Rechtsprechung
| VG Greifswald, 12.10.2023 - 3 A 120/23 HGW |
Kurzfassungen/Presse
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 40.21
Rechtsweg für Klagen eines Privatarztes gegen die Heranziehung zur Finanzierung …
Auszug aus VG Greifswald, 12.10.2023 - 3 A 120/23
Rn. 10 Eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung liegt vor, wenn das Rechtsverhältnis dem speziellen Recht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes…, Beschluss vom 10. Juli 1989 - GmS-OGB 1/88 - juris, Rn. 13), die Streitigkeit also ihre Grundlage im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung hat und die maßgeblichen Normen dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2022 - 3 B 40.21 - juris, Rn. 15 m.w.N.).Die Orientierung an formalen Kriterien gewährleistet, dass das zuständige Gericht bereits bei Eingang der Rechtssache ohne nähere Sachprüfung bestimmt werden kann und damit der Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) genügt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2022 - 3 B 40.21 -, Rn. 28, juris).
- BSG, 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Auskunftsanspruch nach dem …
Auszug aus VG Greifswald, 12.10.2023 - 3 A 120/23
Davon ist auszugehen, wenn die Vorschriften, die zur Klärung der streitigen Rechtsfragen heranzuziehen und auszulegen sind, zumindest im Grundsatz im Sozialgesetzbuch geregelt sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 3 B 2.20 - juris, Rn. 6; BSG, Beschluss vom 4. April 2012 - B 12 SF 1/10 R - juris, Rn. 20). - GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88
Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über …
Auszug aus VG Greifswald, 12.10.2023 - 3 A 120/23
Rn. 10 Eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung liegt vor, wenn das Rechtsverhältnis dem speziellen Recht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 10. Juli 1989 - GmS-OGB 1/88 - juris, Rn. 13), die Streitigkeit also ihre Grundlage im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung hat und die maßgeblichen Normen dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 6. Juli 2022 - 3 B 40.21 - juris, Rn. 15 m.w.N.). - BVerwG, 07.05.2020 - 3 B 2.20
Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Festsetzung von Entgelten für …
Auszug aus VG Greifswald, 12.10.2023 - 3 A 120/23
Davon ist auszugehen, wenn die Vorschriften, die zur Klärung der streitigen Rechtsfragen heranzuziehen und auszulegen sind, zumindest im Grundsatz im Sozialgesetzbuch geregelt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 3 B 2.20 - juris, Rn. 6; BSG…, Beschluss vom 4. April 2012 - B 12 SF 1/10 R - juris, Rn. 20). - BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 5/20 R
Mitwirkung von Nichtvertragsärzten an einem von einer KÄV allein organisierten …
Auszug aus VG Greifswald, 12.10.2023 - 3 A 120/23
Zu den Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung gehören dabei Streitigkeiten, die entweder die versicherungs- oder leistungsrechtlichen Beziehungen der Krankenkassen zu ihren Mitgliedern und zu den Leistungserbringern auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) oder auch die Beziehungen der Leistungserbringer untereinander betreffen (vgl. BSG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - B 6 SF 5/20 R - juris, Rn. 31).
- VGH Baden-Württemberg, 15.08.2025 - 13 S 840/25
Rechtsweg für Streitigkeiten über Entscheidungen nach § 136b Abs. 5 Sätze 1 und 2 …
Es sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art (1.), die im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO durch Bundesgesetz den Sozialgerichten zugewiesen sind (2.), denn es handelt sich um Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG (zum Ganzen vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12.05.2025 - 3 B 1.25 - juris Rn. 3 ff.; VG Greifswald, Beschluss vom 12.10.2023 - 3 A 120/23 HGW - juris Rn. 11 ff.;… Flint in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Aufl., § 51 Rn. 128.2;… Stollmann in Huster/Kaltenborn, Krankenhausrecht, 2. Aufl., § 4 Rn. 169).Auch wenn Zuständigkeitsregelungen eine Indizwirkung für die Frage des zulässigen Rechtswegs zukommen kann, bleibt das entscheidende Kriterium zur Bestimmung des Rechtswegs im Rahmen des § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG der Regelungsgegenstand und nicht die Behördenzuständigkeit (vgl. VG Greifswald, Beschluss vom 12.10.2023 a. a. O. Rn. 12).
Danach ist für die in Rede stehende Streitigkeit - wie gezeigt - der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12.05.2025 a. a. O. Rn. 16, VG Greifswald, Beschluss vom 12.10.2023 a. a. O. Rn. 14).
Mit Ergehen der Ausnahmeentscheidung trotz Unterschreitung der Mindestmengenfestlegung ist zwar die (weitere) Berechtigung des Krankenhauses zur Leistungserbringung und zu deren Vergütung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung verbunden, jedoch wird dabei nicht über den planungsrechtlichen Status des Krankenhauses als solchen entschieden (vgl. VG Greifswald, Beschluss vom 12.10.2023 - 3 A 120/23 - juris Rn. 12;… Flint in Schlegel/Voelzke a. a. O.).
- BVerwG, 12.05.2025 - 3 B 1.25
Rechtsweg für Streitigkeiten über Entscheidungen nach § 136b Abs. 5a Satz 2 SGB V
Es sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art (1.), die durch Bundesgesetz den Sozialgerichten zugewiesen sind (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO); denn es handelt sich um Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG (2.; ebenso VG Greifswald, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - 3 A 120/23 HGW - juris Rn. 11 ff.;… Flint, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Aufl. 2022, § 51 SGG Rn. 128.2;… Stollmann, in: Huster/Kaltenborn, Krankenhausrecht, 2. Aufl. 2017, § 4 Rn. 169).
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