Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 U 128/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verwertung der heimlichen Aufzeichnung eines Telefonats im Zivilprozess und Anforderungen an den "An- bzw. Anfangsbeweis" für eine Parteivernehmung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwertung der heimlichen Aufzeichnung eines Telefonats im Zivilprozess; Voraussetzungen der Parteivernehmung nach § 448 Zivilprozessordnung
- Judicialis
ZPO § 448
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 448
Verwertung der heimlichen Aufzeichnung eines Telefonats im Zivilprozess; Voraussetzungen der Parteivernehmung nach § 448 ZPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1 GG; §§ 447, 448 ZPO
Heimlich aufgenommenes Telefonat kann nicht als Beweis im Zivilprozess dienen - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Keine Verwertbarkeit von heimlichen Telefonmitschnitten im Zivilprozess
- schluender.info (Kurzinformation)
Heimliche Aufzeichnung von Telefonaten nicht erlaubt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Heimliche Tonbandaufnahme im Zivilprozess nicht verwertbar
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Heimliche Mitschnitte von Telefongesprächen kein Beweismittel! (IBR 2010, 123)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 16.07.2009 - 9 O 149/08
- OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 U 128/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87
Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 U 128/09
Die Verwertung eines heimlichen Mitschnittes eines Telefonats ist im Zivilprozess ohne Zustimmung des Betroffenen grundsätzlich unzulässig, da die Aufzeichnung unter Verletzung des Persönlichkeitsrechtes eines anderen zustande gekommen ist (vgl. BGH NJW 1982, 277; NJW 1988, 1016).Dieses wird bejaht, wenn eine heimliche Tonaufzeichnung zur Dokumentierung erpresserischer Drohungen oder ähnlicher strafbarer Handlungen, insbesondere zur Feststellung der Identität von Straftätern, oder aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen mangels anderer in Betracht kommender Beweismittel im Interesse einer wirksamen Rechtspflege erforderlich ist (BGH NJW 1988, 1016).
Es gehört zum Inhalt des hier betroffenen Selbstbestimmungsrechtes, dass Motive für dessen Ausübung anderen nicht zur Billigung oder Kontrolle genannt werden müssen (BGH NJW 1988, 1016, 1018).
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 U 128/09
Das allgemeine private Interesse, sich über den Inhalt eines Gespräches ein Beweismittel für eine mögliche Auseinandersetzung zu verschaffen und dieses dann in einem etwaigen Prozess zu verwenden, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, reicht hierfür nicht aus (BGH aaO., BVerfG NJW 2002, 3619; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2001, Az. 14 U 111/00). - BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79
Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 U 128/09
Die Verwertung eines heimlichen Mitschnittes eines Telefonats ist im Zivilprozess ohne Zustimmung des Betroffenen grundsätzlich unzulässig, da die Aufzeichnung unter Verletzung des Persönlichkeitsrechtes eines anderen zustande gekommen ist (vgl. BGH NJW 1982, 277; NJW 1988, 1016). - OLG Düsseldorf, 11.01.2001 - 14 U 111/00
Verwertbarkeit heimlich gefertigter Tonbandaufzeichnungen von Telefongesprächen
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 U 128/09
Das allgemeine private Interesse, sich über den Inhalt eines Gespräches ein Beweismittel für eine mögliche Auseinandersetzung zu verschaffen und dieses dann in einem etwaigen Prozess zu verwenden, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, reicht hierfür nicht aus (…BGH aaO., BVerfG NJW 2002, 3619; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2001, Az. 14 U 111/00).
- FG München, 11.12.2012 - 10 K 2168/09
Zurechnung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Feststellungslast
Denn Tonbandaufzeichnungen sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich nur verwertbar, wenn sie mit Kenntnis des Gesprächspartners gemacht sind; fehlt es an der Kenntnis des Gesprächspartners bei der Aufnahme gilt dies nur nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung über die Beweiserhebung und -verwertung rechtswidrig erlangter Beweismittel (…vgl. Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 33. Aufl. 2012, vor § 371 Rz. 6 und § 286 Rz. 7+8 m.w.N.;… Foerste in Musielak, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 286 Rz. 7 f.; BVerfG-Beschluss vom 9. Oktober 2002 1 BvR 1611/96, BVerfGE 106, 28, NJW 2002, 3619; OLG Stuttgart-Urteil vom 18. November 2009 3 U 128/09, IBR 2010, 123, juris). - FG München, 27.07.2015 - 10 K 3179/13
Einbeziehung von Provisionsforderungen in den Betriebsvermögensvergleich bei …
Denn Tonbandaufzeichnungen sind grundsätzlich nur verwertbar, wenn sie mit Kenntnis des Gesprächspartners gemacht sind; fehlt es an der Kenntnis des Gesprächspartners bei der Aufnahme, gilt dies nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung über die Beweiserhebung und -verwertung rechtswidrig erlangter Beweismittel nur mit dem Einverständnis des Betroffenen - im Streitfall des Zeugen NM - (…Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl. 2015, vor § 371 Rz. 6 und § 286 Rz. 7 und 8 m. w. N.;… Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 286 Rz. 7 f.; BVerfG-Beschluss vom 9. Oktober 2002 1 BvR 1611/96, BVerfGE 106, 28, NJW 2002, 3619; OLG Düsseldorf-Urteil vom 11. Januar 2001 14 U 111/00, OLGR Düsseldorf 2001, 302, juris; OLG Stuttgart-Urteil vom 18. November 2009 3 U 128/09, ITRB 2010, 54, juris).