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   BGH, 30.09.2014 - 3 StR 261/14   

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https://dejure.org/2014,34069
BGH, 30.09.2014 - 3 StR 261/14 (https://dejure.org/2014,34069)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2014 - 3 StR 261/14 (https://dejure.org/2014,34069)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2014 - 3 StR 261/14 (https://dejure.org/2014,34069)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
    Hinreichend konkrete Aussicht auf Behandlungserfolg als Maßstab für die Unterbringungsanordnung; keine Schuldminderung bei tatsächlicher Unrechtseinsicht trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 64 StGB, § 21 StGB, § 20 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Bestehen einer hinreichend konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 64
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Bestehen einer hinreichend konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.1990 - 1 StR 514/90

    Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit nach langjährigem Alkoholmissbrauch -

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - 3 StR 261/14
    Nimmt der Tatrichter eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit des Täters an, so muss er darüber befinden, ob diese sodann zum Fehlen der Unrechtseinsicht geführt oder ob der Täter gleichwohl das Unrecht der Tat eingesehen hat (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 3; vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6; Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - 3 StR 261/14
    Nimmt der Tatrichter eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit des Täters an, so muss er darüber befinden, ob diese sodann zum Fehlen der Unrechtseinsicht geführt oder ob der Täter gleichwohl das Unrecht der Tat eingesehen hat (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 3; vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6; Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 271/14

    Verhältnis von verminderter Schuldfähigkeit und verminderter Einsichts- und

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - 3 StR 261/14
    Nimmt der Tatrichter eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit des Täters an, so muss er darüber befinden, ob diese sodann zum Fehlen der Unrechtseinsicht geführt oder ob der Täter gleichwohl das Unrecht der Tat eingesehen hat (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 3; vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6; Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - 3 StR 261/14
    Dies ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 (BVerfGE 91, 1) nicht mehr der rechtlich zulässige Maßstab.
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 181/15

    Verhältnis von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Prüfung der

    Hat dagegen der Angeklagte ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen, so ist seine Schuld nicht gemindert und § 21 StGB im Hinblick auf die verminderte Einsichtsfähigkeit nicht anwendbar (BGH, Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 261/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 29.03.2017 - 4 StR 619/16

    Verminderte Schuldfähigkeit (Verhältnis zur Schuldunfähigkeit bei verminderter

    Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, StV 2016, 725, vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 377/14, vom 30. September 2014 - 3 StR 261/14, vom 17. April 2014 - 2 StR 405/12, NJW 2014, 2738, vom 26. November 2013 - 3 StR 387/13 - und vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12, NStZ-RR 2013, 71 (Ls) mwN).
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