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   OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16   

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https://dejure.org/2018,7321
OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16 (https://dejure.org/2018,7321)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.03.2018 - 3 U 232/16 (https://dejure.org/2018,7321)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. März 2018 - 3 U 232/16 (https://dejure.org/2018,7321)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 520 Abs. 3 ZPO, § 17 StVG, § 14 Abs. 1 StVO
    Zu den Anforderungen an eine zulässige Berufungsbegründung; zur Haftungsverteilung im Zusammenhang eines Verkehrsunfalls beim Einsteigen in ein Kfz.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu den Anforderungen an eine zulässige Berufungsbegründung; zur Haftungsverteilung im Zusammenhang eines Verkehrsunfalls beim Einsteigen in ein Kfz.

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung im Zusammenhang eines Verkehrsunfalls beim Einsteigen in ein Kraftfahrzeug

  • RA Kotz

    Kollision eines Vorbeifahrenden mit zum Unfallzeitpunkt geöffneter Fahrzeugtür

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 ; StVG § 17 ; StVO § 14 Abs. 1
    Anforderung; Berufungsbegründung; Haftungsquote; Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 3 ; StVG § 17 ; StVO § 14 Abs. 1
    Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall im Zusammenhang mit dem Einsteigen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 21.07.2011 - 10 U 2529/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Hinzu kommt, dass der Ein- oder Aussteigende nicht darauf vertrauen kann, dass der Seitenabstand eingehalten wird (vgl. OLG München v. 21.07.2011 - 10 U 2529/11 - juris Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 101/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden mit der zum Zwecke des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Schon aus dem Wortlaut ergibt sich damit, dass der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen spricht, der in ein Fahrzeug ein- oder ausgestiegen ist, wenn sich der Verkehrsunfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Ein- bzw. Aussteigen ereignet hat (vgl. BGH DAR 10, 135; OLG Düsseldorf DAR 15, 85; OLG Köln VersR 15, 999; KG Berlin NZV 05, 19; OLG Hamm DAR 00, 64).
  • KG, 24.11.2005 - 12 U 151/04

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision beim Öffnen der Fahrertür eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Trotz Verstoßes gegen die hohen Sorgfaltsanforderungen durch den Türöffner kommt es in der Regel zu einer Mithaft des Vorbeifahrenden bei nicht ausreichendem Seitenabstand (BGH VersR 56, 576; OLG Düsseldorf MDR 61, 322 je 50%; KG Berlin NZV 06, 258 [KG Berlin 24.11.2005 - 12 U 151/04] : Abstand weniger als 30 cm je 50%).
  • BGH, 02.12.2015 - VII ZB 48/13

    Berufungsverfahren: Rüge der Zugrundelegung eines falschen Tatbestandes;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Außerdem soll der Begründungszwang sicherstellen, dass das Rechtsmittel nur nach anwaltlicher Überprüfung des Prozessstoffes weiterverfolgt wird, also die Erfolgsaussichten konkret überprüft werden (BGH NJW-RR 2016, 396 [BGH 02.12.2015 - VII ZB 48/13] ).
  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Werden nur die erstinstanzlichen Rechtsausführungen angegriffen, dann muss die eigene Rechtsansicht dargelegt werden (BGH MDR 84, 310 = NJW 84, 177 [BGH 05.10.1983 - VIII ZR 224/82] ); es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (BGH VersR 85, 67 [BGH 30.10.1984 - IX ZB 103/84] ; NJW 95, 1560 [BGH 09.03.1995 - IX ZR 143/94] ).
  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99

    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Schon aus dem Wortlaut ergibt sich damit, dass der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen spricht, der in ein Fahrzeug ein- oder ausgestiegen ist, wenn sich der Verkehrsunfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Ein- bzw. Aussteigen ereignet hat (vgl. BGH DAR 10, 135; OLG Düsseldorf DAR 15, 85; OLG Köln VersR 15, 999; KG Berlin NZV 05, 19; OLG Hamm DAR 00, 64).
  • OLG Köln, 10.07.2014 - 19 U 57/14

    Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Aussteigen aus einem Pkw

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Schon aus dem Wortlaut ergibt sich damit, dass der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen spricht, der in ein Fahrzeug ein- oder ausgestiegen ist, wenn sich der Verkehrsunfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Ein- bzw. Aussteigen ereignet hat (vgl. BGH DAR 10, 135; OLG Düsseldorf DAR 15, 85; OLG Köln VersR 15, 999; KG Berlin NZV 05, 19; OLG Hamm DAR 00, 64).
  • BGH, 05.10.1983 - VIII ZR 224/82

    Prüfung des Grunds des Anspruchs durch das Berufungsgericht - Begründung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Werden nur die erstinstanzlichen Rechtsausführungen angegriffen, dann muss die eigene Rechtsansicht dargelegt werden (BGH MDR 84, 310 = NJW 84, 177 [BGH 05.10.1983 - VIII ZR 224/82] ); es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (BGH VersR 85, 67 [BGH 30.10.1984 - IX ZB 103/84] ; NJW 95, 1560 [BGH 09.03.1995 - IX ZR 143/94] ).
  • BGH, 30.10.1984 - IX ZB 103/84

    Bezugnahme - Schriftsatz - Berufungsbegründung - Beglaubigung - Abschrift - Kopie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Werden nur die erstinstanzlichen Rechtsausführungen angegriffen, dann muss die eigene Rechtsansicht dargelegt werden (BGH MDR 84, 310 = NJW 84, 177 [BGH 05.10.1983 - VIII ZR 224/82] ); es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (BGH VersR 85, 67 [BGH 30.10.1984 - IX ZB 103/84] ; NJW 95, 1560 [BGH 09.03.1995 - IX ZR 143/94] ).
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   OLG Hamburg, 27.10.2016 - 3 U 232/16   

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https://dejure.org/2016,47600
OLG Hamburg, 27.10.2016 - 3 U 232/16 (https://dejure.org/2016,47600)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2016 - 3 U 232/16 (https://dejure.org/2016,47600)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 3 U 232/16 (https://dejure.org/2016,47600)
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   OLG Celle, 28.12.2016 - 3 U 232/16   

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OLG Celle, 28.12.2016 - 3 U 232/16 (https://dejure.org/2016,56668)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.12.2016 - 3 U 232/16 (https://dejure.org/2016,56668)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Dezember 2016 - 3 U 232/16 (https://dejure.org/2016,56668)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Kündigung von Bausparverträgen ist wirksam

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Erfolg bei Abwehr einer Kündigung der BHW-Bausparkasse

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   OLG Frankfurt, 31.01.2018 - 3 U 232/16   

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https://dejure.org/2018,7756
OLG Frankfurt, 31.01.2018 - 3 U 232/16 (https://dejure.org/2018,7756)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.01.2018 - 3 U 232/16 (https://dejure.org/2018,7756)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 3 U 232/16 (https://dejure.org/2018,7756)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Fahrzeugtür

    Eine Behinderung oder Gefährdung des fließenden Verkehrs wird daher nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass die Tür bereits längere Zeit geöffnet ist, zumal der Ein- oder Aussteigende auch nicht darauf vertrauen kann, dass Teilnehmer des fließenden Verkehrs einen ausreichenden Seitenabstand einhalten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 3 U 232/16 -, Rn. 15, juris; OLG München, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 10 U 2529/11 -, Rn. 3, juris).

    Kommt es - wie hier - zur Kollision zwischen einem ohne ausreichenden Seitenabstand vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der in die Fahrbahn ragenden Fahrzeugtür eines Fahrzeugs, während sich jemand in dieses Fahrzeug beugt, kann eine Haftungsteilung angemessen sein, wenn es - wie hier - an einem deutlich überwiegenden Verschulden einer der Beteiligten fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2012 - 1 U 149/11 -, juris; s.a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 3 U 232/16 -, Rn. 15, juris; OLG Celle, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, juris, jeweils zur Haftungsteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Tür).

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   OLG Hamburg, 28.02.2019 - 3 U 232/16   

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https://dejure.org/2019,62999
OLG Hamburg, 28.02.2019 - 3 U 232/16 (https://dejure.org/2019,62999)
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OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 3 U 232/16 (https://dejure.org/2019,62999)
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