Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- autokaufrecht.info
(Keine) Untersuchungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Autohaus; Jahreswagenvermittlung; Fahrzeugbesichtigung; Arglistiges Verschweigen; Unfallbedingte Mängel; Anhaltspunkte für Unfallschäden; Mangeloffenbarung; Stillschweigende Zusicherung
- Judicialis
BGB § 433; ; BGB § 463; ; BGB § 459; ; BGB § 476; ; BGB § 826
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 433 § 463 § 459 § 476 § 826
Schadensersatzanspruch eines Autokäufers, der einen Wagen unbesehen von einem Verkäufer erwirbt, der das Fahrzeug unbesehen von einer Jahreswagenvermittlung angekauft hat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Autokauf - Keine Haftung für Unfallvorschaden bei Jahreswagen
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 23.01.2001 - 6 O 380/00
- OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.12.1996 - V ZR 259/95
Arglistiges Verschweigen eines Ölschadens; Abtretung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01
Der BGH hat einen Abtretungsanspruch bei einem Grundstückskauf im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung bejaht ( NJW 1997, 652 ). - OLG Hamm, 17.12.1996 - 27 U 152/96
Berechnung des Gebrauchsvorteils bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01
Diese Frage braucht vorliegend indes ebensowenig entschieden zu werden wie die Frage, ob dem Kläger gegenüber dem Erstverkäufer ein Anspruch aus § 826 BGB zusteht (vgl. hierzu OLG Hamm NJW 1997, 2121, 2121; OLG München DAR 1999, 506 ), da diese Ansprüche nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind. - OLG München, 16.06.1999 - 15 U 5773/98
Interpretation des Rechtsbegriffs der "groben Fahrlässigkeit" in der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01
Diese Frage braucht vorliegend indes ebensowenig entschieden zu werden wie die Frage, ob dem Kläger gegenüber dem Erstverkäufer ein Anspruch aus § 826 BGB zusteht (vgl. hierzu OLG Hamm NJW 1997, 2121, 2121; OLG München DAR 1999, 506 ), da diese Ansprüche nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind.
- OLG Hamm, 27.03.1974 - 20 U 281/73
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01
Die Anwendung der Grundsätze der Drittschadensliquidation sind in der Rechtsprechung in den Fällen der sogenannten Käuferkette diskutiert worden (vgl. OLG Hamm NJW 1974, 2091; OLG München NJW 1980, 1581 jeweils zum Gebrauchtwagenverkauf ). - OLG Köln, 22.03.1999 - 8 U 70/98
Erklärung des Verkäufers zu Vorschäden eines gebrauchten Kfz
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01
Eine Zusicherung liegt vor, wenn aus der Sicht des Käufers der Verkäufer das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft gewährleisten und für die Folgen ihres Fehlens einstehen will ( OLG Köln NZV 1999, 381 ). - OLG München, 20.03.1980 - 27 W 22/80
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01
Die Anwendung der Grundsätze der Drittschadensliquidation sind in der Rechtsprechung in den Fällen der sogenannten Käuferkette diskutiert worden (vgl. OLG Hamm NJW 1974, 2091; OLG München NJW 1980, 1581 jeweils zum Gebrauchtwagenverkauf ).
- LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 5 O 385/15
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fahrzeuges mit …
Ungeachtet dessen, dass das zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18.01.2002 (Az. 3 U 11/01 - juris) die Frage des Vorliegens eines Anspruchs gemäß § 826 BGB offen lässt und die in den weiteren Entscheidungen in Rede stehenden Sachverhalte nicht mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar sind, können diese Gerichtsentscheidungen nicht überzeugen, weil dort die Annahme der Sittenwidrigkeit der jeweiligen Handlung stets ohne nähere Begründung konstatiert wird, ohne auf die unter lit. a) im Einzelnen dargestellten Anforderungen und Voraussetzungen nur ansatzweise einzugehen. - OLG Braunschweig, 13.04.2006 - 8 U 29/05
Haftung des Verkäufers im Rahmen sogenannter Käuferketten beim Verkauf von privat …
Eine derartige Verlagerung des Schadens auf einen Dritten findet beim Weiterverkauf durch den geschädigten Erstkäufer nicht statt (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2002, 163 - 164; OLG Hamm NJW MDR 2001, 87; OLG Hamm NJW 1974, 2091; OLG München NJW 1980, 1581). - OLG Düsseldorf, 17.07.2002 - 17 U 9/02
Nachträgliche Beseitigung von unfallbedingten Lackschäden an einem …
Grundsätzlich ist der Fachhändler gebrauchter Fahrzeuge nur verpflichtet, konkreten Anhaltspunkten für einen Schaden oder einen früheren Unfall des Fahrzeugs nachzugehen; nur wenn er damit rechnet, ein Unfallfahrzeug vor sich zu haben, hat er den Käufer auf den Verdacht eines Schadens hinzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Zivilsenat, Urteil vom 18. Januar 2002 - 3 UF 2001 - DAR 2002, 163; OLG Bamberg, Urteil vom 11. Dezember 2000, 4 U 159/2000 DAR 2001, 455).
Rechtsprechung
LSG Hamburg, 06.11.2007 - L 3 U 11/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer
Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen der Folgen der Berufskrankheiten nach Nummern 1302 und/oder 1310 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung; Anwendung der Vorschriften der ...
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 11.10.2000 - 24 U 616/96
- LSG Hamburg, 06.11.2007 - L 3 U 11/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 31.01.1984 - 2 RU 67/82
Einordnung einer Lungenfibrose bei Elektroschweißern als Berufskrankheit - …
Auszug aus LSG Hamburg, 06.11.2007 - L 3 U 11/01
Somit ist die generelle Geeignetheit nicht gegeben (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82 - ).
- LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 16/16 Den gutachterlichen Einschätzungen des Sachverständigen Prof. Dr. F. folge die Kammer nicht, da in Anbetracht der Entscheidung des LSG Hamburg vom 6. November 2001 (Az.: L 3 U 11/01) der von dem Gutachter beschriebene Ursachenzusammenhang zwischen 2, 3,7,8-TCDD bzw. HCH und den geltend gemachten Erkrankungen des Versicherten keinesfalls als gesichert gelte.