher im Wesentlichen einen Zeiteffekt (BAG, Urteil vom 08.12.2020 - 3 AZR 64/19 - juris).

    Rückstellungen führen allerdings durch die Auswirkungen auf den bilanziellen Gewinn bzw. Verlust zu einem besseren oder schlechteren Verlauf des Geschäftsjahrs, möglicherweise auch mit Auswirkungen auf die Kreditfähigkeit eines Unternehmens (BAG, Urteil vom 08.12.2020, a. a. O.).

  • BAG, 23.02.2022 - 10 ABR 33/20

    Allgemeinverbindlicherklärung - Neuerlass - Heilung - Wach- und

    Es liegt ein offensichtlicher Schreibfehler vor, dessen Korrektur durch den Senat als mit der Sache befasstem Rechtsmittelgericht von Amts wegen geboten ist (vgl. dazu umfassend BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 64/19 - Rn. 47 ff. mwN) .
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 349/20

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung anderweitiger Bezüge -

    b) Eine dahingehende Berichtigung des Tenors des arbeitsgerichtlichen Urteils ist daher nach § 319 Abs. 1 ZPO  durch den Senat als dem mit der Sache befassten Rechtsmittelgericht von Amts wegen aufgrund des offensichtlichen Fehlers geboten (vgl. zur Berichtigung durch das Rechtsmittelgericht BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 64/19 - Rn. 51 mwN).
  • BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22

    Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige Leistung

    wegen eines offenkundigen Schreibfehlers des Berufungsgerichts (vgl. BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 64/19 - Rn. 47 ff.) - auf den es bereits im Urteil hingewiesen hat - hat der Kläger insgesamt einen Anspruch auf Betriebsrentenleistungen gegen die Beklagte iHv. monatlich 3.008,92 Euro brutto.
  • LAG Hamm, 27.09.2023 - 4 Sa 124/22

    Betriebliche Altersversorgung; Konzernbetriebsvereinbarung; Versorgungsschuldner;

    Rückstellungen haben daher im Wesentlichen einen Zeiteffekt (BAG, Urteil vom 08.12.2020 - 3 AZR 64/19 - juris).

    Rückstellungen führen allerdings durch die Auswirkungen auf den bilanziellen Gewinn bzw. Verlust zu einem besseren oder schlechteren Verlauf des Geschäftsjahrs, möglicherweise auch mit Auswirkungen auf die Kreditfähigkeit eines Unternehmens (BAG, Urteil vom 08.12.2020, a. a. O.).

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