Rechtsprechung
BGH, 12.07.2016 - 3 StR 157/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 249 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Besonders schwerer Raub (im Zeitpunkt der Begründung des Wegnahmevorsatzes bereits abgeschlossene Verwendung einer Waffe zum Zwecke der Drohung) - lexetius.com
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 250 Abs 2 Nr 1 StGB, § 267 StPO
Besonders schwerer Raub: Zweckgerichteter Einsatz einer Waffe als Raubmittel bei Gewaltanwendung vor Wegnahmeentschluss - Jurion
Nachweis der Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs bei der Begehung eines besonders schweren Raubes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachweis der Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs bei der Begehung eines besonders schweren Raubes
- rechtsportal.de
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
Nachweis der Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs bei der Begehung eines besonders schweren Raubes - datenbank.nwb.de
Besonders schwerer Raub: Zweckgerichteter Einsatz einer Waffe als Raubmittel bei Gewaltanwendung vor Wegnahmeentschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Raubmitteleinsatz, oder: Zweckrichtung
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 21.12.2015 - 34 KLs 19/15
- BGH, 12.07.2016 - 3 StR 157/16
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 26
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17
Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine …
Nimmt das Tatopfer die Drohung des Täters mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug nicht wahr, so wird es nicht in die von § 250 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2 StGB vorausgesetzte qualifizierte Zwangslage versetzt und es fehlt an einem vollendeten Verwenden des Drohmittels (vgl. Senat…, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, aaO; BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 4 StR 351/14, NStZ-RR 2015, 13; Beschluss vom 12. Juli 2016 - 3 StR 157/16, NStZ 2017, 26).