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   LG Hechingen, 22.06.2020 - 3 Qs 45/20   

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https://dejure.org/2020,17232
LG Hechingen, 22.06.2020 - 3 Qs 45/20 (https://dejure.org/2020,17232)
LG Hechingen, Entscheidung vom 22.06.2020 - 3 Qs 45/20 (https://dejure.org/2020,17232)
LG Hechingen, Entscheidung vom 22. Juni 2020 - 3 Qs 45/20 (https://dejure.org/2020,17232)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Deutlich überhöhte Geschwindigkeit als Anzeichen einer relativen Fahruntüchtigkeit

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Reichen die Auffälligkeiten für relative Fahruntüchtigkeit?

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 588/99

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Auszug aus LG Hechingen, 22.06.2020 - 3 Qs 45/20
    Maßgeblich für die Wahrung der Schriftform im Sinne der Vorschrift ist lediglich, dass einem Dokument in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Urheber und dessen Willen entnommen werden kann (vgl. BGH, NStZ-RR 2000, 305; KK- Zabeck, StPO, 8. Aufl. 2019, § 306 StPO Rn. 8).
  • AG Baden-Baden, 24.08.2020 - 14 OWi 308 Js 3503/20

    Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Zulässigkeit des Einspruchs

    Das Landgericht Hechingen (Beschluss vom 22.06.2020, 3 Qs 45/20) hält es in vergleichbaren Fällen der Einlegung einer Beschwerde nach § 306 StPO, welcher auch Schriftlichkeit verlangt, für zulässig, wenn das Beschwerdeschreiben im Original unterschrieben wurde und eine JPG-Datei per E-Mail an das Gericht übersandt wurde.
  • LG Heidelberg, 17.07.2023 - 1 Qs 24/23

    Einspruch gegen Strafbefehl per E-Mail mit angehängter jpg-Datei

    b) Soweit in der Rechtsprechung die Übersendung einer Ablichtung eines unterschriebenen Einspruchsschreibens per E-Mail als ausreichend angesehen worden ist (LG Aachen, Beschluss vom 6. September 2021 66 Qs 32/21, juris Rn. 7; LG Hechingen, Beschluss vom 22. Juni 2020 - 3 Qs 45/20, juris Rn. 5), folgt dem die Kammer nicht.
  • AG Stuttgart, 23.09.2021 - 18 OWi 73 Js 75232/21

    Wirksamkeit eines per E-Mail übersandten Einspruchs

    Soweit dies anders gesehen wird (so wohl LG Hechingen, Beschluss vom 22.06.2020, 3 Qs 45/20 (BeckRS 2020, 14233 und juris, jeweils Rn. 5)), wird der Fall mit der Übersendung per Fax verglichen.
  • LG Aachen, 06.09.2021 - 66 Qs 32/21

    Rechtsmittel, Email, Bilddatei, Ausdruck

    Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des LG Hechingen (Beschluss v. 22.06.2020, 3 Qs 45/20, zitiert nach juris) an und erachtet bei der Einlegung eines Rechtsbehelfs per Bilddatei im Anhang einer E-Mail das Schriftformerfordernis der StPO als erfüllt, sofern diesem Dokument in einer jeden Zweifel ausschließender Weise der Urheber und dessen Willen entnommen werden kann, was vorliegend zu bejahen ist.
  • LG Stuttgart, 18.10.2023 - 6 Qs 6/23
    Während eine andere Wertung bei einer per E-Mail gesandten Bilddatei (z.B. JPG), welche ein tatsächlich unterschriebenes Dokument zeigt, möglich ist (vgl. LG Hechingen Beschl. v. 22.6.2020 - 3 Qs 45/20, BeckRS 2020, 14233), bietet ein PDF-Dokument mit eingefügter gescannter Unterschrift keine hinreichende Gewähr für die Authentizität.
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