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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.04.2003 - 3 A 5.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13175
BVerwG, 22.04.2003 - 3 A 5.02 (https://dejure.org/2003,13175)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.2003 - 3 A 5.02 (https://dejure.org/2003,13175)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 2003 - 3 A 5.02 (https://dejure.org/2003,13175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Zivilgerichte für Schadensersatzansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag; Rechtsweg zu einem Verwaltungsgericht wegen Schadensersatzansprüchen auf Grund eines Verschuldens bei Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages; Bestehen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1680 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 1383
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.04.2002 - 4 B 72.01

    Rechtsweg; Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; Verschulden bei …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2003 - 3 A 5.02
    Zwar dehnt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 29. Mai 1973 - BVerwG VII C 2.72 - DÖV 1974, 133 f. und Beschluss vom 30. April 2002 - BVerwG 4 B 72.01 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 288) den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten aus auf Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.
  • BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01

    Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2003 - 3 A 5.02
    Der Rechtsstreit ist nach Anhörung der Beteiligten gemäß § 83 VwGO in Verbindung mit § 17 a GVG von Amts wegen (vgl. Beschluss vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 244 S. 40) an das örtlich zuständige Landgericht zu verweisen.
  • BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72

    Verschulden bei Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages - Verschuldens …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2003 - 3 A 5.02
    Zwar dehnt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 29. Mai 1973 - BVerwG VII C 2.72 - DÖV 1974, 133 f. und Beschluss vom 30. April 2002 - BVerwG 4 B 72.01 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 288) den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten aus auf Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.
  • KG, 02.09.1999 - 28 AR 90/99
    Auszug aus BVerwG, 22.04.2003 - 3 A 5.02
    In der zivilrechtlichen Rechtsprechung und im einschlägigen Schrifttum hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass das nach § 32 ZPO zuständige Gericht auch über einen konkurrierenden quasi-vertraglichen Anspruch mit zu entscheiden hat (vgl. KG, Beschluss vom 2. September 1999 - 28 AR 90/99 - NJW-RR 2001, 62 m.w.N.;… vgl. auch Thomas/Putzo, ZPO, 24. Auflage, § 32 Rn. 6 m.w.N.); der beschließende Senat folgt dem jedenfalls für den Fall, dass - wie hier - beide Klagegründe auf dem selben Lebenssachverhalt beruhen.
  • VG Neustadt, 26.06.2014 - 4 K 1119/13

    Keine Gebürenermäßigung bei viermaligem Ausfall der Leerung von Abfalltonnen

    Mangels schuldhafter Pflichtverletzung würde deshalb auch ein - im Übrigen gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 VwGO auf dem ordentlichen Rechtsweg zu verfolgenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 2003 - 3 A 5.02 -, NVwZ 2003, 1383) - Schadensersatzanspruch gegen den Beklagten ausscheiden.
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2008 - 8 PA 105/08

    Zulässigkeit der Prüfung der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs im …

    Für einen solchen Schadenersatzanspruch auf Grund eines öffentlich-rechtlichen, nicht vertraglich geregelten Benutzungsverhältnisses ist nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 VwGO der ordentliche Rechtsweg gegeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.4.2003 - 3 A 5/02 -, NVwZ 2003, 1383;… BGH, Urt. v. 13.10.1977 - III ZR 122/75 -, DVBl. 1978, 108 ff.).
  • SG Mainz, 29.12.2006 - S 6 ER 276/06

    Vertragsarzt - Abrechnung von Abrechnungsziffern ohne Abrechnungsgenehmigung - …

    Hierauf ist indes der in § 40 Abs. 2 VwGO gemachte Vorbehalt für Schadensersatzansprüche aufgrund öffentlich-rechtlicher Verträge auszudehnen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.06.2003 - L 11 KA 99/01;… Redeker/von Oertzen, VwGO, § 40, Rn. 25;… Rennert, in: Eyermann, VwGO, § 40, Rn. 121; a. A. BVerwG, Beschluss vom 22.04.2003 - 3 A 5/02 - NVwZ 2003, 1383; BGH, Urteil vom 03.10.1985 - III ZR 60/84 - NJW 1986, 1109).
  • VG München, 16.02.2009 - M 10 E 08.5859

    Gebührenminderung wegen einmaligen Nichtabholens des Restmülls

    Für derartige Schadenersatzansprüche ist im Übrigen gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 VwGO der ordentliche Rechtsweg gegeben (vgl. BVerwG vom 22.4.2003, NVwZ 2003, 1383; BGH vom 13.10.1977, DVBl 1978, 108 ff.).
  • VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 6/02

    ANBest-P; Auskunftspflicht; Befristung; Eingliederung; Einrichtung; ESF-Mittel; …

    Im Übrigen hat die Klägerin und haben die mit ihr personell verbundenen Diakonischen Heime A. (vgl. Az. 3 A 5/02) zu den weiteren Beanstandungen in dem Bericht des Landesrechnungshofes bereits im Verwaltungsverfahren und in dem neuen Antrag klarstellend festgestellt, dass der in dem Bericht gerügte Umstand, dass die Einnahmen immer dem Eigenanteil entsprochen hätten, nur auf dem Umstand beruht, dass die Klägerin bzw. die Diakonischen Heime diesen Eigenanteil jeweils mit Einnahmen bzw. privat eingesetzten Mitteln angegeben und eingesetzt haben.
  • VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 4/02

    Befristung; Bescheidungsklage; echte Rückwirkung; Ermessen; ESF-Modell; …

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Parteien wird auf die gewechselten Schriftsätze, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und die beigezogenen Akten 3 A 236/03, 3 A 180/02, 3 A 179/02, 3 A 05/02 und 3 A 06/02 sowie die beigezogenen Akten 3 B 81/01, 3 B 66/00, 3 B 197/01 und 3 A 166/01 Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
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