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   BGH, 26.11.2003 - 3 StR 406/03   

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https://dejure.org/2003,6372
BGH, 26.11.2003 - 3 StR 406/03 (https://dejure.org/2003,6372)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2003 - 3 StR 406/03 (https://dejure.org/2003,6372)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2003 - 3 StR 406/03 (https://dejure.org/2003,6372)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB
    Vollendeter Raub (Wegnahme; Objektkonkretisierung bei der Zueignungsabsicht: Entwendung eines Behältnisses, das lediglich wertlose Sache enthält)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestandlosigkeit eines Schuldspruchs aufgrund der durch eine Sachrüge veranlassten Nachprüfung des Urteils

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fehlvorstellung von der Beute

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 333
  • NStZ-RR 2010, 131
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.09.2009 - 4 StR 354/09

    Diebstahl (Tatvorsatz; Absicht rechtswidriger Zueignung; fehlgeschlagener

    Will sich der Täter, wie hier festgestellt, nicht das Behältnis, sondern in der Hoffnung auf möglichst große Beute allein dessen vermuteten Inhalt aneignen, fehlt es hinsichtlich des Behältnisses am Zueignungswillen zum Zeitpunkt der Wegnahme (BGH NStZ 2004, 333).
  • BGH, 09.07.2013 - 3 StR 174/13

    Schwerer Raub (Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei nicht konkretisierten

    ... Auch wenn sich die Vorstellung der Angeklagten vom Inhalt der Tüte demnach nicht auf einen bestimmten Gegenstand konkretisiert (vgl. zu Bargeld BGH StV 1983, 460; 1987, 245; 1990, 205f), sondern sich lediglich auf 'zum Eigengebrauch verwendungsfähige oder veräußerbare Gegenstände' erstreckt hatte, setzt eine Tatbestandsvollendung einen diesbezüglichen Inhalt der Tüte voraus (vgl. BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 7; BGH JR 1999, 336; NStZ 2004, 333).
  • BGH, 10.04.2018 - 4 StR 538/17

    Diebstahl (Zueignungswille bei Wegnahme eines Behältnisses); Täterschaft

    Insoweit liegt dann nur ein aus Sicht des Täters fehlgeschlagener Versuch vor (BGH, Beschlüsse vom 26. November 2003 - 3 StR 406/03, NStZ 2004, 333, und vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, NStZ-RR 2010, 48 (Ls)).
  • BGH, 17.11.2009 - 3 StR 425/09

    Schwerer Raub (Zueignungsabsicht: Mitnahme wertloser Sachen; Versuch)

    Danach wollte sich der Angeklagte nicht das Behältnis selbst, sondern allein dessen Inhalt zueignen; dieser bestand jedoch aus - für den Angeklagten wertlosen - Sachen, auf die sein Zueignungswille zum Zeitpunkt der Wegnahme nicht gerichtet war (vgl. BGH NStZ 2004, 333; Fischer, StGB 56. Aufl. § 242 Rdn. 41 a m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06

    Karton-Fall - Raub; Zueignungsabsicht; Fehlvorstellung über die entwendete Sache;

    Wirft der Täter die in dem Behältnis befindliche Sache im Anschluss an die Wegnahmehandlung weg, weil er erkannt hat, dass sie nicht seinen ursprünglichen Vorstellungen entspricht, so wird dies in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig als Beweisanzeichen dafür angesehen, dass der Täter auch zum Zeitpunkt der Wegnahmehandlung keine Zueignungsabsicht an der tatsächlich entwendeten Sache gehabt habe, so dass er nur wegen eines versuchten Eigentumsdelikts bestraft werden könne (vgl. BGH GA 1962, 144 [145]; NStZ 2006, 686 ; NStZ 2004, 333 ; NStZ 2000, 531 ; NStZ-RR 2000, 343 ; StV 1987, 245 ; StV 1983, 460 [Ls.]; MDR 1976, 16 ; 1975, 543; 1975, 22 [jeweils bei Dallinger]; BGHR StGB § 249 Abs. 1 , Zueignungsabsicht 4; weitere Nachweise bei Ruß in Festschrift für Pfeiffer S. 61 [63] Fnn.
  • BGH, 05.05.2010 - 4 StR 72/10

    Zueignungsabsicht; schwerer vollendeter Bandendiebstahl; fehlgeschlagener Versuch

    Es liegt insoweit lediglich ein - aus Sicht des Täters fehlgeschlagener - Versuch vor (Senat, Beschluss vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09 - unter Hinweis auf BGH NStZ 2004, 333).
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