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   BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13   

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BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13 (https://dejure.org/2014,4417)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.2014 - 3 B 68.13 (https://dejure.org/2014,4417)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 3 B 68.13 (https://dejure.org/2014,4417)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Entzugs der ärztlichen Approbation wegen tausendfachen Abrechnungsbetrugs und rechtskräftiger Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die in einem rechtskräftigen Strafurteil getroffenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage der behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Beurteilung von Approbations-Widerrufen gemacht werden können, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen ergeben (Urteil vom 26. September 2002 - BVerwG 3 C 37.01 - NJW 2003, 913 ; Beschlüsse vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 10.03 - juris Rn. 2 und vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111 Rn. 10).

    Dazu bedarf es der Darlegung substantiierter, nachprüfbarer Umstände, die die Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen ernstlich in Zweifel ziehen (Beschluss vom 18. August 2011 a.a.O. Rn. 11).

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Anlass für den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit nur ein schwerwiegendes Fehlverhalten sein kann, das geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den ärztlichen Berufsstand nachhaltig zu erschüttern, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos (vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 S. 15 und vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29 Rn. 4).

    Geklärt ist des Weiteren, dass der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit, der nach seiner Zielrichtung keine auf die Person des Betroffenen bezogene Gefahrenprognose erfordert, in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit stehen muss und daher hohen Anforderungen unterliegt (vgl. näher Beschluss vom 27. Januar 2011 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13
    Mit Urteil vom 19. März 2013 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die gesetzliche Regelung der Verständigung im Strafverfahren (§ 257c StPO) verfassungsgemäß ist (NJW 2013, 1058).
  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Anlass für den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit nur ein schwerwiegendes Fehlverhalten sein kann, das geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den ärztlichen Berufsstand nachhaltig zu erschüttern, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos (vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 S. 15 und vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29 Rn. 4).
  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die in einem rechtskräftigen Strafurteil getroffenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage der behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Beurteilung von Approbations-Widerrufen gemacht werden können, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen ergeben (Urteil vom 26. September 2002 - BVerwG 3 C 37.01 - NJW 2003, 913 ; Beschlüsse vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 10.03 - juris Rn. 2 und vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111 Rn. 10).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die in einem rechtskräftigen Strafurteil getroffenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage der behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Beurteilung von Approbations-Widerrufen gemacht werden können, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen ergeben (Urteil vom 26. September 2002 - BVerwG 3 C 37.01 - NJW 2003, 913 ; Beschlüsse vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 10.03 - juris Rn. 2 und vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111 Rn. 10).
  • BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12

    Widerruf der Approbation als Arzt; Berufsunwürdigkeit; Abrechnungsbetrug;

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13
    Ebenfalls geklärt ist, dass ein Abrechnungsbetrug zum Nachteil privater Krankenversicherungsunternehmen oder staatlicher Beihilfestellen den Widerruf der ärztlichen Approbation rechtfertigen kann und dass das Fehlverhalten dazu keine "behandlungsrelevanten Aspekte", wie von der Beschwerde geltend gemacht, aufweisen muss (vgl. Beschluss vom 20. September 2012 - BVerwG 3 B 7.12 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 112 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2012 - 3 B 4.12

    Aussetzen eines Beschwerdeverfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG bzgl.

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13
    Mit Beschluss vom 10. Dezember 2012 (BVerwG 3 B 4.12) hat der Senat das Beschwerdeverfahren nach § 94 VwGO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den (nicht vom Kläger geführten) Verfassungsbeschwerdeverfahren - 2 BvR 2628/10 u.a. - über die Verfassungsmäßigkeit der Verständigung im Strafprozess nach § 257c StPO sowie bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen die Ablehnung seines Antrags auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens - 2 BvR 2201/12 - ausgesetzt.
  • BVerwG, 31.07.2019 - 3 B 7.18

    Approbation als Arzt; Berufsfreiheit; Divergenzrüge; Gefahrenprognose;

    Es muss bei Würdigung aller Umstände die weitere Berufsausübung als untragbar erscheinen lassen (BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1998 - 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100 S. 50 f. und vom 13. Februar 2014 - 3 B 68.13 - juris Rn. 10; zur Parallelregelung des § 4 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZHG: Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29 Rn. 4 und vom 16. Februar 2016 - 3 B 68.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:160216B3B68.14.0] - juris Rn. 6).

    Ob gemessen an diesen Vorgaben - von denen auch der Verwaltungsgerichtshof ausgegangen ist (UA Rn. 16 und 23) - das in Rede stehende Fehlverhalten der Klägerin den Schluss auf die Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs rechtfertigt, betrifft die tatrichterliche Überzeugungsbildung im Einzelfall und entzieht sich daher einer fallübergreifenden Klärung (BVerwG, Beschlüsse 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29 Rn. 4, vom 13. Februar 2014 - 3 B 68.13 - juris Rn. 10 und vom 16. Februar 2016 - 3 B 68.14 - juris Rn. 7).

    Entsprechend erfordert der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit keine auf die Person des Betroffenen bezogene Gefahrenprognose; eine Wiederholungsgefahr ist nicht erforderlich (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29 Rn. 4 und vom 13. Februar 2014 - 3 B 68.13 - juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Solange und soweit es, wie hier, nicht ernstlich zweifelhaft ist, dass das Strafgericht der danach bestehenden Sachverhaltsaufklärungspflicht genügt und die erforderliche Überzeugung gewonnen hat, dürfen folglich auch die auf einer Verständigung nach § 257c StPO beruhenden Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit bei Entscheidungen über den Entzug einer ärztlichen Approbation gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2014 - BVerwG 3 B 68.13 -, juris Rn. 1 und 5 ff.; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.3.2007 - 21 B 04.3153 -, juris Rn. 33).

    Sie sind regelmäßig ohne Weiteres geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand des Zahnarztes nachhaltig zu erschüttern, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2014, a.a.O., Rn. 10 m.w.N; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28.3.2014 - 1 BvR 795/14 - nicht zur Entscheidung angenommen).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Beschl. v. 13.2.2014, a.a.O., Rn. 12 m.w.N.) und auch des Senats (vgl. Beschl. v. 21.5.2013, a.a.O., Rn. 13 m.w.N.) ist geklärt, dass der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit keine auf die Person des Betroffenen bezogene Gefahrenprognose erfordert.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2019 - 13 A 897/17

    Rechtswidrige Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt; Anknüpfung

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2014 - 3 B 68.13 -, juris, Rn. 10, und vom 27. Oktober 2010 - 3 B 61.10 -, juris, Rn. 4.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2010 - 1 BvR 722/10 -, juris, Rn. 17 zur sofortigen Vollziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2014 - 3 B 68.13 -, juris, Rn. 12, und vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 -, juris, Rn. 4, jeweils zum Widerruf.

  • BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14

    Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit

    Der Betroffene muss ein schwerwiegendes Fehlverhalten gezeigt haben, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines Zahnarztes nicht zu vereinbaren ist (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29 Rn. 4; zu der Parallelvorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO: Beschlüsse vom 14. April 1998 - 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100 S. 50 f., vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111 Rn. 8 und vom 13. Februar 2014 - 3 B 68.13 - juris Rn. 10).

    Der Verwaltungsgerichtshof ist im Einklang mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats davon ausgegangen, dass die in einem rechtskräftigen Strafurteil getroffenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen gemacht werden können, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen ergeben (BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111 Rn. 10 und vom 13. Februar 2014 - 3 B 68.13 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

    Entgegen der Auffassung des Klägers darf ein solches, im Strafverfahren abgegebenes Geständnis auch im Verwaltungsverfahren berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2014 - BVerwG 3 B 68.13 -, juris Rn. 5 f.; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916), und zwar auch dann, wenn es nicht von dem Kläger selbst, sondern von seinem Strafverteidiger abgegeben worden ist.

    Sie sind regelmäßig ohne Weiteres geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand des Zahnarztes nachhaltig zu erschüttern, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2014, a.a.O., Rn. 10; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28.3.2014 - 1 BvR 795/14 - nicht zur Entscheidung angenommen).

    Liegen damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO vor, ist - ohne dass es auf die Gefahr erneuter Verletzungen beruflicher Pflichten ankommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2014, a.a.O., Rn. 12; Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - BVerwG 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; Senatsbeschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 10) - die Approbation als Arzt zu widerrufen; dem Beklagten ist insoweit kein Ermessen eingeräumt.

  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 21 ZB 16.436

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt wegen Steuerhinterziehung

    Dies trifft aber nicht zu (vgl. BVerwG, U. v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris Rn. 40, B. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 - juris Rn. 11 sowie B. v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris; BayVGH, B. v. 10.5.2012 - 21 ZB 11.1883 - juris Rn. 14 und Spickhoff, Medizinrecht, 2. Aufl. 2014, § 5 BÄO Rn. 43).

    Schließlich hat der Kläger auch keine Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO dargelegt, namentlich keine neuen Tatsachen und Beweismittel beigebracht, die eine für ihn günstigere strafrechtliche Entscheidung zu begründen geeignet wären (vgl. hierzu BVerwG, B. v. 18.8.2011 a. a. O. und B. v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris).

  • OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15

    Abrechnungsbetrug Ostheopathie: vom Gefängnis verschont aber Approbation verloren

    Die im Hinblick auf den Approbationsentzug vom Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 13.2.2014 verworfen.
  • VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 B 16.2065

    Widerruf der Approbation als Ärztin

    Dazu bedarf es der Darlegung substantiierter nachprüfbarer Umstände, die die Richtigkeit der strafgerichtlichen Entscheidung ernstlich in Zweifel ziehen (vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris; B.v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 - juris).

    Für die Beurteilung der Berufsunwürdigkeit als Voraussetzung für den Widerruf der Approbation kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens an, wobei es einer auf die Person des Betroffenen bezogenen (in die Zukunft gerichteten) Gefahrenprognose nicht bedarf (vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - 13 A 168/16

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt wegen Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913 ; Beschlüsse vom 13. Februar 2014 - 3 B 68.13 -, juris, Rn. 5, und vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 - juris, Rn. 2.
  • VGH Bayern, 29.10.2014 - 21 ZB 14.1953

    Keine Bindung der Verwaltungsgerichte und der Approbationsbehörden an die

    Ein gewichtiger Anhaltspunkt für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen, der daran hindern würde, sie zur Grundlage der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung des Approbationswiderrufs zu machen (vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris), ergibt sich daraus nicht.

    Etwas anders gilt dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, wovon insbesondere dann auszugehen ist, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 StPO vorliegen oder wenn sich die offensichtliche Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen aufdrängt (vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris; B.v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 - juris).

  • VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20

    Bottroper Apotheker: Widerruf der Approbation ist rechtmäßig

  • VG Berlin, 17.01.2018 - 14 K 176.15

    Widerruf einer Approbation als Arzt

  • VG Berlin, 13.07.2017 - 14 K 146.15

    Widerruf einer Approbation als Zahnarzt

  • VG München, 19.01.2016 - M 16 K 13.4929

    Widerruf der Approbation eines Arztes bei Steuerhinterziehung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2014 - 13 A 301/14

    Widerruf der Approbation als Arzt bei unwürdigem Verhalten (hier: Verurteilung

  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988

    Untersagung des Führens von Fahrrädern nach Trunkenheitsfahrt - einstweiliger

  • VG München, 14.09.2015 - M 16 E 15.3563

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2019 - 18 K 4999/17

    Apotheker, Pharmazeut, Ruhensanordnung, vorläufiges behördliches Berufsverbot,

  • VGH Bayern, 22.07.2014 - 21 B 14.463

    Berufsrecht der Zahnärzte

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2015 - 8 LA 109/15

    Approbation; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit; Widerruf; Wiedererlangung der

  • VGH Bayern, 18.03.2020 - 21 CS 19.2278

    Widerruf der Heilpraktikererlaubnis

  • VG Berlin, 12.04.2018 - 14 L 844.17

    Widerrufs der ärztlichen Approbation

  • OVG Sachsen, 05.09.2019 - 6 B 4/19

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage; Begründung des Sofortvollzugs; Geständnis im

  • VG München, 12.04.2016 - M 16 K 15.3571

    Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2015 - 13 A 416/15

    Anordnung des Ruhens der tierärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit und

  • VG München, 14.06.2016 - M 16 K 15.4215

    Wiedererteilung der Approbation als Arzt nach Widerruf wegen Unwürdigkeit

  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 21 CE 15.2183

    Wiedererteilung der Approbation- Überprüfung der Würdigeit zur Ausübung des

  • VGH Bayern, 28.07.2016 - 21 B 15.720

    Widerruf der Approbation als Tierarzt

  • VG München, 20.10.2015 - M 16 K 15.1873

    Widerruf der Approbation als Arzt

  • VGH Bayern, 14.11.2014 - 21 ZB 14.1072

    Berufsrecht der Ärzte

  • VG München, 03.12.2015 - M 16 K 14.3422

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt

  • VG München, 28.10.2014 - M 16 K 14.2750

    Widerruf der Approbation als Apotheker; Abrechnungsbetrug; Unwürdigkeit (bejaht);

  • VG München, 14.06.2016 - M 16 K 15.3275

    Widerruf der Approbation wegen unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

  • VG Hannover, 07.11.2022 - 5 A 184/21

    Approbation; Approbation als Arzt; Widerruf; Straftat; Unwürdigkeit;

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