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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.09.2010 - I-3 U 169/09   

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https://dejure.org/2010,14884
OLG Hamm, 29.09.2010 - I-3 U 169/09 (https://dejure.org/2010,14884)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.09.2010 - I-3 U 169/09 (https://dejure.org/2010,14884)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. September 2010 - I-3 U 169/09 (https://dejure.org/2010,14884)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über das Risiko einer Nervschädigung bei einer Leitungsanästhesie zur Schmerzausschaltung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823
    Umfang der Aufklärungspflicht des Zahnarztes vor einer Leitungsanästhesie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über das Risiko einer Nervschädigung bei einer Leitungsanästhesie zur Schmerzausschaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Aufklärungspflicht über alternative Anästhesieformen vor Anwendung der Leitungsanästhesie

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Aufklärungspflicht über alternative Anästhesieformen vor Anwendung der Leitungsanästhesie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 758
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2010 - 3 U 169/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Patient auch auf seltene und sogar extrem seltene Risiken hinzuweisen, die im Falle ihrer Verwirklichung die Lebensführung schwer belasten und trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien aber überraschend sind (vgl. z.B. BGH, VersR 2000, 725).
  • OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2010 - 3 U 169/09
    Nach der Gegenauffassung muss ein Zahnarzt seinen Patienten auch über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie zur Schmerzausschaltung aufklären, weil dem Patienten mit Ausfällen im Bereich der Injektionsstelle und der betroffenen Zungenhälfte sowie persistierenden Beschwerden ein seine weitere Lebensführung schwer belastendes Risiko droht (so insbesondere OLG Koblenz, VersR 2005, 118; so wohl auch OLG Karlsruhe, AHRS III, 4800/302, das eine entsprechende Aufklärungsverpflichtung des Zahnarztes bereits über eine vorübergehende Schädigung des Nervus alveolaris annimmt.) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der Zahnarzt jedenfalls bei der Extraktion eines Weißheitzahnes über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis aufzuklären hat (Senat, 3 U 35/87, Urteil vom 19.10.1987; Senat, AHRS III, 4800/308; ebenso OLG Hamburg, MDR 1998, 906; OLG Düsseldorf, VersR 2009, 546).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 8 U 19/07

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei wiederholter Zahnextraktion

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2010 - 3 U 169/09
    Nach der Gegenauffassung muss ein Zahnarzt seinen Patienten auch über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie zur Schmerzausschaltung aufklären, weil dem Patienten mit Ausfällen im Bereich der Injektionsstelle und der betroffenen Zungenhälfte sowie persistierenden Beschwerden ein seine weitere Lebensführung schwer belastendes Risiko droht (so insbesondere OLG Koblenz, VersR 2005, 118; so wohl auch OLG Karlsruhe, AHRS III, 4800/302, das eine entsprechende Aufklärungsverpflichtung des Zahnarztes bereits über eine vorübergehende Schädigung des Nervus alveolaris annimmt.) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der Zahnarzt jedenfalls bei der Extraktion eines Weißheitzahnes über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis aufzuklären hat (Senat, 3 U 35/87, Urteil vom 19.10.1987; Senat, AHRS III, 4800/308; ebenso OLG Hamburg, MDR 1998, 906; OLG Düsseldorf, VersR 2009, 546).
  • OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 U 25/99

    Arzthaftung: Entbehrliche Aufklärung über zahnärztliche Leitungsanästhesie;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2010 - 3 U 169/09
    Eine Aufklärung über das auch nach den Angaben des in diesem Verfahren tätig gewordenen Sachverständigen Prof. Dr. Dr. N2 extrem seltene Risiko einer solchen Schädigung wird von dieser Ansicht nicht für erforderlich gehalten, weil der vor einem ohne Durchführung der Leitungsanästhesie sehr schmerzhaften Eingriff stehende Patient seine Entscheidung vernünftigerweise nicht davon abhängig machen wird, dass der Nervus lingualis u.U. dauerhaft geschädigt werden kann (vgl. OLG Stuttgart, VersR 1999, 1500; OLG Düsseldorf, AHRS III, 4800/303; OLG Zweibrücken, VersR 2000, 892).
  • OLG Stuttgart, 17.11.1998 - 14 U 69/97

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2010 - 3 U 169/09
    Eine Aufklärung über das auch nach den Angaben des in diesem Verfahren tätig gewordenen Sachverständigen Prof. Dr. Dr. N2 extrem seltene Risiko einer solchen Schädigung wird von dieser Ansicht nicht für erforderlich gehalten, weil der vor einem ohne Durchführung der Leitungsanästhesie sehr schmerzhaften Eingriff stehende Patient seine Entscheidung vernünftigerweise nicht davon abhängig machen wird, dass der Nervus lingualis u.U. dauerhaft geschädigt werden kann (vgl. OLG Stuttgart, VersR 1999, 1500; OLG Düsseldorf, AHRS III, 4800/303; OLG Zweibrücken, VersR 2000, 892).
  • OLG Hamburg, 27.02.1998 - 1 U 131/97

    Zahnbehandlung - Weisheitszahnextraktion - Schmerzensgeld bei Nervverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2010 - 3 U 169/09
    Nach der Gegenauffassung muss ein Zahnarzt seinen Patienten auch über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie zur Schmerzausschaltung aufklären, weil dem Patienten mit Ausfällen im Bereich der Injektionsstelle und der betroffenen Zungenhälfte sowie persistierenden Beschwerden ein seine weitere Lebensführung schwer belastendes Risiko droht (so insbesondere OLG Koblenz, VersR 2005, 118; so wohl auch OLG Karlsruhe, AHRS III, 4800/302, das eine entsprechende Aufklärungsverpflichtung des Zahnarztes bereits über eine vorübergehende Schädigung des Nervus alveolaris annimmt.) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der Zahnarzt jedenfalls bei der Extraktion eines Weißheitzahnes über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis aufzuklären hat (Senat, 3 U 35/87, Urteil vom 19.10.1987; Senat, AHRS III, 4800/308; ebenso OLG Hamburg, MDR 1998, 906; OLG Düsseldorf, VersR 2009, 546).
  • OLG Hamm, 19.04.2016 - 26 U 199/15

    Intraligamentäre Anästhesie kann eine echte Behandlungsalternative zur

    Um eine derartige echte Behandlungsalternative hat es sich für den vorliegenden Fall - Behandlung eines Angstpatienten im Jahre 2013 (vgl. Martis Winkhart , Arzthaftungsrecht, 4. Auflage, Anm. A 1112b; zum Stand des Jahres 2007 das Urteil des OLG Hamm vom 29.10.2010 - I-3 U 169/09 - ; Jurisveröffentlichung unter Rz.28) - bei der intraligamentäre Anästhesie gehandelt.
  • OLG Hamm, 30.05.2011 - 3 U 205/10

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht beim Beschleifen von Zähnen

    Insoweit ist nämlich auch über seltene Risiken aufzuklären, wo sie, wenn sie sich verwirklichen, die Lebensführung schwer belasten und trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien überraschend sind (s z.B. BGH, VersR 2000, 725; s. auch Senat, 3 U 169/09, Urteil vom 29.09.2010, für den Fall der Aufklärung über das mit einer Leitungsanästhesie verbundene Risiko einer dauerhaften Schädigung des nervus lingualis; vgl. auch die zahlreichen Nachweise aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie weiterer Obergerichte bei Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 11. Aufl., Rdnr. 381 ff).
  • OLG Brandenburg, 09.12.2021 - 12 U 172/20

    Schadensersatzansprüche wegen eines vermeintlichen zahnärztlichen

    Auch ist eine Extraktion des Zahnes unter Vollnarkose gegenüber einer Leitungsanästhesie mit erheblich höheren Risiken verbunden (vgl. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., Rn. A 1447 unter Verweis auf OLG Hamm VersR 2011, 758).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 3 U 169/09   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.11.2012 - L 3 U 169/09 (https://dejure.org/2012,39112)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. November 2012 - L 3 U 169/09 (https://dejure.org/2012,39112)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 3 U 169/09
    Die Kausalität ist dabei in zwei Stufen zu untersuchen ( zum Folgenden vgl beispielhaft BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 ).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 3 U 169/09
    Maßgeblich sind demnach die durch Forschung und praktische Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse, die von der großen Mehrheit der auf den betreffenden Gebieten tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden, über die mithin, von vereinzelten, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen, Konsens besteht ( BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 9 ).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 3 U 169/09
    Insoweit gilt im Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden müssen ( Bundessozialgericht SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN ).
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