Rechtsprechung
| BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 1.99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
GG Art. 120 Abs. 1 Sätze 1 und 3
Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung - Judicialis
- Wolters Kluwer
Kriegsfolgelasten - Staatspraxis - Kampfmittelräumung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 120 Abs. 1 S. 1, 3
Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 2000, 733
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvF 5/56
Kriegsfolgelasten I
Auszug aus BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 1.99
Die Vorschrift des Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG, die bestimmt, daß der Bund u.a. die Kriegsfolgenlasten im Grundsatz allein zu tragen hat, betrifft nur die Lasten solcher Kriegsfolgen, deren entscheidende Ursache der Zweite Weltkrieg ist (BVerfGE 9, 305).Hierunter fallen nämlich nur solche öffentlichen Lasten, deren wichtigste und maßgebende Ursache der Zweite Weltkrieg ist (BVerfG, Beschluß vom 16. Juni 1959 - 2 BvF 5/56 - BVerfGE 9, 305 ).
Somit zielt das Projekt des Klägers nicht auf die Bewältigung von Kriegsfolgen, "deren entscheidende - und in diesem Sinne alleinige - Ursache der Zweite Weltkrieg ist" (BVerfG, Beschluß vom 16. Juni 1959 - 2 BvF 5/56 - a.a.O.).
- BVerwG, 26.01.1995 - 3 A 1.93
Ersatz von Aufwendungen für eine Kampfmittelbeseitigung auf dem Gelände einer …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 1.99
Der Kläger stützt den geltend gemachten Anspruch auf eine öffentlich-rechtliche Grundlage, indem er sich auf Art. 120 GG und die fortgeltende Staatspraxis für Kampfmittelräumung beruft (vgl. die bisherigen Urteile des Senats zur Kampfmittelräumung, z.B. Urteil vom 26. Januar 1995 - BVerwG 3 A 1.93 - Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 12).Ob sich aus diesem Ausschluß der Rückschluß rechtfertigt, Art. 120 GG räume den Ländern in gewissem Umfang die Möglichkeit ein, dem Bund Kosten für Kriegsfolgenbeseitigung in Rechnung zu stellen, die nicht unter den Ausschluß fallen, hat der Senat in seinen bisherigen beiden Entscheidungen zu Kriegsfolgelasten nicht erörtert (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1995 - BVerwG 3 A 1.93 - a.a.O. und Urteil vom 20. Februar 1997 - BVerwG 3 A 2.95 - Buchholz 11 Art. 120 Nr. 5); in beiden Fällen stellte sich diese Frage nicht, weil die Parteien zuvor Grundsatzvereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen hatten und die Verteilungsregel des Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG nur für die Ermittlung des Umfangs der Erstattungsansprüche heranzuziehen war.
- GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85
Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 1.99
Dies ist der Natur des Rechtsverhältnisses zu entnehmen, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 10. April 1986 - GemS OBG 1/85 - BVerwGE 74, 368 ).
- BVerwG, 28.05.1980 - 7 A 2.79
Norddeutscher Rundfunk
Auszug aus BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 1.99
Zutreffend geht die Klage auch davon aus, daß das Streitverfahren durch die Eigenart der föderalen Beziehungen zwischen Bund und Land geprägt ist (vgl. Urteile vom 28. Mai 1980 - BVerwG 7 A 2.79 - BVerwGE 60, 162 und vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 - BVerwGE 87, 160 ) und sich das Verfahren somit von den üblichen vor den Verwaltungsgerichten zu verhandelnden Verwaltungsstreitigkeiten abhebt. - BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90
Recht zur Benutzung von Sewasserstraßen - Brodersbyer Noors
Auszug aus BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 1.99
Zutreffend geht die Klage auch davon aus, daß das Streitverfahren durch die Eigenart der föderalen Beziehungen zwischen Bund und Land geprägt ist (vgl. Urteile vom 28. Mai 1980 - BVerwG 7 A 2.79 - BVerwGE 60, 162 und vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 - BVerwGE 87, 160 ) und sich das Verfahren somit von den üblichen vor den Verwaltungsgerichten zu verhandelnden Verwaltungsstreitigkeiten abhebt. - BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83
Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau
Auszug aus BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 1.99
Schließlich handelt es sich vorliegend trotz der Berufung des Klägers auf die im Grundgesetz enthaltenen finanzwirtschaftlichen Grundsätze des Bund-Länder-Verhältnisses (Art. 104 a GG) und die Regelung der Kriegsfolgelasten (Art. 120 GG) um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art. Streitgegenstand ist der Erstattungsanspruch, der dem Kläger aus seinem Verwaltungshandeln (Pilotprojekt) entstehen könnte; dieser ist dem Verwaltungsrecht zuzurechnen (vgl. Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 A 1.83 - Buchholz 454.4 § 19 II. Wohnungsbaugesetz Nr. 1). - BVerwG, 20.02.1997 - 3 A 2.95
Verfassungsrecht - Verhältnis Bund : Länder, Kostenzuordnung nach Art. 120 Abs. 1 …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 1.99
Ob sich aus diesem Ausschluß der Rückschluß rechtfertigt, Art. 120 GG räume den Ländern in gewissem Umfang die Möglichkeit ein, dem Bund Kosten für Kriegsfolgenbeseitigung in Rechnung zu stellen, die nicht unter den Ausschluß fallen, hat der Senat in seinen bisherigen beiden Entscheidungen zu Kriegsfolgelasten nicht erörtert (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 1995 - BVerwG 3 A 1.93 - a.a.O. und Urteil vom 20. Februar 1997 - BVerwG 3 A 2.95 - Buchholz 11 Art. 120 Nr. 5); in beiden Fällen stellte sich diese Frage nicht, weil die Parteien zuvor Grundsatzvereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen hatten und die Verteilungsregel des Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG nur für die Ermittlung des Umfangs der Erstattungsansprüche heranzuziehen war.
- BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11
Bund-Länder-Streit; Erstattungsanspruch; öffentlich-rechtliche Streitigkeit …
Mit diesem Begriff meint die Verfassung die Lasten solcher Kriegsfolgen, deren entscheidende - und in diesem Sinne alleinige - Ursache der Zweite Weltkrieg ist (BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1959 - 2 BvF 5/56 - BVerfGE 9, 305 ; vgl. auch Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 3 A 1.99 - Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 6 S. 3).Rn. 41 dd) Die Unmittelbarkeit lässt sich auch nicht mit den von der Beklagten in Bezug genommenen Erwägungen im Urteil des Senats vom 16. Dezember 1999 (BVerwG 3 A 1.99 - Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 6) infrage stellen.
- VG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 K 7040/12
Der Bund muss für die Kampfmittelräumung entlang des Rhein-Ruhr-Express zahlen
Rn. 43 BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, NVwZ-RR 2012, 787 = Buchholz Art. 120 GG Nr. 10, juris Rn. 22, und vom 16. Dezember 1999 - 3 A 1.99 -, Buchholz Art. 120 GG Nr. 6, juris Rn. 16, jeweils m.w.N.Rn. 77 BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1959 - 2 BvF 5/56 - Kriegsfolgelasten, BVerfGE 9, 305 (323), juris Rn. 64 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2012, - 3 A 1.11 -, juris Rn. 24, und vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 3 A 1.99 -, Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 6 S. 3, juris.
- BVerwG, 14.06.2006 - 3 A 6.05
Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung.
Der Kläger stützt den geltend gemachten Anspruch auf eine öffentlich-rechtliche Grundlage, indem er sich auf Art. 120 GG und die fortgeltende Staatspraxis für Kampfmittelräumung beruft (vgl. die bisherigen Urteile des Senats zur Kampfmittelräumung, z.B. Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 3 A 2.03 - Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 7; Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 3 A 1.99 - Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 6 und Urteil vom 26. Januar 1995 - BVerwG 3 A 1.93 - Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 12).
- BVerwG, 19.02.2004 - 3 A 2.03
Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung; Kostenübernahmeerklärung.
Der Kläger stützt den geltend gemachten Anspruch auf eine öffentlich-rechtliche Grundlage, indem er sich auf Art. 120 GG und die fortgeltende Staatspraxis für Kampfmittelräumung beruft (vgl. die bisherigen Urteile des Senats zur Kampfmittelräumung, z.B. Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 3 A 1.99 - Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 6 und Urteil vom 26. Januar 1995 - BVerwG 3 A 1.93 - Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 12).Anders als bei dem Sachverhalt, der dem Urteil vom 16. Dezember 1999 (BVerwG 3 A 1.99 - Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 6) zugrunde lag, liegen hier nach wie vor öffentliche Lasten vor, deren wichtigste und maßgebende Ursache der Zweite Weltkrieg war (BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1959 - 2 BvF 5/56 - BVerfGE 9, 305 ).
- VG Aachen, 02.02.2005 - 6 K 2235/01
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein gutgläubiger Erwerb i.S.d. § 4 Abs. 6 …
Rn. 177 Vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2004 - 3 A 2.03 - , NVwZ 2004, 1125 und vom 16. Dezember 1999 - 3 A 1.99 - , DVBl. 2000, 733. - VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00
Anspruch auf Zahlung von Kampfmittelbeseitigungskosten ; Gesichtspunkt der …
Rn. 43 Ein Kostenerstattungsanspruch des klagenden Landes gegen den Bund nach Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG, wonach der Bund u.a. die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen trägt, ist schon deshalb ausgeschlossen, weil sich die vom klagenden Land geltend gemachten Aufwendungen nicht auf Kriegsfolgelasten im Sinne dieser Vorschrift beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1999 - 3 A 1/99 -, DÖV 2000, 733-734 = BayVBl 2000, 601-602).
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