Rechtsprechung
LG Hechingen, 22.06.2020 - 3 Qs 45/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Trunkenheitsfagrt, relative Fahruntüchtigkeit, Auffälligkeiten, Beschwerdeeinlegung, Email
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Zulässige Beschwerde per E-Mail; Voraussetzungen der relativen Fahruntüchtigkeit
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Deutlich überhöhte Geschwindigkeit als Anzeichen einer relativen Fahruntüchtigkeit
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verkehrsrecht: Reichen die Auffälligkeiten für relative Fahruntüchtigkeit?
Wird zitiert von ... (3)
- AG Baden-Baden, 24.08.2020 - 14 OWi 308 Js 3503/20
Zulässigkeit eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid durch einfache E-Mail
Das Landgericht Hechingen (Beschluss vom 22.06.2020, 3 Qs 45/20) hält es in vergleichbaren Fällen der Einlegung einer Beschwerde nach § 306 StPO, welcher auch Schriftlichkeit verlangt, für zulässig, wenn das Beschwerdeschreiben im Original unterschrieben wurde und eine JPG-Datei per E-Mail an das Gericht übersandt wurde. - LG Aachen, 06.09.2021 - 66 Qs 32/21
Rechtsmittel, Email, Bilddatei, Ausdruck
Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des LG Hechingen (Beschluss v. 22.06.2020, 3 Qs 45/20, zitiert nach juris) an und erachtet bei der Einlegung eines Rechtsbehelfs per Bilddatei im Anhang einer E-Mail das Schriftformerfordernis der StPO als erfüllt, sofern diesem Dokument in einer jeden Zweifel ausschließender Weise der Urheber und dessen Willen entnommen werden kann, was vorliegend zu bejahen ist. - AG Stuttgart, 23.09.2021 - 18 OWi 73 Js 75232/21
Bussgeldverfahren - Wirksamkeit Einspruch per E-Mail
Soweit dies anders gesehen wird (so wohl LG Hechingen, Beschluss vom 22.06.2020, 3 Qs 45/20 (BeckRS 2020, 14233 und juris, jeweils Rn. 5)), wird der Fall mit der Übersendung per Fax verglichen.