Rechtsprechung
   LG Hechingen, 22.06.2020 - 3 Qs 45/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17232
LG Hechingen, 22.06.2020 - 3 Qs 45/20 (https://dejure.org/2020,17232)
LG Hechingen, Entscheidung vom 22.06.2020 - 3 Qs 45/20 (https://dejure.org/2020,17232)
LG Hechingen, Entscheidung vom 22. Juni 2020 - 3 Qs 45/20 (https://dejure.org/2020,17232)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • JurPC

    Zulässige Beschwerde per E-Mail

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Deutlich überhöhte Geschwindigkeit als Anzeichen einer relativen Fahruntüchtigkeit

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Reichen die Auffälligkeiten für relative Fahruntüchtigkeit?

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Baden-Baden, 24.08.2020 - 14 OWi 308 Js 3503/20

    Zulässigkeit eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid durch einfache E-Mail

    Das Landgericht Hechingen (Beschluss vom 22.06.2020, 3 Qs 45/20) hält es in vergleichbaren Fällen der Einlegung einer Beschwerde nach § 306 StPO, welcher auch Schriftlichkeit verlangt, für zulässig, wenn das Beschwerdeschreiben im Original unterschrieben wurde und eine JPG-Datei per E-Mail an das Gericht übersandt wurde.
  • LG Aachen, 06.09.2021 - 66 Qs 32/21

    Rechtsmittel, Email, Bilddatei, Ausdruck

    Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des LG Hechingen (Beschluss v. 22.06.2020, 3 Qs 45/20, zitiert nach juris) an und erachtet bei der Einlegung eines Rechtsbehelfs per Bilddatei im Anhang einer E-Mail das Schriftformerfordernis der StPO als erfüllt, sofern diesem Dokument in einer jeden Zweifel ausschließender Weise der Urheber und dessen Willen entnommen werden kann, was vorliegend zu bejahen ist.
  • AG Stuttgart, 23.09.2021 - 18 OWi 73 Js 75232/21

    Bussgeldverfahren - Wirksamkeit Einspruch per E-Mail

    Soweit dies anders gesehen wird (so wohl LG Hechingen, Beschluss vom 22.06.2020, 3 Qs 45/20 (BeckRS 2020, 14233 und juris, jeweils Rn. 5)), wird der Fall mit der Übersendung per Fax verglichen.
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