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   BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02   

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BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02 (https://dejure.org/2003,6445)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2003 - 3 B 149.02 (https://dejure.org/2003,6445)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 3 B 149.02 (https://dejure.org/2003,6445)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02
    Sie verlangt ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arztes, das bei Würdigung aller Umstände seine weitere Berufsausübung im maßgeblichen Zeitpunkt untragbar erscheinen lässt (vgl. Beschluss vom 14. April 1998 BVerwG 3 B 95.97 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100).

    7 2. Fehl geht auch die Rüge, das angefochtene Urteil weiche im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO vom Beschluss des erkennenden Senats vom 14. April 1998 (BVerwG 3 B 95.97 a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Anlass für den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit nur ein schwerwiegendes Fehlverhalten sein kann, das geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig zu erschüttern, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos (vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 S. 15 und vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2019 - 13 A 897/17

    Rechtswidrige Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt; Anknüpfung

    vgl. zu alldem BVerfG, Beschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 -, juris, Rn. 13, m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 -, juris, Rn. 4, vom 28. Januar 2003 - 3 B 149.02 -, juris, Rn. 4, und vom 9. Januar 1991 - 3 B 75.90 -, juris, Rn. 3.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 -, juris, Rn. 3, und vom 28. Januar 2003 - 3 B 149.02 -, juris, Rn. 4.

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Dieses Vertrauen würde zerstört durch eine fortdauernde Berufstätigkeit von Ärzten, die ein Fehlverhalten gezeigt haben, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren ist (vgl. nur Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 S. 15; vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100 S. 50 f.).
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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 05.04.2002 - 3 A 148/02, 3 B 149/02   

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https://dejure.org/2002,37183
VG Oldenburg, 05.04.2002 - 3 A 148/02, 3 B 149/02 (https://dejure.org/2002,37183)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05.04.2002 - 3 A 148/02, 3 B 149/02 (https://dejure.org/2002,37183)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05. April 2002 - 3 A 148/02, 3 B 149/02 (https://dejure.org/2002,37183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 115 ZPO; § 88 BSHG
    Bemessung eines Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Berücksichtigung eines Sparguthabens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung eines Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Berücksichtigung eines Sparguthabens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 16.05.1991 - 16 WF 66/91

    Beschwerde gegen die Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ausschluss

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.04.2002 - 3 A 148/02
    Jedoch steht dem Kläger/Antragsteller ein aus §§ 1360 a Abs. 4, 1610 Abs. 2 BGB abzuleitender - vermögenswerter - Anspruch auf einen die voraussichtlichen Kosten beider Verfahren deckenden Prozesskostenvorschuss gegen seine Eltern zu, weil den Eltern, müssten sie selbst den Rechtsstreit führen, ihrerseits keine Prozesskostenhilfe zu gewähren wäre und sie deshalb insoweit als leistungsfähig im Sinne der genannten Vorschriften zu gelten haben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 16 WF 66/91 -, FamRZ 1992, 77 f. ; OLG München, Beschluss vom 12. November 1992 - 12 WF 1066/92 -, FamRZ 1993, 714 f. ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 1993 - 3 WF 124/93 -, FamRZ 1993, 1474 f. ; zur Geltung dieser Grundsätze auch für volljährige Kinder gegenüber ihren Eltern ferner: OVG Münster, Beschluss vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 -, FamRZ 2000, 21 und OLG Köln, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 5 W 2/94 -, FamRZ 1994, 1409 f. ).
  • OLG Köln, 09.02.1994 - 5 W 2/94

    Prozeßkostenvorschuß der Eltern für volljähriges Kind - Prozeßkostenhilfe,

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.04.2002 - 3 A 148/02
    Jedoch steht dem Kläger/Antragsteller ein aus §§ 1360 a Abs. 4, 1610 Abs. 2 BGB abzuleitender - vermögenswerter - Anspruch auf einen die voraussichtlichen Kosten beider Verfahren deckenden Prozesskostenvorschuss gegen seine Eltern zu, weil den Eltern, müssten sie selbst den Rechtsstreit führen, ihrerseits keine Prozesskostenhilfe zu gewähren wäre und sie deshalb insoweit als leistungsfähig im Sinne der genannten Vorschriften zu gelten haben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 16 WF 66/91 -, FamRZ 1992, 77 f. ; OLG München, Beschluss vom 12. November 1992 - 12 WF 1066/92 -, FamRZ 1993, 714 f. ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 1993 - 3 WF 124/93 -, FamRZ 1993, 1474 f. ; zur Geltung dieser Grundsätze auch für volljährige Kinder gegenüber ihren Eltern ferner: OVG Münster, Beschluss vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 -, FamRZ 2000, 21 und OLG Köln, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 5 W 2/94 -, FamRZ 1994, 1409 f. ).
  • OLG München, 12.11.1992 - 12 WF 1066/92

    Leistungsfähigkeit für einen Prozeßkostenvorschuß

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.04.2002 - 3 A 148/02
    Jedoch steht dem Kläger/Antragsteller ein aus §§ 1360 a Abs. 4, 1610 Abs. 2 BGB abzuleitender - vermögenswerter - Anspruch auf einen die voraussichtlichen Kosten beider Verfahren deckenden Prozesskostenvorschuss gegen seine Eltern zu, weil den Eltern, müssten sie selbst den Rechtsstreit führen, ihrerseits keine Prozesskostenhilfe zu gewähren wäre und sie deshalb insoweit als leistungsfähig im Sinne der genannten Vorschriften zu gelten haben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 16 WF 66/91 -, FamRZ 1992, 77 f. ; OLG München, Beschluss vom 12. November 1992 - 12 WF 1066/92 -, FamRZ 1993, 714 f. ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 1993 - 3 WF 124/93 -, FamRZ 1993, 1474 f. ; zur Geltung dieser Grundsätze auch für volljährige Kinder gegenüber ihren Eltern ferner: OVG Münster, Beschluss vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 -, FamRZ 2000, 21 und OLG Köln, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 5 W 2/94 -, FamRZ 1994, 1409 f. ).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1993 - 3 WF 124/93

    Unterhaltspflichtiger Ehegatte; Prozeßkostenhilfe; Zahlung eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.04.2002 - 3 A 148/02
    Jedoch steht dem Kläger/Antragsteller ein aus §§ 1360 a Abs. 4, 1610 Abs. 2 BGB abzuleitender - vermögenswerter - Anspruch auf einen die voraussichtlichen Kosten beider Verfahren deckenden Prozesskostenvorschuss gegen seine Eltern zu, weil den Eltern, müssten sie selbst den Rechtsstreit führen, ihrerseits keine Prozesskostenhilfe zu gewähren wäre und sie deshalb insoweit als leistungsfähig im Sinne der genannten Vorschriften zu gelten haben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 16 WF 66/91 -, FamRZ 1992, 77 f. ; OLG München, Beschluss vom 12. November 1992 - 12 WF 1066/92 -, FamRZ 1993, 714 f. ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 1993 - 3 WF 124/93 -, FamRZ 1993, 1474 f. ; zur Geltung dieser Grundsätze auch für volljährige Kinder gegenüber ihren Eltern ferner: OVG Münster, Beschluss vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 -, FamRZ 2000, 21 und OLG Köln, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 5 W 2/94 -, FamRZ 1994, 1409 f. ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1998 - 19 E 612/98

    Prozeßkostenvorschuß; Privatrechtlicher Anspruch; Verhältnis zum

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.04.2002 - 3 A 148/02
    Jedoch steht dem Kläger/Antragsteller ein aus §§ 1360 a Abs. 4, 1610 Abs. 2 BGB abzuleitender - vermögenswerter - Anspruch auf einen die voraussichtlichen Kosten beider Verfahren deckenden Prozesskostenvorschuss gegen seine Eltern zu, weil den Eltern, müssten sie selbst den Rechtsstreit führen, ihrerseits keine Prozesskostenhilfe zu gewähren wäre und sie deshalb insoweit als leistungsfähig im Sinne der genannten Vorschriften zu gelten haben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 16 WF 66/91 -, FamRZ 1992, 77 f. ; OLG München, Beschluss vom 12. November 1992 - 12 WF 1066/92 -, FamRZ 1993, 714 f. ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 1993 - 3 WF 124/93 -, FamRZ 1993, 1474 f. ; zur Geltung dieser Grundsätze auch für volljährige Kinder gegenüber ihren Eltern ferner: OVG Münster, Beschluss vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 -, FamRZ 2000, 21 und OLG Köln, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 5 W 2/94 -, FamRZ 1994, 1409 f. ).
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VG Oldenburg, Entscheidung vom 05. April 2002 - 3 B 149/02 (https://dejure.org/2002,59031)
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