Rechtsprechung
OLG Hamburg, 17.12.1998 - 3 U 250/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Presserechtliche Abgrenzung von zulässiger redaktioneller Berichterstattung und redaktionell getarnter Werbung; Entscheidungsfähigkeit eines Hilfsantrags in Form einer Klageänderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1; GG Art. 5 Abs. 1
Unlautere Werbung durch konkrete Gestaltung eines redaktionellen Berichts als Kaufappell - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.10.1997 - 312 O 243/97
- OLG Hamburg, 17.12.1998 - 3 U 250/97
- BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 217/99
Papierfundstellen
- afp 2000, 89
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 22.02.1996 - 3 U 49/95
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Darstellung von Werbeanzeigen und Waren in …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.1998 - 3 U 250/97
Die Beklagten haben zudem die Entscheidung des Senats vom 22. Februar 1996 vorgelegt (AfP 1997, 813 f.), in denen sie dargestellt werden.
- BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 217/99
Zur Trennung von Werbung und redaktionellem Text
gegen a) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 17. Dezember 1998 - 3 U 250/97 -,.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.05.1998 - 3 U 250/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,13903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 5; AGBG § 23 Abs. 3; AKB § 13 Abs. 2; AKB § 13 Abs. 10
Zur Einbeziehung geänderter AKB bei Fahrzeugwechsel - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1998, 1540
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 15.07.2008 - 9 U 121/07
Regulierung eines Schadens in der Hausratversicherung
Ein entsprechender Hinweis ist nur dann erforderlich, wenn der Versicherungsnehmer - etwa bei veränderten Umständen - beantragt, auf der Grundlage der bisherigen Bedingungen abschließen zu wollen und der Versicherer sodann gegenüber dem Antrag geänderte Bedingungen policiert (vgl. zum Fahrzeugwechsel bei AKB OLG Frankfurt, VersR 1998, 1540; OLG Hamm, VersR 1997, 306; 2000, 719). - LG Paderborn, 26.11.2009 - 3 O 170/09
Grundsätze zur Feststellung der Rentenzahlungspflicht aus einer …
Nicht jedoch kann aus dieser Bestimmung abgeleitet werden, dass vorliegend die im Zeitpunkt der Annahme des Änderungsangebotes geltenden Bedingungen automatisch Vertragsinhalt wurden (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, Urteil vom 07.05.1997, Az. 3 U 250/97, VersR 1998, 1540).