Rechtsprechung
   BSG, 28.10.1965 - 3 RK 73/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,988
BSG, 28.10.1965 - 3 RK 73/61 (https://dejure.org/1965,988)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1965 - 3 RK 73/61 (https://dejure.org/1965,988)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1965 - 3 RK 73/61 (https://dejure.org/1965,988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche nach dem Mutterschutzgesetz - Personenkreis des Mutterschutzgesetzes - Gesetzlich krankenversicherte Arbeitslose - Wochenhilfe - Wochengeld - Gleichheitsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

    Auszug aus BSG, 28.10.1965 - 3 RK 73/61
    Bei der Prüfung, ob der allgemeine Gleichheitssatz verletzt ist, darf aber nicht lediglich darauf abgestellt werden, ob wirtschaftlich gleiche Lagen rechtlich verschieden behandelt worden sind, vielmehr ist auch die Zugehörigkeit der Regelungen zu verschiedenen Ordnungssystemen zu berücksichtigen (BVerfGE 11, 283).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BSG, 28.10.1965 - 3 RK 73/61
    Der Gesetzgeber hat demnach eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit, und ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liegt somit nur dann vor, wenn für eine vom Gesetzgeber angeordnete Differenzierung zwischen verschiedenen Personengruppen sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, so daß ihre Aufrechterhaltung einen Verstoß gegen das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden darstellen würde (BVerfGE 3, 58, 135, 136).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BSG, 28.10.1965 - 3 RK 73/61
    Außerdem ist im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit - und hierunter fallen die zusätzlichen Leistungen nach § 13 MuSchG - die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ohnehin größer als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 17, 210, 216), Schließlich hatte bereits § 195b RVO aF den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben (wenn auch davon kaum Gebrauch gemacht wurde), die Dauer des Wochengeldbezuges zu erhöhen.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BSG, 28.10.1965 - 3 RK 73/61
    Wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. BVerfGE 8, 28) ausgeführt hat, kann auch unter Berufung auf den erwähnten Grundsatz der erkannte objektive Wille des Gesetzes nicht umgedeutet werden.
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

    Auszug aus BSG, 28.10.1965 - 3 RK 73/61
    Wie das BVerfG in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. u. a. BVerfGE 9, 201; 17, 330), ist der allgemeine Gleichheitssatz nur dann verletzt, wenn der Gesetzgeber versäumt, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen.
  • BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 7/11 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit bei ärztlichem Beschäftigungsverbot nach

    Als "Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter" erfasst das MuSchG somit nicht die erwerbslosen Frauen (vgl Abschlussbericht zu BT-Drucks IV/3652 S 2 - zum Gesetz vom 24.8.1965; ebenso Dalheimer, MuSchG, § 1 RdNr 1, Stand Juli 2011; Evers-Vosgerau in Roos/Bieresborn, MuSchG, § 1 RdNr 5, 28, Stand Mai 2006 bzw Dezember 2010 - jeweils unter Hinweis auf BSG Urteil vom 28.10.1965 - 3 RK 73/61 - SozR Nr. 6 zu § 13 MuSchG = Breithaupt 1966, 192 = DOK 1965, 650).
  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89

    Rechtswidrigkeit einer mutterschutzrechtlichen Anordnung

    Dabei wird ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts vorausgesetzt (vgl. BSG, Urteile vom 28. Oktober 1965 - 3 RK 73/61 - , vom 9. November 1977 - 3 RK 63/76 - <BSGE 45, 114/116> sowie vom 24. November 1983 - 3 RK 35/82 - ).
  • BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 37/10 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Aufhebung der Bewilligung wegen eines

    Als "Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter" erfasst das MuSchG somit nicht die erwerbslosen Frauen (vgl Abschlussbericht zu BT-Drucks IV/3652 S 2 - zum Gesetz vom 24.8.1965; ebenso Dahlheimer, Kommentar zum MuSchG, § 1 RdNr 1, Stand Juli 2011; Evers-Vosgerau in Roos/Bieresborn, Kommentar zum MuSchG, § 1 RdNr 5, 28, Stand Mai 2006 bzw Dezember 2010 - jeweils unter Hinweis auf BSG Urteil vom 28.10.1965 - 3 RK 73/61 - SozR Nr. 6 zu § 13 MuSchG = Breithaupt 1966, 192) .
  • LSG Sachsen, 28.05.2001 - L 1 KR 3/01

    Mitgliedschaft in Krankenversicherung der Rentner (KVdR); Rechtzeitigkeit der

    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (BSG, Urteil vom 28.02.1961 - 3 RK 53/56; Urteile vom 25.02.1966 - 3 RK 38/65 und 3 RK 73/61).
  • BSG, 28.10.1965 - 3 RK 77/63

    Beantragung von Wochengeld für die Zeit nach der Niederkunft - Geltung des

    Wie der Senat in der Entscheidung vom gleichen Tage - 3 RK 73/61 - näher dargelegt hat, findet der mit der Klage verfolgte Anspruch weder in der RVO noch im MuSchG eine Stütze.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht