Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.01.2018 - 3 U 85/13   

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https://dejure.org/2018,15019
OLG Frankfurt, 26.01.2018 - 3 U 85/13 (https://dejure.org/2018,15019)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.01.2018 - 3 U 85/13 (https://dejure.org/2018,15019)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - 3 U 85/13 (https://dejure.org/2018,15019)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 BGB, § 675 BGB, § 280 BGB
    Haftung des Anwalts wegen fehlerhafter Prozessführung (hier: Verstoß gegen die Pflicht zum ausreichenden Prozessvortrag)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Anwalts wegen fehlerhafter Prozessführung (hier: Verstoß gegen die Pflicht zum ausreichenden Prozessvortrag)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 ; BGB § 675 ; BGB § 280

  • rechtsportal.de

    Pflichten des mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der Beschädigung von Transportgut beauftragten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.2015 - IX ZR 272/14

    Rechtanwaltshaftung: Anwaltliche Pflicht zur substantiierten und vollständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2018 - 3 U 85/13
    Der durch die Klägerin mit der Prozessführung gegen die Spediteurin A GmbH beauftragte Beklagte hat hinsichtlich der fehlerhaften Versicherungseindeckung des Transports durch die A GmbH seine Pflicht zum ausreichenden Prozessvortrag verletzt und die Anforderungen an die anwaltliche Sorgfaltspflicht missachtet, indem er nach unstreitiger Eindeckung des Transport mit einer bloßen Strandungsfallversicherung unter Geltung der ICC C (a) zu der Verletzung der Pflicht der Spediteurin A GmbH zur Eindeckung des beauftragten Transports mit einer All-Risk-Versicherung unter Geltung der ICC A (b) bzw. zur Verletzung der Pflicht zum Hinweis auf unter Geltung der ICC C nicht gedeckte Schadensrisiken ( c ) nicht mit der gebotenen Deutlichkeit zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht hat (Urteil Bundesgerichtshof vom 10.12.2015, Az. IX ZR 272/14).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2018 - 3 U 85/13
    Die Einzelrichterin ist zu der erforderlichen persönlichen Gewissheit gekommen, die Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie ganz auszuschließen (stRspr, siehe nur: BGH, Urteil vom 26.10.1993, Az. VI ZR 155/92, zitiert nach juris) durch die im Vorprozess eingeholten schriftlichen Gutachten vom 17.04.2009 und 30.09.2009 des Sachverständigen SV2, die das Gericht gem. § 411 a ZPO verwertet hat, sowie deren mündliche Erläuterung und Ergänzung im Termin zur mündlichen Verhandlung am 19.01.2018.
  • BGH, 08.05.2002 - IV ZR 239/00

    Beweiswürdigung bei Vorlage von Lichtbildern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2018 - 3 U 85/13
    Der Versicherer kann den ihm obliegenden Beweis mithin nur führen, wenn er zugleich darlegt und im Streitfall unter Beweis stellt, dass kein anderes Ereignis für den Schadenseintritt wirksamer geworden ist (so BGH, Urteil vom 08.05.2002, Az. IV ZR 239/00, Rn. 3, BeckRS 2002 30258298).
  • OLG Köln, 21.03.2007 - 5 U 145/06

    Höhe der Ansprüche eines Versicherungsnehmers aus einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2018 - 3 U 85/13
    In der Berufungsinstanz erhob das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 5 U 145/06) Beweis durch Vernehmung des für die Verpackung der Maschinen zuständigen Mitarbeiters der Klägerin B sowie durch Einholung von Gutachten des Sachverständigen Kapitän SV2.
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - L 3 U 85/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14001
LSG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - L 3 U 85/13 (https://dejure.org/2014,14001)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.03.2014 - L 3 U 85/13 (https://dejure.org/2014,14001)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. März 2014 - L 3 U 85/13 (https://dejure.org/2014,14001)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 87 Abs 1 SGG, § 85 Abs 3 S 1 SGG, § 37 Abs 1 S 1 SGB 10, § 37 Abs 1 S 2 SGB 10, § 67 Abs 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Wirksamkeit des Widerspruchsbescheids mit Bekanntgabe gegenüber dem Beteiligten trotz bestelltem Bevollmächtigten - Widereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsirrtum

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Widerspruchsbescheids; Bekanntgabe gegenüber dem Beteiligten trotz bestelltem Bevollmächtigten; Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsirrtum

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Bescheidübermittlung an Beteiligten trotz Bevollmächtigung - den-noch grundsätzlich zulässige Bekanntgabe - Übermittlung an bestellten Bevollmächtigten zwingend nur bei besonderen Umständen - kein Wiederaufnahmegrund wegen unterlassener Kontaktaufnahme zum ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit des Widerspruchsbescheids; Bekanntgabe gegenüber dem Beteiligten trotz bestelltem Bevollmächtigten; Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsirrtum

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit des Widerspruchsbescheids; Bekanntgabe gegenüber dem Beteiligten trotz bestelltem Bevollmächtigten; Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsirrtum

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - L 3 U 85/13
    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Ergänzung, durch die die der Behörde eröffneten Möglichkeiten lediglich erweitert werden (BVerwG, Urteil vom 30.10.1997, Az.: 3 C 35/96).

    § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB X stellt nach ganz herrschender Meinung eine Spezialregelung zu § 13 Abs. 3 SGB X dar, die die Behörde von der Verpflichtung zur Bekanntgabe gegenüber dem Bevollmächtigten entbindet (BSG, Urteil vom 21.2.1985 - 11 RA 6/84; BVerwG, Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 35/96; Littmann in: Hauck/Noftz, SGB X, § 37 Rn. 24; KassKomm/Mutschler § 37 SGB X, Rn. 13).

  • BSG, 21.02.1985 - 11 RA 6/84

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts - Adressat eines Verwaltungsakts -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - L 3 U 85/13
    § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB X stellt nach ganz herrschender Meinung eine Spezialregelung zu § 13 Abs. 3 SGB X dar, die die Behörde von der Verpflichtung zur Bekanntgabe gegenüber dem Bevollmächtigten entbindet (BSG, Urteil vom 21.2.1985 - 11 RA 6/84; BVerwG, Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 35/96; Littmann in: Hauck/Noftz, SGB X, § 37 Rn. 24; KassKomm/Mutschler § 37 SGB X, Rn. 13).
  • BVerwG, 14.09.1998 - 8 B 154.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Prüfung der Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - L 3 U 85/13
    Eine evtl. mangelnde Rechtskenntnis des Klägers über die Wirksamkeit der Bekanntgabe nach § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB X , kann eine Fristversäumnis in aller Regel nicht entschuldigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.9.1998 - 8 B 154/98 ).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.11.2014 - 3 U 85/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,59200
OLG Frankfurt, 06.11.2014 - 3 U 85/13 (https://dejure.org/2014,59200)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.11.2014 - 3 U 85/13 (https://dejure.org/2014,59200)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. November 2014 - 3 U 85/13 (https://dejure.org/2014,59200)
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 3 U 85/13 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,104948
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 3 U 85/13 B ER (https://dejure.org/2013,104948)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.06.2013 - L 3 U 85/13 B ER (https://dejure.org/2013,104948)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - L 3 U 85/13 B ER (https://dejure.org/2013,104948)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2013 - L 3 U 251/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 3 U 85/13
    Dazu hat der Senat in seinem Urteil vom 30. Januar 2013 (L 3 U 251/11) bereits ausgeführt, dass aufgrund der Stellungnahme des Arbeitsmediziners Dr. C. vom 2. April 2012 davon auszugehen ist, dass im Oktober 2004 im Bereich der LWS eine Osteopenie vorgelegen hat und im November 2004 vom behandelnden Orthopäden Dr. Ritter eine Osteopenie des Schenkelhalses diagnostiziert worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2009 - L 6 U 104/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 3 U 85/13
    Soweit der Antragsteller den Bescheid vom 25. November 2003 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. Februar 2004 angreift, muss er sich entgegenhalten lassen, dass über die dort streitgegenständliche Beinvenenthrombose links bereits unanfechtbar entschieden worden ist, ebenso wie über die arthroskopisch festgestellten Knorpelveränderungen (Urteil des LSG vom 4. Dezember 2009 - L 6 U 104/06 -, das rechtskräftig geworden ist).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2014 - L 3 U 86/14
    Bereits im Beschluss vom 20. Juni 2013 (L 3 U 85/13 B ER) hatte der Senat dazu ausgeführt, dass die Zuerkennung einer monatlichen Ratenzahlung kurzfristig an einer gegenwärtigen Überschuldung des Ast nichts ändern würde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 3 U 174/13
    In diesem Zusammenhang hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluss vom 20. Juni 2013 (L 3 U 85/13 B ER) ausgeführt, dass es vor diesem Hintergrund gegenwärtig jedenfalls nicht überwiegend wahrscheinlich erscheint, dass die erstmals im Oktober 2007 von Dr. D. diagnostizierte Beinvenenthrombose Folge des streitbefangenen Arbeitsunfalls ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2014 - L 3 U 101/14
    Hiervon kann bezüglich des vorliegend behaupteten Anspruchs auf Verletztenrente nicht die Rede sein, wie der Senat bereits wiederholt dargelegt hat (zB im Beschluss vom 20. Juni 2013 - L 3 U 85/13 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 3 U 153/13
    Hierzu hat der Senat bereits in seinem dem Antragsteller gegenüber ergangenen Beschluss vom 20. Juni 2013 (L 3 U 85/13 B ER) darauf hingewiesen, dass die Zuerkennung einer monatlichen Rentenzahlung kurzfristig an seiner gegenwärtigen Überschuldung nichts ändern würde.
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