Weitere Entscheidung unten: LG Würzburg, 26.07.2010

Rechtsprechung
   LG Kassel, 01.07.2010 - 3 T 272/10   

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https://dejure.org/2010,11237
LG Kassel, 01.07.2010 - 3 T 272/10 (https://dejure.org/2010,11237)
LG Kassel, Entscheidung vom 01.07.2010 - 3 T 272/10 (https://dejure.org/2010,11237)
LG Kassel, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 3 T 272/10 (https://dejure.org/2010,11237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuständigkeit des Beschwerdegerichts in der Zwangsvollstreckung aus WEG-Titeln! (IMR 2011, 42)

Verfahrensgang

  • AG Kassel - 803 II 136/06
  • LG Kassel, 01.07.2010 - 3 T 272/10

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 304
  • NZM 2011, 885
  • ZMR 2010, 875
  • AnwBl 2010, 202
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 19.11.2007 - 20 W 173/07

    Zwangsvollstreckung in Wohnungseigentumssachen: Geltung der Vorschriften der ZPO

    Auszug aus LG Kassel, 01.07.2010 - 3 T 272/10
    Maßgebend für dieses Verfahren ist - wie schon nach § 45 III WEG a. F. (dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.11.2007 - 20 W 173/07 m.w.N.) - die Zivilprozessordnung.
  • OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 20 W 325/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts in

    Auszug aus LG Kassel, 01.07.2010 - 3 T 272/10
    Zwar hätte über ein Rechtsmittel im Rahmen des Erkenntnisverfahrens - noch - das Landgericht Kassel zu befinden gehabt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2007 - 20 W 325/07), das hier streitbefangene Zwangsvollstreckungsverfahren ist aber vom Erkenntnisverfahren unabhängig und stellt ein eigenständiges Verfahren dar.
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 AR 23/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständiges Gericht nach der Aufhebung eines Pfändungs-

    Auszug aus LG Kassel, 01.07.2010 - 3 T 272/10
    Selbst wenn der zugrundeliegende Vollstreckungstitel in einem Wohnungseigentumsverfahren erstritten worden ist, ist für das Rechtsmittel der Beschwerde in dieser Konstellation die Zuständigkeit des dem Amtsgericht nach § 72 I GVG übergeordneten Landgerichts eröffnet (so zutreffend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.08.2008 - 15 AR 23/08).
  • OLG Oldenburg, 17.10.2008 - 5 AR 41/08

    Zuständigkeit des nach § 72 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bestimmten

    Auszug aus LG Kassel, 01.07.2010 - 3 T 272/10
    Dies rechtfertigt es aber auch, in der hier gegebenen Fallgestaltung die Entscheidung über Beschwerden den Landgerichten zuzuweisen, denen der Gesetzgeber durch § 72 II GVG die Bearbeitung von Rechtsmitteln in wohnungseigentumsrechtlichen Erkenntnisverfahren übertragen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.10.2008 - 5 AR 41/08 - für eine Vollstreckung nach § 827 ZPO; vgl. auch OLG Karlsruhe aaO.); denn in dem einen wie dem anderen Fall geht es darum, der durch die Konzentration der Verfahren u. a. beabsichtigten Qualitätssteigerung Geltung zu verschaffen.
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Rechtsprechung
   LG Würzburg, 26.07.2010 - 3 T 272/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,68412
LG Würzburg, 26.07.2010 - 3 T 272/10 (https://dejure.org/2010,68412)
LG Würzburg, Entscheidung vom 26.07.2010 - 3 T 272/10 (https://dejure.org/2010,68412)
LG Würzburg, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - 3 T 272/10 (https://dejure.org/2010,68412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Stundensatz eines Berufsbetreuers, nutzbare Fachkenntnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Welche Kenntnisse sind Betreuungsrelevant?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99

    Diplomlehrer; DDR-Hochschulabschluss

    Auszug aus LG Würzburg, 26.07.2010 - 3 T 272/10
    Besondere Kenntnisse im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG sind Fachkenntnisse, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und die regelmäßig nicht durch Lebenserfahrung erworben werden (Palandt, BGB, 68. Auflage, Anhang zu § 1836. § 4 VBVG, RdNr. 7; OLG Dresden, Beschluss vom 14.3.2000, Az: 15 W 2381/99; BayObLG, Beschluss vom 27.10.1999. AZ: 3 ZBR 282/99).

    Betreuungsrelevant sind im allgemeinen neben juristischen Kenntnissen Kenntnisse in dem Bereich Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (BayObLG, Beschluss vom 27.10.1999, Az: 3 ZBR 282/99, OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006, Az: 15 W 139/06, OLG Dresden, Beschluss vom 14.3.2000, Az: 15 W 2381/99).

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus LG Würzburg, 26.07.2010 - 3 T 272/10
    Besondere Kenntnisse im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG sind Fachkenntnisse, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und die regelmäßig nicht durch Lebenserfahrung erworben werden (Palandt, BGB, 68. Auflage, Anhang zu § 1836. § 4 VBVG, RdNr. 7; OLG Dresden, Beschluss vom 14.3.2000, Az: 15 W 2381/99; BayObLG, Beschluss vom 27.10.1999. AZ: 3 ZBR 282/99).

    Betreuungsrelevant sind im allgemeinen neben juristischen Kenntnissen Kenntnisse in dem Bereich Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (BayObLG, Beschluss vom 27.10.1999, Az: 3 ZBR 282/99, OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006, Az: 15 W 139/06, OLG Dresden, Beschluss vom 14.3.2000, Az: 15 W 2381/99).

  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06

    Studium der Volkswirtschaftslehre

    Auszug aus LG Würzburg, 26.07.2010 - 3 T 272/10
    Betreuungsrelevant sind im allgemeinen neben juristischen Kenntnissen Kenntnisse in dem Bereich Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (BayObLG, Beschluss vom 27.10.1999, Az: 3 ZBR 282/99, OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006, Az: 15 W 139/06, OLG Dresden, Beschluss vom 14.3.2000, Az: 15 W 2381/99).
  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus LG Würzburg, 26.07.2010 - 3 T 272/10
    Erforderlich aber auch ausreichend ist dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist, das Niveau des betreuungsrechtlichen Gesamtwissens über das Grundwissen deutlich hinausgeht, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt werden, und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung ist (BayObLG, FamRZ 2001, 187: OLG Hamm, a.a.O.).
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