Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 3 Sa 17/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 2 KSchG, § 138 Abs 2 ZPO
Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - Darlegungs- und Beweislast - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Für die Feststellung des voraussichtlichen Krankheitsverlaufs und dadurch bedingte Fehlzeiten ist medizinische Sachkenntnis erforderlich; Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zum voraussichtlichen Krankheitsverlauf; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zum voraussichtlichen Krankheitsverlauf; Darlegungs- und Beweislast bei krankheitsbedingter Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 07.09.2010 - 6 Ca 1415/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 3 Sa 17/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81
Kündigung bei lang anhaltender Krankheit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 3 Sa 17/11
Im BAG-Urteil vom 25.11.1982 - 2 AZR 140/81 - wird ausgeführt, dass an die prozessuale Mitwirkungspflicht (des Arbeitnehmers) deswegen kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf, weil auch der Arbeitnehmer nicht immer weiß, an welcher Krankheit er leidet und wann mit der Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit aufgrund der vom Arzt angewandten Therapie zu rechnen ist.Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer - wie hier die Klägerin - seiner prozessualen Mitwirkungspflicht gemäß § 138 Abs. 2 ZPO nachgekommen ist, hat der Arbeitgeber den vollen Beweis in Bezug auf die von ihm behauptete negative Prognose zu führen (vgl. BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81 -).
- BAG, 12.03.1968 - 1 AZR 413/67
Fürsorgepflicht - Krankheit - Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 3 Sa 17/11
Der Arbeitgeber muss auf die Belange des Arbeitnehmers, der schon durch die Krankheit einen Schicksalsschlag erlitten hat, Rücksicht nehmen (BAG 12.03.1968 - 1 AZR 413/67 = BAGE 20, 345 ff.; vgl. auch § 241 Abs. 2 BGB).b) Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner weiteren Rechtsprechung die Grundsätze aus dem Urteil vom 12.03.1968 - 1 AZR 413/67 - nicht aufgegeben, sondern weiterentwickelt.
- BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09
Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 3 Sa 17/11
Dies ist ein beachtlich langer und wohl auch rechtserheblicher Zeitraum (vgl. - freilich in anderem Zusammenhang - zur arbeitsrechtlichen Bedeutung eines derartigen Zeitraumes: die Pressemitteilung zu BAG Urteil vom 06. April 2011 - 7 AZR 716/09 -). - BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03
Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 3 Sa 17/11
In diesem Sinne kann die Entwicklung nach der Kündigung durchaus berücksichtigt werden (BAG 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 -). - BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 3 Sa 17/11
Nach BGH 10.11.2009 - VI ZR 325/08 - macht sich eine Partei, die bei einer Beweisaufnahme zu Tage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu eigen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2015 - 7 Sa 525/14
Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
In diesem Sinne kann die Entwicklung nach der Kündigung durchaus berücksichtigt werden, soweit sie die Prognose bestätigt (BAG…, Urteil vom 23.01.2014 - 2 AZR 582/13 - NZA 2014, 962, 965 Rz. 32; vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - NZA 2004, 477, 478; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.05.2011 - 3 Sa 17/11 - BeckRS 2011, 7530).
Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2011 - 3 Sa 17/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Altersteilzeitarbeit - Ermessenentscheidung - fehlende Wiederbesetzungsmöglichkeit
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 315 BGB, § 2 Abs 1 AltTZTV, § 2 Abs 2 AltTZTV, § 2 Abs 3 AltTZTV
Altersteilzeitarbeit - Ermessenentscheidung - fehlende Wiederbesetzungsmöglichkeit - Wolters Kluwer
Ermessensfehlerfreie Ablehnung eines Altersteilzeitantrages bei nachvollziehbarer Darlegung fehlender Wiederbesetzungsmöglichkeit
- ra.de
- rechtsportal.de
Ermessensfehlerfreie Ablehnung eines Altersteilzeitantrages bei nachvollziehbarer Darlegung fehlender Wiederbesetzungsmöglichkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 17.11.2010 - 1 Ca 682/10
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2011 - 3 Sa 17/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08
Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2011 - 3 Sa 17/11
Der Arbeitnehmer hat vielmehr Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über seinen Antrag billiges Ermessen entsprechend § 315 Abs. 1 BGB wahrt (BAG vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - NZA-RR 2010, Seite 551; BAG Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 - ZTR 2009, Seite 306).Maßgeblich für die Beurteilung nach § 315 BGB ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung getroffen hat (BAG Urteil vom 15.09.2009 -9 AZR 643/08- a.a.O.).
Die Vorschrift bezieht sich lediglich auf Arbeitnehmer im Sinne von § 2 Abs. 2 TV ATZ, also auf Arbeitnehmer ab Vollendung des 60. Lebensjahres (BAG vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - a.a.O.).
Der Arbeitnehmer, der trotz einer in sich nachvollziehbaren und damit plausiblen Begründung des Arbeitgebers weiter die fehlerhafte Ermessensausübung rügt, muss das seinerseits näher konkretisieren (BAG vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - a.a.O.).
Das beklagte Land hat - anders als in dem vom BAG am 15.09.2009 entschiedenen Rechtsstreit (9 AZR 643/08 a.a.O.) nicht nur vage Befürchtungen geäußert, sondern an Hand konkreter Daten eine durchaus wahrscheinliche Entwicklung des Unterrichts- und Personalbedarfs dargestellt.
- BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 511/07
Altersteilzeit - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2011 - 3 Sa 17/11
Der Arbeitnehmer hat vielmehr Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über seinen Antrag billiges Ermessen entsprechend § 315 Abs. 1 BGB wahrt (BAG vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - NZA-RR 2010, Seite 551; BAG Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 - ZTR 2009, Seite 306).Da die Tarifvertragsparteien nach den Festlegungen im TV ATZ keine besonderen Umstände aufgeführt haben, die der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung über einen Antrag auf Altersteilzeit nach § 2 Abs. 1 TV ATZ zu berücksichtigen hat, kommen alle sachlichen Gründe in Betracht, die sich aus einem Wechsel des Arbeitnehmers in die Altersteilzeit ergeben (BAG vom 14.10.2008 - 9 AZR 517/07 - ZTR 2009, Seite 306).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2011 - 2 Sa 49/11
Altersteilzeitantrag - Ablehnung wegen fehlender Wiederbesetzungsmöglichkeit - …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2011 - 3 Sa 17/11
Ein Überschreiten dieser Zeitspanne ist auf der Grundlage der vorstehenden Erörterungen nicht mit rechtlichen Folgen verbunden (zutreffend LAG M-V vom 13. Juli 2011 - 2 Sa 49/11 - Juris).
- BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06
Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2011 - 3 Sa 17/11
Diesbezüglich umfasst die Billigkeitskontrolle auch die Prüfung, ob die Ermessenausübung dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht (BAG vom 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 - ZTR 2007, Seite 566). - BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04
Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2011 - 3 Sa 17/11
Dazu können auch finanzielle Gründe gehören (BAG vom 10.05.2005 - 9 AZR 294/04 - APTVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20). - BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 685/08
Lehrerpersonalkonzept - nachträgliche Teilnahme
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2011 - 3 Sa 17/11
Das LPK ist hingegen kein Tarifvertrag, sondern eine sonstige Koalitionsvereinbarung (BAG Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 685/08 - AP Nr. 186 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).