Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2015 - 3 KO 964/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 52 Abs 5 GKG vom 08.07.2014, § 52 Abs 3 S 1 GKG, § 52 Abs 3 S 2 GKG, § 63 Abs 1 S 4 GKG vom 27.02.2014, § 52 Abs 1 GKG
Streitwertbestimmung für die Festsetzung der vorläufigen Verfahrensgebühr unmittelbar aus den gerichtlichen Verfahrensakten gem. § 52 Abs. 5 GKG i.d.F. vom 08.07.2014 bei Klage wegen der Aufhebung geänderter Körperschaftsteuerbescheide und Gewerbesteuermessbescheide: ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirkung eines Körperschaftsteuerbescheids wie ein Grundlagenbescheid bei der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Unmittelbar aus den gerichtlichen Verfahrensakten entnehmbarer Streitwert i. S. d. § 52 Abs. 5 GKG als für die vorläufige Verfahrensgebühr maßgeblicher Streitwert bei Anfechtung geänderter Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbetragsfestsetzungen mit Auswirkungen auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.05.2013 - I E 4/13
Streitwert im Verfahren über die Feststellung eines gewerbesteuerlichen …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2015 - 3 KO 964/15
(cc) Allerdings ermittelt sich der Streitwert hinsichtlich Gewerbesteuermessbeträgen jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nach § 52 Abs. 1 GKG (BFH-Beschluss vom 13. Mai 2013 I E 4/13, BFH/NV 2013, 1499), auf den § 52 Abs. 5 GKG nicht verweist.Denn für die Berechnung des Streitwerts war bereits nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Differenz zwischen festgesetztem und begehrten Gewerbesteuermessbetrag mit dem für das jeweilige Jahr geltenden Hebesatz der Gemeinde zu vervielfältigen (BFH-Beschluss vom 13. Mai 2013 I E 4/13, BFH/NV 2013, 1499) und durch 100 zu teilen.
- OVG Sachsen, 01.02.2012 - 4 A 866/10
Erinnerung, vorläufiger Rechtsschutz, Kostenansatz
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2015 - 3 KO 964/15
Die aufschiebende Wirkung ist in Anlehnung an den Maßstab des § 69 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 i.V.m. Abs. 2 Sätzen 2 und 3 FGO anzuordnen, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Kostenansatzes ernstlich zweifelhaft ist (…Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz. 684) oder bei offener Rechtslage, wenn die Vollstreckung für den Antragsteller eine unbillige Härte zur Folge hätte (vgl. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, nachgewiesen bei juris).Sie ist trotz der Gerichtsgebührenfreiheit gemäß § 66 Abs. 8 Satz 1 GKG erforderlich, weil gerichtliche Auslagen erhoben werden können (a.A. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, nachgewiesen bei juris;… a.A. womöglich auch Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz. 686).
- FG Niedersachsen, 21.11.2012 - 2 K 38/12
Streitwertberechnung i.R.d. Erreichens einer bindenden Feststellung eines …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2015 - 3 KO 964/15
Gegenüber dem Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31. Dezember 2010 wirkt der Bescheid über Körperschaftsteuer für 2010 gemäß § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG wie ein Grundlagenbescheid (Niedersächsisches FG Beschluss vom 21. November 2012 2 K 38/12, juris).(bb) Dasselbe soll hinsichtlich der Wirkung eines Einkommensteuerbescheids wie ein Grundlagenbescheid gelten (Niedersächsisches FG Beschluss vom 21. November 2012 2 K 38/12, juris).
- BFH, 31.07.2014 - IV E 2/14
Erinnerung: Abweichung von der typisierenden 25 v. H.-Regel bei …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2015 - 3 KO 964/15
(aa) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs fallen Grundlagenbescheide unter § 52 Abs. 1 und nicht Abs. 3 GKG (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2014 IV E 2/14, BFH/NV 2014, 1766). - BFH, 18.10.1984 - V B 37/84
- LSG Thüringen, 17.11.2015 - L 6 SF 1127/15
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anforderung von Gerichtskosten
Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Senats und kommt in Betracht, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Kostenansatzes ernstlich zweifelhaft ist (vgl. FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. September 2015 - 3 KO 964/15, nach juris) oder bei offener Rechtslage, wenn die Vollstreckung für den Antragsteller eine unbillige Härte zur Folge hätte (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 01. Februar 2012 - 4 A 866/10, nach juris).