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   OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09   

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OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09 (https://dejure.org/2009,4166)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.03.2009 - 3 B 34/09 (https://dejure.org/2009,4166)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. März 2009 - 3 B 34/09 (https://dejure.org/2009,4166)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgungsvorsorge; Wiederholungsgefahr bei Vorliegen einer Sexualstraftat

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 3; ; VwGO § ... 80 Abs. 3 S. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; ; VwGO § 114; ; SPolG § 10 Abs. 1; ; SPolG § 10 Abs. 1 Nr. 2; ; SPolG § 11 Abs. 2; ; StPO § 81 a; ; StPO § 81 b 2. Alt.; ; StPO § 81 g

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Bayern, 17.11.2008 - 10 C 08.2872

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Wiederholungsgefahr; Ermessen

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09
    Die Verfügung des Antragsgegners findet ihre Rechtsgrundlage in § 10 Abs. 1 Nr. 2 SPolG, der ergänzend zu § 81 b 2. Alt. StPO insbesondere dann eingreift, wenn der Betroffene nicht (mehr) Beschuldigter i.S.d. StPO ist, sondern wie hier der Antragsteller bereits rechtskräftig verurteilt wurde hierzu VGH München, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 C 08.2872 - zitiert nach Juris; OVG Koblenz, Beschluss vom 17.11.2000 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 212, OVG Münster, Beschluss vom 13.1.1999 - 5 B 2562/98 -, NJW 1999, 2689.

    Die Anforderungen, die an die Wiederholungsgefahr, d.h. an die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Schadenseintritts gestellt werden müssen, sind dabei - wie erstinstanzlich zutreffend festgestellt - umso geringer, je höherwertiger das gefährdete Rechtsgut ist hierzu VGH München, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 C 08.2872 - VG Augsburg, Beschluss vom 23.12.2004 - Au 8 S 04.1820 -, jeweils bei Juris.

    Ungeachtet des Umstandes, dass der Senat im Falle einer den formalen Anforderungen des § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO entsprechenden Begründung - wie eingangs dargelegt - eine eigene originäre Ermessensentscheidung zu treffen hat, bestehen für die Annahme eines solchen Ermessenausfalls mit Blick darauf, dass die Antragsgegnerin - im Unterschied etwa zu der von dem Antragsteller angeführten Entscheidung des Bay.VGH vom 17.11.2008, a.a.O. - die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 2 SPolG unter Verwendung des Wortes "kann" in ihrem Bescheid zitiert und einzelfallbezogen auf die Verurteilung des Antragstellers wegen einer Sexualstraftat durch Urteil des Amtsgericht A-Stadt vom 22.10.2007 - 9 LS 306/07 - sowie weiterer Straftaten sowie auf eine daraus resultierende Wiederholungsgefahr verwiesen hat, keine greifbaren Anhaltspunkte.

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09
    Dementsprechend bemisst sich die Notwendigkeit der Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Straf- beziehungsweise Ermittlungsverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere angesichts der Art, Schwere und der Begehungsweise der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftaten, angesichts seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten, indem sie den Betroffenen überführen oder entlasten hierzu vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, NJW 2006, 1225; Beschluss vom 6.7.1988, Buchholz 306, § 81 b StPO Nr. 1 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192 ff.

    Die dort zugunsten des Antragstellers ausgesprochene Strafaussetzung zur Bewährung mit der darin vorausgesetzten günstigen Sozialprognose steht der Prognose einer Wiederholungsgefahr nicht entgegen, da die anzulegenden Maßstäbe jeweils unterschiedlich sind, hierzu BVerwG, Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 - VGH Mannheim, Urteil vom 29.5.2008 - 1 S 1503/07 - m.w.N., zitiert nach Juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Erforderlichkeit unterliegt hierbei der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, lediglich das der polizeilichen Prognose zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer weiteren Einbeziehung in den Kreis potenziell Tatbeteiligter bei einer noch aufzuklärenden Straftat ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist hierzu VGH Mannheim, Urteile vom 29.5.2008 - 1 S 1503/07 -, zitiert nach Juris und vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, DÖV 2004, 440.

    Die dort zugunsten des Antragstellers ausgesprochene Strafaussetzung zur Bewährung mit der darin vorausgesetzten günstigen Sozialprognose steht der Prognose einer Wiederholungsgefahr nicht entgegen, da die anzulegenden Maßstäbe jeweils unterschiedlich sind, hierzu BVerwG, Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 - VGH Mannheim, Urteil vom 29.5.2008 - 1 S 1503/07 - m.w.N., zitiert nach Juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Erforderlichkeit unterliegt hierbei der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, lediglich das der polizeilichen Prognose zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer weiteren Einbeziehung in den Kreis potenziell Tatbeteiligter bei einer noch aufzuklärenden Straftat ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist hierzu VGH Mannheim, Urteile vom 29.5.2008 - 1 S 1503/07 -, zitiert nach Juris und vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, DÖV 2004, 440.

    Da mithin in Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erkennungsdienstliche Maßnahmen stets auf das notwendige Maß zu begrenzen sind, darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen hierzu etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.11.2008 - 11 ME 297/08 - und Urteil vom 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, zitiert nach Juris; VGH Mannheim Urteil vom 18.12.2003, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - 5 B 2562/98

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Rechtsgrundlage; Präventive Tätigkeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09
    Die Verfügung des Antragsgegners findet ihre Rechtsgrundlage in § 10 Abs. 1 Nr. 2 SPolG, der ergänzend zu § 81 b 2. Alt. StPO insbesondere dann eingreift, wenn der Betroffene nicht (mehr) Beschuldigter i.S.d. StPO ist, sondern wie hier der Antragsteller bereits rechtskräftig verurteilt wurde hierzu VGH München, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 C 08.2872 - zitiert nach Juris; OVG Koblenz, Beschluss vom 17.11.2000 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 212, OVG Münster, Beschluss vom 13.1.1999 - 5 B 2562/98 -, NJW 1999, 2689.

    Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), der verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der präventive Charakter der erkennungsdienstlichen Maßnahmen verlangen allerdings ferner eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer effektiven Verhinderung und Aufklärung von Straftaten und dem Interesse des Betroffenen, entsprechend dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht nur deshalb als potenzieller (erneuter) Rechtsbrecher behandelt zu werden, weil er sich verdächtig gemacht hat oder angezeigt worden ist hierzu etwa OVG Münster, Beschlüsse vom 13.1.1999, a.a.O. und vom 14.6.1994 - 5 B 2693/93 -, zitiert nach Juris.

  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09
    Die zugunsten des Betroffenen geltende Unschuldsvermutung spricht nicht dagegen, die Feststellung eines Tatverdachts ist substantiell etwas anderes als eine Schuldfeststellung hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, 3231 sodass, wie gerade die Anknüpfung an die Beschuldigteneigenschaft in § 81 b 2. Alt. StPO zeigt, eine Einbeziehung im Bereich der Strafverfolgungsvorsorge - jedenfalls prinzipiell - erfolgen kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 2 O 218/07

    Vorladung zu "freiwilliger" erkennungsdienstlicher Maßnahme

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09
    Die Verfügung ist daher dem Antragsteller erkennbar so auszulegen, dass sein Erscheinen bei fortdauernder Weigerung - wie angedroht - durch Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden kann und der festgelegte Zeitpunkt ihm nur die Möglichkeit eröffnen soll, durch sein freiwilliges Erscheinen die Anwendung von Zwangsmitteln zu verhindern hierzu etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.9.2007 - 2 O 218/07 -, zitiert nach Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2007 - 5 B 1284/07

    Ausfall der Abwägung zwischen privatem Interesse und Durchsetzung der Vollziehung

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09
    Sexualdelikte sind regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt vgl. etwa neben den erstinstanzlich angeführten Entscheidungen OVG Münster, Beschluss vom 23.2.2007 - 5 B 1284/07 - VG Lüneburg, Beschluss vom 12.3.2002 - 3 B 14/02 - VG Köln, Urteil vom 29.11.2007 - 20 K 3331/06 -, VG Dresden Beschluss vom 11.11.2004 - 14 K 2060/04 - VG Minden, Urteil vom 12.4.2007 - 11 K 103/07 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - 5 B 597/08

    Rechtmäßige Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen; Kriterien für die

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09
    Auch wenn dieses Ermittlungsverfahren offenbar eingestellt wurde, kann der dort erhobene Tatverdacht prinzipiell bei der Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt oder ob von einer einmaligen Verfehlung auszugehen ist, berücksichtigt werden hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.8.2008 - 5 B 597/08 -, zitiert nach Juris.
  • VG Minden, 12.04.2007 - 11 K 103/07

    Zulässige erkennungsdienstliche Behandlung eines Lehrers

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09
    Sexualdelikte sind regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt vgl. etwa neben den erstinstanzlich angeführten Entscheidungen OVG Münster, Beschluss vom 23.2.2007 - 5 B 1284/07 - VG Lüneburg, Beschluss vom 12.3.2002 - 3 B 14/02 - VG Köln, Urteil vom 29.11.2007 - 20 K 3331/06 -, VG Dresden Beschluss vom 11.11.2004 - 14 K 2060/04 - VG Minden, Urteil vom 12.4.2007 - 11 K 103/07 -.
  • VG Köln, 29.11.2007 - 20 K 3331/06

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen eine Anordnung erkennungsdienstlicher

  • VG Lüneburg, 12.03.2002 - 3 B 14/02

    Beschuldigter; erkennungsdienstliche Maßnahmen; Sexualdelikt; Tatverdacht;

  • VG Dresden, 11.11.2004 - 14 K 2060/04
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Prostituierten; Wahrung des

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08

    Einbeziehung jugendtypischen Fehlverhaltens bei Prognose einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2000 - 11 B 11859/00

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen im Rahmen einer

  • OVG Saarland, 26.01.2009 - 3 D 359/08

    Ersatzvornahme: Kosten einer Beseitigung illegal gelagerter Abfälle; Pflicht zur

  • OVG Saarland, 22.08.2001 - 2 W 1/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer

  • VG Saarlouis, 09.02.2009 - 6 L 46/09

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Sexualstraftat

  • OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05

    Schulreform und gemeindlichem Selbstverwaltungsrecht - einstweiliger Rechtsschutz

  • OVG Saarland, 14.11.2001 - 3 V 34/01

    Anordnung des dinglichen Arrests im Hinblick auf eine mögliche Straftat wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1994 - 5 B 2693/93

    Vorläufiger Rechtsschutz; Duldung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • VG Augsburg, 23.12.2004 - Au 8 S 04.1820
  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung

    Generell sind Sexualdelikte nach kriminalistischer Erfahrung als "Neigungsdelikte" einzuordnen, die regelmäßig ein wesentliches Indiz für eine Wiederholungsgefahr darstellen, sofern nicht die anderen Umstände des Einzelfalls auf eine zu erwartende "Einmaligkeit" der Tat hindeuten (BayVGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, BeckRS 2015, 44398, Rn. 8; SaarlOVG des Saarlandes, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34/09 -, BeckRS 2009, 32373; SächsOVG, a.a.O.).

    Hier kann aber bereits aus den vorgenannten Gründen davon ausgegangen werden, dass hier alleine durch das äußerliche Wohlverhalten des Klägers während des laufenden Strafverfahrens noch keine ernsthafte und dauerhafte Besserung angenommen werden konnte (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34/09 -, juris, Rn. 47 zur sexuellen Nötigung als Anlassstraftat und ca. drei Jahren Unauffälligkeit während der Bewährungszeit).

  • OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten

    Nach alledem ist der Landesgesetzgeber befugt, den möglichen Adressatenkreis erkennungsdienstlicher Anordnungen über den Kreis des Beschuldigten im Sinne von § 81b Alt. 2 StPO hinaus zu erweitern (so im Ergebnis auch OVG Münster, Beschl. v. 13.1.1999, 5 B 2562/98, DÖV 1999, 522, juris Rn. 8; OVG Schleswig, Urt. v. 5.5.1998, NJW 1999, 1418, juris Rn. 32; OVG Koblenz, Beschl. v. 17.11.2000, 11 B 11859/00, DÖV 2001, 212; VGH München, Beschl. v. 17.11.2008, 10 C 08.2872, juris Rn. 12; OVG Saarlouis, Beschl. v. 13.3.2009, 3 B 34/09; Schenke, in JZ 2006, 707; Berner/ Köhler/ Käß, Kommentar zum [bayerischen] Polizeiaufgabengesetz, 20. Aufl. 2010, Art. 14 Rn. 9; Randl in NVwZ 1992, 1070; Rachor, in Lisken/ Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2011, E Rn. 419; Beaucamp/ Ettemayer/ Rogosch/ Stammer, Hamburger Sicherheits- und Ordnungsrecht, 2. Aufl. 2009, § 7 HmbPolDVG Rn. 4; a.A. Pieroth/ Schlink/ Kniesel, POR, 6. Aufl. 2010, § 14, Rn. 58; Fugmann in NJW 1981, 2227; Apel/ Eisenhardt in Der Strafverteidiger 2006, 490; missverständlich Schenke in POR, 7. Aufl. 2011 Rn. 126).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verfahrenseinstellung, hinreichenden

    Sexualdelikte sind regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und bergen damit statistisch betrachtet eine signifikant höhere Rückfallgefahr, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (so auch: SaarlOVG, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34/09 -, juris, Rn. 33 ff.; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris, Rn. 8; hinsichtlich Sexualdelikten, die von pädophil veranlagten Menschen begangen werden: SächsOVG Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Saarland, 07.08.2013 - 3 A 295/13

    Erkennungsdienstliche Behandlung; "Austausch" der Rechtsgrundlage eines

    Beschluss vom 13 3.2009 - 3 B 34/09 -, juris,.

    so auch OVG Hamburg, Urteil vom 11.4.2013 - 4 Bf 141/11 - m.w.N.; im Ergebnis ebenso VGH München, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 C 08.2872 - OVG Koblenz, Beschluss vom 17.11.2000 - 11 B 11859/00 - OVG Schleswig, Urteil vom 5.5.1998 - 4 L 1/98 -, NJW 1999, 1418; OVG Münster, Beschluss vom 13.1.1999 - 5 B 2562/98 -, jeweils bei juris; so im Ergebnis auch Beschluss des Senats vom 13.3.2009 - 3 B 34/09 -, juris; Rachor in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2011, E Rdnr. 419.

    hierzu BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, sowie Beschluss des Senats vom 13.3.2009 - 3 B 34/09 -, jeweils m.w.N., bei juris.

  • VG München, 13.07.2016 - M 7 K 15.4011

    Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen beim Bestehen eines hinreichenden

    Ungeachtet dessen, ob die Vorfälle rechtlich als Sexualstraftat oder "nur" als Beleidigung (mit sexuellem Hintergrund) zu würdigen sind, hat der Beklagte im Hinblick auf die Vorfälle ferner zutreffend zugrunde gelegt, dass sie einem Triebgeschehen entsprungen sind, was regelmäßig auf eine besondere Veranlagung oder Neigung schließen lässt (OVG des Saarlandes, B. v. 13. März 2009 - 3 B 34/09 - juris Rn. 33 ff. m. w. N.) und für eine Wiederholungsgefahr spricht.

    Die Verfügung ist erkennbar dahin auszulegen, dass das Erscheinen bei fortgesetzter Weigerung zwangsweise durchgesetzt werden kann und der festgelegte Termin nur die Möglichkeit eröffnen soll, durch freiwilliges Erscheinen die Anwendung von Zwangsmitteln zu vermeiden (OVG des Saarlandes, B. v. 13. März 2009 - 3 B 34/09 - juris Rn. 51 m. w. N.; BayVGH, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078

    Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage, wenn im Zeitpunkt der letzten mündlichen

    Sexualdelikte sind regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und bergen damit statistisch betrachtet eine signifikant höhere Rückfallgefahr, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (OVG Saarland, B.v. 13.3.2009 -3 B 34/09 - juris Rn. 33 f.).
  • VG Mainz, 14.09.2017 - 1 K 45/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Verdachts auf Begehung von

    Generell sind Sexualdelikte nach kriminalistischer Erfahrung als "Neigungsdelikte" einzuordnen, die regelmäßig ein wesentliches Indiz für eine Wiederholungsgefahr darstellen, sofern nicht die anderen Umstände des Einzelfalls auf eine zu erwartende "Einmaligkeit" der Tat hindeuten (BayVGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, BeckRS 2015, 44398, Rn. 8; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34/09 -, BeckRS 2009, 32373; SächsOVG, a.a.O.).
  • VG Gelsenkirchen, 14.03.2016 - 17 K 3859/12

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Kind; Kinderpornografie; Kinderpornographie;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 5 B 1284/07 - , juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 13. März 2009 - 3 B 34/09 -, juris; VG Köln, Urteil vom 20. November 2008 - 20 K 3088/08 -, juris.
  • VG Mainz, 20.12.2018 - 1 K 447/18

    Anschlusssicherstellung von Bargeld; Notwendigkeit der Darlegung der

    Hier kann aber bereits aufgrund von weiteren Indizien davon ausgegangen werden, dass alleine durch das äußerliche Wohlverhalten des Klägers nach seiner strafrechtlichen Verurteilung noch keine ernsthafte und dauerhafte Besserung angenommen werden kann (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34/09 -, juris, Rn. 47 zur sexuellen Nötigung als Anlassstraftat im Rahmen des § 81b Alt. 2 StPO und ca. drei Jahren Unauffälligkeit während der Bewährungszeit).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09

    Anforderungen an die Begründungslast der Behörde bei Anordnung

    Soweit in der aktuellen Rechtsprechung (vgl. z.B. OVG d.Saarlandes, Beschl. v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 - , juris; VG Minden, Urt. v. 30.6.2008 -11 K 578/08 - , juris) zu den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen weiterhin unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, NJW 2006, 1225; Beschl. v. 6.7.1988, Buchholz 306, § 81 b StPO Nr. 1 m.w.N.; Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192) die Auffassung vertreten wird, die landesrechtliche Regelung greife ergänzend zu § 81 b 2. Alt. StPO insbesondere dann ein, wenn der Betroffene nicht (mehr) Beschuldigter i.S.d. StPO, sondern bereits rechtskräftig verurteilt sei, die erkennungsdienstliche Behandlung nach Landesrecht und nach § 81 b 2. Alt. StPO solle vorsorgend sächliche Hilfsmittel für die Erforschung und Aufklärung von Straftaten bereitstellen, so dass sich die Notwendigkeit der Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen danach bemesse, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Straf- beziehungsweise Ermittlungsverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere angesichts der Art, Schwere und der Begehungsweise der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftaten, angesichts seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten sei, Anhaltspunkte für die Annahme biete, dass der Betroffene künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könne und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten, indem sie den Betroffenen überführten oder entlasteten, ist dem zumindest für das niedersächsische Landesrecht nicht (mehr) zu folgen.
  • VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16

    Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher

  • VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112

    Eilantrag gegen die Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge

  • VG Ansbach, 12.03.2013 - AN 1 K 12.01658

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen des Besitzes

  • OVG Sachsen, 06.10.2009 - 3 B 187/08

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen gegen einen Jugendlichen wegen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • VG Berlin, 03.11.2016 - 1 K 82.15

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung weiterer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 3 L 241/13

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen gemäß SOG ST § 21 Abs 2 Nr 2

  • OVG Sachsen, 12.10.2010 - 3 A 657/09

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen nach § 81b 2. Alt. StPO

  • VG Berlin, 09.08.2021 - 1 K 93.17
  • OVG Sachsen, 16.11.2009 - 3 B 355/08

    Prozesskostenhilfe; mutwillige Rechtsverfolgung

  • VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 1 S 12.01657

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Erwerb bzw. Besitz

  • VGH Bayern, 12.08.2022 - 10 CS 21.3080

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG Aachen, 21.11.2011 - 6 K 29/10

    Rechtmäßigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen im Rahmen eines

  • OVG Sachsen, 07.12.2010 - 3 A 452/10

    Erkennungsdienstliche Maßnahme

  • OVG Sachsen, 06.10.2009 - 3 A 106/09

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen

  • VG Trier, 28.06.2023 - 8 K 1152/23

    Erkennungsdienstliche Behandlung von Heranwachsenden

  • VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463

    Erkennungsdienstliche Behandlung zur Strafverfolgungsvorsorge

  • OVG Sachsen, 16.12.2013 - 3 D 77/13

    Erkennungsdienstliche Behandlung, sexueller Missbrauch von Kindern

  • VG München, 14.08.2013 - M 7 K 12.3618
  • VG Hamburg, 17.04.2018 - 19 E 1490/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen Erwerbs von Cannabis; Wiederholungsgefahr;

  • VG Aachen, 19.11.2010 - 6 K 2372/09

    Rechtmäßigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen bei späterem Wegfall der

  • OVG Sachsen, 31.01.2023 - 6 D 19/22

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Sexualdelikt

  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 14.505

    Rechtmäßige Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung aufgrund

  • VG Würzburg, 11.02.2011 - W 5 S 11.53

    Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung und deren gerichtliche

  • VG Düsseldorf, 08.06.2009 - 18 K 2265/09
  • VG Würzburg, 26.10.2011 - W 5 S 11.829

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Unschuldsvermutung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 34.09 (3 C 41.09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36582
BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 34.09 (3 C 41.09) (https://dejure.org/2009,36582)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.2009 - 3 B 34.09 (3 C 41.09) (https://dejure.org/2009,36582)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 2009 - 3 B 34.09 (3 C 41.09) (https://dejure.org/2009,36582)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 41.09

    Acte-clair-Doktrin; analoge Anwendung; Analogie; erweiternde Auslegung einer

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 34.09
    BVerwG 3 B 34.09 (3 C 41.09).

    Rechtsmittelbelehrung Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 41.09 fortgesetzt.

  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 95/18

    Verdächtiger muss sich Penis für Polizeiakten fotografieren lassen

    Sexualdelikte sind regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und bergen damit statistisch betrachtet eine signifikant höhere Rückfallgefahr, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (OVG Saarland, B.v. 13.3.2009 - 3 B 34.09 - juris; BayVGH, Beschluss vom 02. April 2015 - 10 C 15.304 -, Rn. 8, juris; VG Cottbus, Beschluss vom 30. November 2017 - 3 L 681/17 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 08. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18

    Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung

    35 Anhand der Art der Tat - des gewaltsamen Schüttelns eines Säuglings - lässt sich anders als beispielsweise im Bereich von Sexualstraftaten (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 -, juris, Rn. 33 ff.; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris, Rn. 8), im Bereich von Betäubungsmitteldelikten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 10 Cs 16.2069 -, juris, Rn. 11) oder bei typischen Aggressionsdelikten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Juni 2009 - OVG 1 M 4.08 - n.v.) nicht schon alleine und für sich genommen eine besondere Neigung herleiten, welche die Annahme eines damit möglicherweise einhergehenden Kontrollverlustes in der Öffentlichkeit rechtfertigen könnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - 13 A 3267/08

    Rechtsgrundlage einer auf fleischhygienerechtlicher Grundlage beruhenden

    Dass eine auf fleischhygienerechtliche Vorschriften gestützte Anordnung nicht auch gleichzeitig tierseuchenrechtlichen Charakter haben kann, vgl. aber a. A. Bay VGH, Urteil vom 28. April 2009 - 20 B 09.410 -, juris, nicht rechtskräftig, Revision vom BVerwG zugelassen durch Beschluss vom 23. November 2009 - 3 B 34.09, 3 B 34.09 (3 C 41.09) -, juris, hat der Gesetzgeber im Übrigen schon bei Schaffung der Entschädigungsregelung nach § 66 Nr. 5 TierSG deutlich gemacht.

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 23. November 2009 - 3 B 34.09, 3 B34.09 (3 C 41.09) -, a. a. O.

  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Ermittlungsverfahren wegen

    Sexualdelikte sind regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und bergen damit statistisch betrachtet eine signifikant höhere Rückfallgefahr, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (OVG Saarland, B.v. 13.3.2009 - 3 B 34.09 - juris Rn. 33 ff.; BayVGH, U.v. 22.11.2013 - 10 B 12.278 - juris Rn. 25).
  • VG Cottbus, 06.07.2020 - 3 K 1542/19
    Insoweit teilt die Einzelrichterin die Erwägung des Beklagten, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 13).
  • VG Cottbus, 07.06.2022 - 3 L 108/22
    Zwar teilt das Gericht die Auffassung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit die Gefahr einer signifikant höheren Rückfallgefahr birgt, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris Rn. 37; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris Rn. 9; Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2022 - 3 L 14/22 - juris Rn. 15).
  • VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Pädophilen

    Insoweit teilt das Gericht die Erwägung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters für derartige Delikte auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 29. Dezember 2021 - 3 L 401/21 - zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen).
  • VG Cottbus, 24.11.2021 - 3 K 549/20
    Insoweit teilt die Einzelrichterin die Erwägung des Beklagten, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 13).
  • VG Cottbus, 29.12.2021 - 3 L 401/21
    Insoweit teilt das Gericht die Erwägung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 13).
  • VG Potsdam, 18.08.2022 - 3 L 490/22
    Die kriminalistische Einschätzung des Antragsgegners, dass bei einem Sexualdelikt "regelmäßig" von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit diese eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten, ist nicht zu beanstanden (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; VG Cottbus, Beschlüsse vom 28. Januar 2022 - 3 L 14/22 - juris Rn. 15; vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 13).
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