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   BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07   

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https://dejure.org/2007,4298
BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07 (https://dejure.org/2007,4298)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2007 - 3 StR 108/07 (https://dejure.org/2007,4298)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2007 - 3 StR 108/07 (https://dejure.org/2007,4298)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 274 StPO; § 46 Abs. 2 StGB
    Inbegriff der Hauptverhandlung (nicht protokollierte Einlassung); negative Beweiskraft des Protokolls bei Absprachen (Entzug der Beweiskraft; Freibeweis); Rügeverkümmerung; unzulässige Absprache (Punktstrafe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemachtem Beweismaterial bei der Überzeugungsbildung eines Gerichts; Erschütterung der Beweiskraft einer Sitzungsniederschrift durch ein Geständnis; Umfang der negativen Beweiskraft des Sitzungsprotokolls

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2; ; StGB § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 274
    Beweiskraft des Protokolls bei anderslautender Erklärung einer der Urkundspersonen; Freibeweisverfahren zu einer Absprache außerhalb der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2424 (Ls.)
  • NStZ-RR 2007, 245
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07
    Dem stand nicht entgegen, dass die Absprache nicht - wie geboten (BGHSt 43, 195, 205; 50, 40, 47) - in der Hauptverhandlung offen gelegt und in das Sitzungsprotokoll aufgenommen wurde.

    Da das Geständnis Ergebnis einer Verfahrensabsprache war, musste es vom Landgericht in besonderer Weise auf seine Zuverlässigkeit überprüft werden (BGHSt 50, 40, 49).

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07
    Dem stand nicht entgegen, dass die Absprache nicht - wie geboten (BGHSt 43, 195, 205; 50, 40, 47) - in der Hauptverhandlung offen gelegt und in das Sitzungsprotokoll aufgenommen wurde.

    Danach hätte das Gericht nicht - wie im Rahmen einer Verfahrensabsprache geboten (BGHSt 43, 195, 207 ff.) - eine Strafobergrenze, sondern eine Mindeststrafe zugesagt.

  • BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99

    Wegen Subsidiarität und unsubstantiierter Begründung unzulässige

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07
    Dabei kann dahinstehen, ob dies schon deswegen der Fall ist, weil sich die negative Beweiskraft des Protokolls hierauf von vornherein nicht erstreckt (s. BGHSt 45, 227, 228; vgl. aber auch BVerfG StV 2000, 3; BGH NStZ 2004, 342 m. w. N.); denn jedenfalls hat die dienstliche Erklärung des Vorsitzenden, der den entsprechenden Revisionsvortrag zugunsten des Beschwerdeführers bestätigt hat, dem Protokoll in diesem Punkt die Beweiskraft entzogen (BGH NStZ 1988, 85).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07
    Dabei kann dahinstehen, ob dies schon deswegen der Fall ist, weil sich die negative Beweiskraft des Protokolls hierauf von vornherein nicht erstreckt (s. BGHSt 45, 227, 228; vgl. aber auch BVerfG StV 2000, 3; BGH NStZ 2004, 342 m. w. N.); denn jedenfalls hat die dienstliche Erklärung des Vorsitzenden, der den entsprechenden Revisionsvortrag zugunsten des Beschwerdeführers bestätigt hat, dem Protokoll in diesem Punkt die Beweiskraft entzogen (BGH NStZ 1988, 85).
  • BGH, 29.06.1995 - 4 StR 72/95

    Sitzungsprotokoll - Wesentliche Förmlichkeit - Angaben des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07
    Dass er sich später dennoch zu dem gegen ihn erhobenen Tatvorwurf geäußert hätte, ist dem Protokoll nicht zu entnehmen (zur Protokollierungspflicht s. BGH NStZ 1995, 560 f.).
  • BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04

    Abwesenheit vorgeschriebener Verfahrensbeteiligter (notwendige Verteidigung);

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07
    Lediglich die einseitige Erklärung einer der Urkundspersonen beseitigt die Beweiskraft des Protokolls dagegen nicht, wenn damit die tatsächliche Grundlage für eine Verfahrensrüge des Angeklagten entfällt (vgl. BGH NStZ 2005, 46).
  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07
    Dabei kann dahinstehen, ob eine entsprechende Protokollberichtigung durch den Vorsitzenden und die Protokollführerin der Rüge des Beschwerdeführers den Boden hätte entziehen können (vgl. den Vorlagebeschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. August 2006 (NJW 2006, 3582 m. Anm. Widmaier); denn eine solche ist nicht vorgenommen worden.
  • BGH, 05.08.2003 - 3 StR 231/03

    Absprache (Verstoß gegen das faire Verfahren durch ein Im-Unklarenlassen über die

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07
    Dabei kann dahinstehen, ob dies schon deswegen der Fall ist, weil sich die negative Beweiskraft des Protokolls hierauf von vornherein nicht erstreckt (s. BGHSt 45, 227, 228; vgl. aber auch BVerfG StV 2000, 3; BGH NStZ 2004, 342 m. w. N.); denn jedenfalls hat die dienstliche Erklärung des Vorsitzenden, der den entsprechenden Revisionsvortrag zugunsten des Beschwerdeführers bestätigt hat, dem Protokoll in diesem Punkt die Beweiskraft entzogen (BGH NStZ 1988, 85).
  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 293/06

    Anwendbarkeit von § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO bei einer Urteilsabsprache mit einer

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07
    Für ein Vorgehen nach § 354 Abs. 1 a StPO (vgl. BGH NJW 2006, 3362) sah der Senat hier keinen Anlass.
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Distanzierende Erklärungen der Urkundspersonen vom ursprünglichen Protokollinhalt waren - wie eine formelle Berichtigung des Protokolls - für das Revisionsgericht grundsätzlich unbeachtlich, es sei denn, sie erfolgten vor Eingang der Revisionsbegründung oder stützten den Vortrag des Beschwerdeführers (vgl. RGSt 19, 367 ; 57, 394 ; BGHSt 4, 364 ; 8, 283; 13, 53 ; 22, 278 ; BGH, Beschluss vom 25. März 1986 - 1 StR 14/86 -, NStZ 1986, S. 374; BGH, Beschluss vom 18. September 1987 - 3 StR 398/87 -, juris, Abs.-Nr. 4; BGH, Beschluss vom 11. September 1990 - 1 StR 504/90 -, juris, Abs.-Nr. 2; BGH, Beschluss vom 13. September 1991 - 3 StR 338/91 -, NStZ 1992, S. 49; BGH, Beschluss vom 18. März 1992 - 3 StR 63/92 -, juris, Abs.-Nr. 5; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 462/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 11. April 2007 - 3 StR 108/07 -, juris, Abs.-Nr. 7).
  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

    Bei Geständnissen, die auf Verfahrensabsprachen beruhen, muss diese aber in ihren Grundlagen und deren Darstellung in den Urteilsgründen besonderen Anforderungen genügen (vgl. BGHSt 50, 40, 49; BGH NJW 2007, 2424; BGH, Beschl. vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07 - Rdn. 18).
  • BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Nemo-tenetur-Grundsatz; zulässiges

    Die Behauptung der Revision findet weder im Protokoll der Hauptverhandlung (vgl. hierzu BGH NStZ 2004, 342; 2007, 355) noch in den dienstlichen Erklärungen der beiden Berufsrichter vom 7. Januar 2009 (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2007, 245) eine Bestätigung.
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10

    Verständigung; Absprache; Deal; obligatorische Angabe eines Strafrahmens

    Hierin besteht eine Verletzung von § 46 StGB, die auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2006 - 1 StR 293/06, BGHSt 51, 84 mwN; Beschluss vom 11. April 2007 - 3 StR 108/07, NStZ-RR 2007, 245).
  • KG, 16.01.2015 - 161 Ss 240/14

    Anforderungen an die Urteilsgründe und Überprüfung eines Geständnisses nach einer

    Hierin bestünde eine Verletzung von § 46 StGB, die auf die Sachrüge zu berücksichtigen wäre (vgl. BGHSt 51, 84; NStZ 2011, 648; NStZ-RR 2007, 245, 246).
  • OLG Köln, 07.08.2014 - 2 Ws 435/14

    Unzulässigkeit des Rechtsmittelverzichts bei informeller Verständigung über

    Die hier nicht beachtete Protokollierungspflicht eröffnet die vom Landgericht vorgenommene freibeweisliche Feststellung eines rechtlich unzulässigen Geschehens, gleichgültig ob es sich innerhalb oder außerhalb der Hauptverhandlung ereignet hat (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. A. § 273 Randnr.12a; BGH 45, 227, 228; NStZ-RR 07, 245).
  • OLG Hamm, 16.02.2021 - 4 RVs 118/20

    Rechtliches Gehör, falsche Belehrung, Beweiskraft des Protokolls,

    Dies gilt jedoch für die nur einseitige Erklärung dann nicht, wenn damit die tatsächliche Grundlage für eine Verfahrensrüge des Angeklagten entfällt (BGH NStZ-RR 2007, 245; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 274 Rdn. 16).
  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07
    Bei Geständnissen, die auf Verfahrensabsprachen beruhen, muss diese aber in ihren Grundlagen und deren Darstellung in den Urteilsgründen besonderen Anforderungen genügen (vgl. BGHSt 50, 40, 49; BGH NJW 2007, 2424; BGH, Beschl. vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07 - Rdn. 18).
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