Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2693
OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06 (https://dejure.org/2006,2693)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.03.2006 - 3 W 42/06 (https://dejure.org/2006,2693)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. März 2006 - 3 W 42/06 (https://dejure.org/2006,2693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Testamentsvollstreckung durch den Erblasser und Wegfall des durch Verfügung von Todes wegen eingesetzten Testamentsvollstreckers wegen Nichtannahme des Amtes; Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht; Feststellung des mutmaßlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2084; ; BGB § 2200 Abs. 1; ; FGG § 81 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 2

  • RA Kotz

    Testamentsvollstrecker - Ernennung eines neuen bei Amtsablehnung des Alten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsvollstreckung - In welchen Fällen darf das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker ernennen?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2006, 773
  • FGPrax 2006, 169
  • FamRZ 2006, 891
  • Rpfleger 2006, 409
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02

    Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06
    Zur Feststellung des (mutmaßlichen) Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: OLG Hamm, NJWE-FER 2001, 105, 106 f; BayObLG NJW-RR 2003, 224, 225 = FamRZ 2003, 789 = Rpfleger 2003, 127, jew. m. zahlr. w. Nachw.; Palandt/Edenhofer, BGB 65. Aufl., § 2200 Rdnrn. 2, 3; Staudinger/Reimann, BGB Neubearbeitung 2003, § 2200 Rdnr. 7).

    Die Rechtskontrolle im dritten Rechtszug ist darauf beschränkt, ob die Auslegung der Tatrichter gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand - z. B. ein Teil des Testamentswortlauts - übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BayObLG NJW-RR 2003, 224, 226 m.w.N.).

  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06
    Zutreffend ist auch die Annahme des Landgerichts, dass die Aufgaben des Testamentsvollstreckers noch nicht erledigt sind (was ebenfalls Voraussetzung einer Ernennung ist, vgl. BGH NJW 1964, 1316; BayObLG Rpfleger 2004, 164).
  • BayObLG, 30.10.2003 - 1Z BR 80/03

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers aufgrund Ersuchens des Erblassers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06
    Zutreffend ist auch die Annahme des Landgerichts, dass die Aufgaben des Testamentsvollstreckers noch nicht erledigt sind (was ebenfalls Voraussetzung einer Ernennung ist, vgl. BGH NJW 1964, 1316; BayObLG Rpfleger 2004, 164).
  • OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestellung eines

    Hat der Erblasser eine Testamentsvollstreckung angeordnet und ist der von ihm eingesetzte Testamentsvollstrecker - wie vorliegend - wegen Nichtannahme des Amtes weggefallen, ist zu erforschen, ob das Testament in seiner Gesamtheit den Willen des Erblassers erkennen lässt, die Testamentsvollstreckung auch bei einem solchen Wegfall fortdauern zu lassen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006 - 3 W 42/06 - in [...]).
  • OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15

    Testamentsvollstrecker; mutmaßlicher Erblasserwille; ergänzende

    Zur Feststellung des mutmaßlichen Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, ferner solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 06.07.2015, 3 Wx 41/15, [...]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006, 3 W 42/06, [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 06. November 2000, 15 W 188/00, [...]; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 2002, 1Z BR 83/02, [...]; M. Schmidt in: Erman, BGB , 14. A. 2014, § 2200 , Rn. 1)).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20

    Zuständigkeit bei Streit der Erben über eine Beendigung der

    Dazu sind die Gründe zu ermitteln (§ 26 FamFG), die den Erblasser zu seiner Anordnung bestimmt haben und ob diese Gründe von seinem Standpunkt auch dann noch fortbestehen, wenn die benannte Person wegfällt; dazu muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. BayObLG, FamRZ 2003, 789; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 891; OLG Hamm, ZEV 2015, 532; OLG Schleswig, NJW-RR 2016, 903; OLG Düsseldorf, ZEV 2018, 660; Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2200 Rn. 2).
  • KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10

    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung

    Ausschlaggebend sind insbesondere die Gründe des Erblassers, die ihn zu seiner Anordnung bewogen haben und ob diese Gründe vom Standpunkt des Erblassers auch nach dem Wegfall der benannten Person fortbestehen (OLG Zweibrücken, ZEV 2007, 31; BayObLG, NJW-RR 2003, 224, 225).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 3 Wx 231/11

    Auslegung eines Erbvertrages hinsichtlich der Person des Testamentsvollstreckers

    Dazu sind die Gründe zu ermitteln, die den Erblasser zu ihrer Anordnung bestimmt haben und ob diese Gründe von seinem Standpunkt aus bei Wegfall der Person noch fortbestehen (OLG München NJW 2009, 1152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 891; Palandt-Weidlich, BGB 70. Auflage 2011 § 2200 Rdz. 2).Ggf.
  • AG Köln, 25.11.2019 - 36 VI 242/10
    Es genügt, dass sich durch - ggf. ergänzende - Auslegung des Testamentes (§§ 133, 2084 BGB) ein darauf gerichteter Erblasserwille ermitteln lässt.Hat der Erblasser eine Testamentsvollstreckung angeordnet und ist der von ihm eingesetzte Testamentsvollstrecker - wie vorliegend - wegen Nichtannahme des Amtes weggefallen, ist zu erforschen, ob das Testament in seiner Gesamtheit den Willen des Erblassers erkennen lässt, die Testamentsvollstreckung auch bei einem solchen Wegfall fortdauern zu lassen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006 - 3 W 42/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht