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   BGH, 27.08.2009 - 3 StR 246/09   

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BGH, 27.08.2009 - 3 StR 246/09 (https://dejure.org/2009,5258)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2009 - 3 StR 246/09 (https://dejure.org/2009,5258)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09 (https://dejure.org/2009,5258)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 212 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle; äußerst gefährliche Gewalthandlung; Gesamtwürdigung; Billigen im Rechtssinne); Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Strafrahmenverschiebung (selbst verschuldete Trunkenheit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Herleitung eines (auch nur bedingten) Tötungsvorsatzes aufgrund der generellen Gefährlichkeit von Stichverletzungen im Kopfbereich; Rechtliche Nachprüfung der Ablehnung eines bedingten Tötungsvorsatzes durch ein Gericht; Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung bei ...

  • Judicialis

    StGB § 212 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1
    Herleitung eines (auch nur bedingten) Tötungsvorsatzes aufgrund der generellen Gefährlichkeit von Stichverletzungen im Kopfbereich; Rechtliche Nachprüfung der Ablehnung eines bedingten Tötungsvorsatzes durch ein Gericht; Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 372
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Hierbei sind die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise -, die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in die Beweiswürdigung mit einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372, und vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702).

    Der Bundesgerichtshof hat demgemäß immer wieder hervorgehoben, dass durch sie die Wertung der hohen und offensichtlichen Lebensgefährlichkeit von Gewalthandlungen als ein gewichtiges auf Tötungsvorsatz hinweisendes Beweisanzeichen (BGH, Urteil vom 24. April 1991 - 3 StR 493/90) in der praktischen Rechtsanwendung nicht in Frage gestellt oder auch nur relativiert werden solle (BGH, Urteile vom 24. März 1993 - 3 StR 485/92, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, vom 12. Januar 1994 - 3 StR 636/93, NStE Nr. 33 zu § 212 StGB, vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51, und vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372), auch nicht bei Taten zum Nachteil des eigenen Kindes (BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 92/07, NStZ-RR 2007, 304, 305).

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Dabei genügt für eine vorsätzliche Tatbegehung, dass der Täter den konkreten Erfolgseintritt akzeptiert und er sich innerlich mit ihm abgefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2008 - 2 StR 50/08, NStZ 2008, 451 mwN), mag er auch seinen Wünschen nicht entsprochen haben (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372, 373; ähnlich zum unerwünschten Erfolg bereits BGH, Urteil vom 22. April 1955 - 5 StR 35/55, BGHSt 7, 363, 369).

    Insbesondere bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements ist es regelmäßig erforderlich, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation und die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 133/07, NStZ-RR 2007, 267; Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372 jeweils mwN).

    Dabei liegt zwar die Annahme einer Billigung des Todes des Opfers nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 f.; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372 jeweils mwN).

  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

    Neben dieser Lücke hat die Strafkammer aber auch unbeachtet gelassen, dass mit bedingten Tötungsvorsatz handelnde Täter kein Tötungsmotiv haben, sondern einem anderen Handlungsantrieb nachgehen (BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13; vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14, NStZ-RR 2015, 172 f.) und selbst ein unerwünschter Erfolg dessen billigender Inkaufnahme nicht entgegensteht (BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, NStZ 2015, 460; vgl. ferner BGH, Urteile vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701 f. mwN; zu hochgradig interessenwidrigen Tatfolgen allerdings: BGH, Urteile vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372 f.; vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

    Hinsichtlich dieser besonderen Umstände des vorliegenden Falles begründet es keinen durchgreifenden Rechtsfehler, dass sie in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen hat, dass kein überzeugendes konkretes Tötungsmotiv erkennbar gewesen sei, selbst wenn man annehmen will, dass diesem Umstand für sich genommen nach der neueren Rechtsprechung für den bedingten Tötungsvorsatz keine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372, 373).
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

    Bei der Würdigung des Willenselements ist neben der konkreten Angriffsweise regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die Betrachtung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51; Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 133/07, NStZ-RR 2007, 267, 268; Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372 jew. mwN).
  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17

    Anforderungen an die Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Anstiftung zum

    Beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, müssen in jedem Einzelfall umfassend geprüft, durch tatsächliche Feststellungen belegt und in eine individuelle Gesamtschau einbezogen und bewertet werden (vgl. BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372).
  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

    c) Schließlich hat die Strafkammer nicht erkennbar bedacht, dass bedingter Tötungsvorsatz auch dann vorliegen kann, wenn der Eintritt des tödlichen Erfolgs dem Täter gleichgültig (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 215; vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51; vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306) oder sogar unerwünscht ist (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15 aaO; vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, NStZ 2015, 460; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372, 373; Urteil vom 22. April 1955 - 5 StR 35/55, BGHSt 7, 363, 369).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Abgrenzung von

    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalles, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage mit einzubeziehen sind (BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung als wesentlichen Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes angesehen (BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443) und bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen das Vorliegen beider Elemente als naheliegend bezeichnet (BGH, Urteile vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372).

  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Die hierauf bezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf aber nicht dahingehend missverstanden werden, dass die Wertung der hohen und offensichtlichen Lebensgefährlichkeit von Gewalthandlungen als einem gewichtigen, auf einen Tötungsvorsatz hinweisenden Beweisanzeichen in der praktischen Rechtsanwendung in Frage gestellt werden soll und dieser Beweisgrund den Schluss auf einen Tötungsvorsatz in aller Regel nicht tragen kann (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 372).
  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der

    Bei der Würdigung des Willenselements sind neben der konkreten Angriffsweise regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die Betrachtung einzubeziehen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51; BGH NStZ-RR 2007, 267, 268; NStZ-RR 2009, 372).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 140/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Ablehnung eines

  • OLG Oldenburg, 28.02.2018 - 1 Ws 202/17

    Garantenstellung einer Stationsleitung bei möglicher und zumutbarer

  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 37/13

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Abgrenzung von Körperverletzungs- und

  • AG Pirmasens, 31.03.2014 - 1 Ls 4329 Js 8997/13

    Versuchter Mord: Tötungsvorsatz bei Zufügung von tiefen Schnittwunden am Hals;

  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 385/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung zum Vorliegen des Tötungseventualvorsatzes

  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13

    Tatrichterliche Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit

  • LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 7 Ks 12/12

    Strafbarkeit bei Fußtritt gegen Kopf eines Polizeibeamten zur Befreiung einer

  • BGH, 14.10.2010 - 3 StR 316/10

    Unbegründete Revision; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • BGH, 31.03.2016 - 2 StR 116/15

    Beihilfe zum Totschlag (Vorsatz bezüglich der Haupttat: bedingter Tötungsvorsatz)

  • LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 7 Ks 25/12

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im

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