Rechtsprechung
   VG Greifswald, 28.08.2015 - 3 B 522/15 HGW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23320
VG Greifswald, 28.08.2015 - 3 B 522/15 HGW (https://dejure.org/2015,23320)
VG Greifswald, Entscheidung vom 28.08.2015 - 3 B 522/15 HGW (https://dejure.org/2015,23320)
VG Greifswald, Entscheidung vom 28. August 2015 - 3 B 522/15 HGW (https://dejure.org/2015,23320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,23320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Straßenbaubeitrag - und das Hinterliegergrundstück

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Straßenbaubeitrag - und der nutzungsbezogene Artzuschlag

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Greifswald, 02.04.2015 - 3 A 196/14

    Beschränkung des gebietsbezogenen Artzuschlages in einer

    Auszug aus VG Greifswald, 28.08.2015 - 3 B 522/15
    Dies beruht auf der Annahme, dass Grundstücke in den in § 5 Abs. 5 Buchst. c SBS genannten Baugebieten einen besonders intensiven Ziel- und Quellverkehr auslösen, so dass ihnen durch eine beitragsfähige Straßenbaumaßnahme ein größerer Vorteil vermittelt wird, als Grundstücken, die - außerhalb der genannten Gebietstypen gelegen - gewerblich oder in einer der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise genutzt werden (VG Greifswald, Urt. v. 02.04.2015 - 3 A 196/14 -, juris Rn. 23).

    Ein sachlicher Grund für diese Differenzierung ist nicht erkennbar (VG Greifswald, Urt. v. 02.04.2015 - 3 A 196/14 -, juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 08.04.2008 - 6 B 05.1276

    Erschließungsbeitragssatzung - einheitlicher Artzuschlag auch bei gemischt

    Auszug aus VG Greifswald, 28.08.2015 - 3 B 522/15
    Die Ausübung dieses Ermessens ist jedoch durch das Vorteilsprinzip eingeschränkt (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: VGH München, Urt. v. 08.04.2008 - 6 B 05.1276 -, juris Rn. 37).
  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus VG Greifswald, 28.08.2015 - 3 B 522/15
    Allerdings liegt eine Inanspruchnahmemöglichkeit - sofern Anlieger- und Hinterliegergrundstücke (wie hier) im Eigentum verschiedener Personen stehen - nur dann vor, wenn die Zuwegung über ein unmittelbar an der Straße gelegenes Grundstück voraussichtlich auf Dauer besteht (zum Erschließungsbeitragsrecht vgl. BVerwG, Urt. v. 08.05.2002 - 9 C 5.01 -, NVwZ-RR 2002, 770), denn bei dem beitragsrelevanten Vorteil handelt es sich um einen Dauervorteil.
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus VG Greifswald, 28.08.2015 - 3 B 522/15
    Denn die Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB darf nicht dazu führen, dass eine vorhandene Bebauung in Zielrichtung auf eine scharfe Trennung von Gebietscharakter und zulässiger Bebauung geradezu gewaltsam in eine der Alternativen des Gebietskatalogs in § 1 Abs. 2 BauNVO gepresst wird, um dann in einer zweiten Stufe mehr oder weniger schematisch die Zulässigkeitsregeln der §§ 2 ff. BauNVO anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 23.04.1969 - VI C 12.67 -, BVerwGE 32, 31 ).
  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 6 ZB 08.2719

    Straßenausbaubeitrag; Artzuschlag (Gewerbezuschlag); gewerbliche Nutzung;

    Auszug aus VG Greifswald, 28.08.2015 - 3 B 522/15
    Es ist ihm aber nicht verwehrt, die Grenze niedriger zu bestimmen (VGH München, Beschl. v. 08.02.2010 - 6 ZB 08.2719 -, juris Rn. 6; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 18 Rn. 66 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96

    Grundstücksbreite; Frontmetermaßstab; Straßenbaumaßnahme; Tiefenbegrenzung;

    Auszug aus VG Greifswald, 28.08.2015 - 3 B 522/15
    Nach der Rechtsprechung des OVG Schleswig ist eine Zuschlagsregelung, die bereits bei einer geringfügigen gewerblichen Nutzung greift, nicht zu beanstanden, wenn ein Zuschlag von nicht mehr als 25 v.H. gewählt wird (Urt. v. 11.02.1998 - 2 L 79/96 -, juris Rn. 47).
  • VG Greifswald, 26.07.2012 - 3 A 229/09

    Straßenbaubeitrag: Anfechtung eines Vorausleistungsbescheides; Notwegerecht

    Auszug aus VG Greifswald, 28.08.2015 - 3 B 522/15
    Diese Sicherung kann regelmäßig durch eine Grunddienstbarkeit oder die Eintragung einer Baulast erfolgen (VG Greifswald, Urt. v. 26.07.2012 - 3 A 229/09 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 12.04.1967 - VI C 12.67
    Auszug aus VG Greifswald, 28.08.2015 - 3 B 522/15
    Denn die Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB darf nicht dazu führen, dass eine vorhandene Bebauung in Zielrichtung auf eine scharfe Trennung von Gebietscharakter und zulässiger Bebauung geradezu gewaltsam in eine der Alternativen des Gebietskatalogs in § 1 Abs. 2 BauNVO gepresst wird, um dann in einer zweiten Stufe mehr oder weniger schematisch die Zulässigkeitsregeln der §§ 2 ff. BauNVO anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 23.04.1969 - VI C 12.67 -, BVerwGE 32, 31 ).
  • VG Greifswald, 15.10.2015 - 3 A 409/13

    Straßenbaubeitrag - gewerblicher Artzuschlag bei Nutzung eines Gebäudes als

    Ein sachlicher Grund für diese Differenzierung ist nicht erkennbar (vgl. VG Greifswald, Beschl. v. 28.08.2015 - 3 B 522/15 -, juris Rn. 15).
  • VG Greifswald, 24.08.2018 - 3 A 814/16

    Anwendung des Grundsatzes der regionalen Teilbarkeit; Einbeziehung eines nicht

    Ein sachlicher Grund für diese Differenzierung ist nicht erkennbar (vgl. VG Greifswald, Beschl. v. 28.08.2015 - 3 B 522/15 -, juris Rn. 15).Besonders deutlich wird dies mit Blick auf § 34 Abs. 2 BauGB, der die Anwendbarkeit der Baunutzungsverordnung davon abhängig macht, dass die Eigenart der näheren Umgebung (zufällig) einem der in der Baunutzungsverordnung genannten Baugebiete entspricht.
  • VG Greifswald, 16.10.2017 - 3 A 110/15

    Kommunalrecht: Heranziehung zum Straßenausbaubeitrag; Artzuschlag für "faktische

    Ein sachlicher Grund für diese Differenzierung ist nicht erkennbar (vgl. VG Greifswald, Beschl. v. 28.08.2015 - 3 B 522/15 -, juris Rn. 15).Besonders deutlich wird dies mit Blick auf § 34 Abs. 2 BauGB, der die Anwendbarkeit der Baunutzungsverordnung davon abhängig macht, dass die Eigenart der näheren Umgebung (zufällig) einem der in der Baunutzungsverordnung genannten Baugebiete entspricht.
  • VG Greifswald, 04.08.2016 - 3 A 249/15

    Kommunalrecht: Straßenausbaubeitrag; Vorteilsprinzip bei Aufwandsverteilung

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (vgl. VG Greifswald, Beschl. v. 28.08.2015 - 3 B 522/15, juris Rn. 15 sowie Urt. v. 15.10.2015 - 3 A 409/13 -, juris Rn. 23 f.) ist es weder mit dem Vorteilsprinzip des § 7 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V noch mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz (GG) zu vereinbaren, wenn die Entstehung des nutzungsbezogenen Artzuschlages davon abhängt, dass die gewerblich oder gewerbeähnlich genutzten Grundstücke in einem der in der Baunutzungsverordnung (vgl. §§ 2 ff. BauNVO) genannten faktischen (vgl. § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB) oder durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebiete liegen.
  • VG Greifswald, 28.07.2016 - 3 A 1364/14

    Heranziehung eines gebietsübergreifenden Reiterhofes zum Straßenausbaubeitrag

    Ein sachlicher Grund für diese Differenzierung ist nicht erkennbar (vgl. VG Greifswald, Beschl. v. 28.08.2015 - 3 B 522/15 -, juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht