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BGH, 23.02.1965 - 3 StR 51/64 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen das KPD-Verbot
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64
Auszug aus BGH, 23.02.1965 - 3 StR 51/64
Der Senat konnte den Schuldspruch nicht von sich aus gemäß § 354 StPO ändern, weil die Feststellungen des angefochtenen Urteils nicht in vollem Umfang den Erfordernissen des § 90 a Abs. 2 n.F. StGB genügen, wie der Senat sie in seinem Urteil vom 9. Oktober 1954 (BGHSt 20, 45 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]) dargelegt hat.Diese Tatsachen hat das Landgericht offensichtlich als gerichtsbekannt dem Urteil zu Grunde gelegt (vgl. BGHSt 20, 45, 56 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; BGH NJW 1965, 260; BGH 3 StR 38/64 vom 9. Oktober 1964) und weiter festgestellt, daß der Angeklagte diese Organisation unterstützt hat.
Wie der Senat in BGHSt 20, 45, 58 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] dargelegt hat, muß der Angeklagte gewußt oder wenigstens billigend in Kauf genommen haben, eine zumindest auch im Gebiet der Bundesrepublik bestehende Ersatzorganisation für die KPD unterstützt zu haben.
- BGH, 09.10.1964 - 3 StR 38/64
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.02.1965 - 3 StR 51/64
Diese Tatsachen hat das Landgericht offensichtlich als gerichtsbekannt dem Urteil zu Grunde gelegt (vgl. BGHSt 20, 45, 56 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; BGH NJW 1965, 260; BGH 3 StR 38/64 vom 9. Oktober 1964) und weiter festgestellt, daß der Angeklagte diese Organisation unterstützt hat.
- BGH, 17.11.1966 - 3 StR 16/66
Strafbarkeit eines Verstosses gegen das KPD-Verbot sowie der Tätigkeit in …
Daß der FDGB eine solche aufgebaut hat und unterhält, hat der Senat bereits in BGHSt 20, 56 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] ausgesprochen und seitdem mehrfach die dahingehenden Feststellungen der Tatrichter bestätigt (BGH NJW 1965, 260 betr. Arbeiterjugendkongresse, BGH 3 StR 46/64 vom 16. Februar 1965 und 3 StR 51/64 vom 23. Februar 1965).