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   BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12   

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https://dejure.org/2012,39275
BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12 (https://dejure.org/2012,39275)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2012 - 3 StR 364/12 (https://dejure.org/2012,39275)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12 (https://dejure.org/2012,39275)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 259 StGB; § 257 StGB; § 22 StGB; § 261 StPO
    Subjektive Voraussetzungen der Hehlerei (kein Ausreichen des Bewusstseins, dass das Tatobjekt aus "irgendeiner rechtswidrigen Tat" stammt); Abgrenzung von Versuchsbeginn bei der Hehlerei und Beihilfe zur Vortat; widersprüchliche und lückenhafte Beweiswürdigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 259 StGB
    Hehlerei: Begriff des Sich-Verschaffens; Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 259 Abs. 1 StGB i.R.d. Einbaus von gestohlenen Solarmodulen in eine Photovoltaikanlage

  • rewis.io

    Hehlerei: Begriff des Sich-Verschaffens; Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22; StGB § 23; StGB § 259 Abs. 1
    Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 259 Abs. 1 StGB i.R.d. Einbaus von gestohlenen Solarmodulen in eine Photovoltaikanlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 78
  • StV 2013, 385
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12
    Die Feststellungen, wonach die Angeklagten vom Dach einer Schweinemastanlage 168 Solarmodule entwendeten, beruhen - auch eingedenk des im Revisionsverfahren eingeschränkten Überprüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326) - auf einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung.
  • BGH, 23.11.1999 - 4 StR 491/99

    Hehlerei; Darlegungsvoraussetzungen des Bedingten Vorsatzes (dolus eventualis);

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12
    Der Tatbestand der Hehlerei setzt neben der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern, den zumindest bedingten Vorsatz des Täters unter anderem dahin voraus, dass die Sache durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Vortat erlangt ist (BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 4 StR 491/99, NStZ-RR 2000, 106).
  • BGH, 22.02.2005 - 4 StR 453/04

    Beweiswürdigung (ungenügende Feststellung für Hehlerei: Vortat, rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12
    Hierzu zählen z.B. nicht der Versicherungsbetrug und der Versicherungsmissbrauch (§§ 263, 265 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 4 StR 453/04, NStZ 2005, 447, 448).
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60

    Unzulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf einen Teil der Tat oder

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12
    Der Hehler muss die Sache zur eigenen Verfügungsgewalt erlangen, so dass er über die Sache als eigene oder zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (st. Rspr.; vgl. etwa schon BGH, Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 StR 192/60, BGHSt 15, 53, 56 f.).
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    (a) Sich-Verschaffen ist die Herstellung eigener Herrschaftsgewalt über die Sache im Einverständnis mit dem Vortäter (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 ? 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78, 79 mwN).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    Ein "Sich-Verschaffen' im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB ist gegeben, wenn der Täter eigene Verfügungsgewalt über die Sache erlangt, so dass er über sie zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78; Senat, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44, 46 f.; BGH, Beschluss vom 29. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163; Senat, Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 StR 192/60, BGHSt 15, 53, 56).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 202/16

    Voraussetzungen des Rücktritts von der Verbrechensverabredung; Strafrahmenwahl

    Der Hehler muss die Sache zur eigenen Verfügungsgewalt erlangen, so dass er über die Sache als eigene oder zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12 mwN).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2017 - 1 Ss 323/16

    Beweiswürdigung beim Tatvorwurf des Werfens roher Hühnereier auf Demonstration

    Das Tatgericht muss hierbei Wesentliches von Unwesentlichem unterscheiden; die Darstellung muss in sich stimmig sein und darf keine die Entscheidung betreffenden Fragen offen lassen (BGH BeckRS 2014, 17478, Rn. 5; BGH NStZ-RR 2013, 78, 79 [BGH 13.11.2012 - 3 StR 364/12] ).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (fehlende Sorgfalt und Struktur

    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen daher so sorgfältig und strukturiert abgefasst sein, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer revisionsrechtlichen Überprüfung anhand dieses Maßstabes zugänglich ist (BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78, 79).
  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 54/15

    Hehlerei (Vorsatz bzgl. der Vortat: Anforderungen an die tatrichterliche

    Der Tatrichter muss aber in den Urteilsgründen darlegen, auf welcher Grundlage er sich die Überzeugung davon verschafft hat, dass der Täter es als möglich und nicht ganz fernliegend erkannt und sich wenigstens damit abgefunden hat, dass die jeweiligen Gegenstände durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Vortat erlangt wurden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 4 StR 491/99, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 6; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78).
  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22

    Verurteilung einer Berliner Bürgeramtsmitarbeiterin wegen Bestechlichkeit

    c) Die Urteilsgründe sind so abzufassen, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer - auf die Sachrüge durchzuführenden - revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich ist (BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78, 79).
  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
    c) Die Urteilsgründe sind so abzufassen, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer - auf die Sachrüge durchzuführenden - revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich ist (BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78, 79).
  • VG München, 14.01.2015 - M 7 K 13.3043

    Sicherstellung von elektronischen Geräten; Herausgabeanspruch trotz deliktischer

    Somit kommt es auch nicht darauf an, dass der Kläger aufgrund der Umstände beim Erwerb der vierzehn iPads insoweit als bösgläubig im Sinne von § 932 BGB anzusehen wäre und ggf. mit bedingtem Vorsatz (dazu BGH, B. v. 13. November 2012 - 3 StR 364/12 - juris Rn 5) hinsichtlich einer - ihm jedoch nicht nachgewiesenen - Hehlerei gehandelt hätte.
  • OLG Brandenburg, 21.11.2016 - 53 Ss 122/16

    Berufungsurteil wegen Hehlerei: Aufhebung in der Revisionsinstanz wegen

    Der Hehler muss die Sache zur eigenen Verfügungsgewalt erlangen, so dass er über die Sache als eigene oder zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12 m.w.N.; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 259 Rdnr. 11).
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