Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 24.11.2011 - 3 A 130/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
GG Art 104 Abs. 2; AufenthG § 82 Abs. 4 S. 2, § 82 Abs. 4 S. 3, § 71 Abs. 1; BPolG § 40; SächsPolG § 61 ff, § 32; VwVfG § 7 Abs. 1; FamFG § 415, § 428
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 82 Abs. 4, SächsPolG § 61 Abs. 2 S. 1, SächsPolG § 32, AufenthG § 82 Abs. 4 S. 3, BPolG § 40, GG Art. 104 Abs. 2, FamFG § 415, FamFG § 428
Polizeibehörden, Polizei, Anwendung unmittelbaren Zwangs, Vollzugshilfe, Unmittelbarer Zwang, Freiheitsbeschränkung, Freiheitsentziehung, Botschaft, Auslandsvertretung, Konsulat, Vorführung, zwangsweise Vorführung bei Auslandsvertretung, Libyen, Durchsetzung der ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendung des § 82 Abs. 4 AufenthG bei Richten eines Vollzugsersuchens an die Polizeibehörden mit Anwendung unmittelbaren Zwangs zum Inhalt; Abgrenzung einer Freiheitsbeschränkung von einer Freiheitsentziehung bei der Vorführung eines Ausländers in der Botschaft seines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Zur Frage des Richtervorbehaltes bei Freiheitsentziehungen im Rahmen von Botschaftsvorführungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendung des § 82 Abs. 4 AufenthG bei Richten eines Vollzugsersuchens an die Polizeibehörden mit Anwendung unmittelbaren Zwangs zum Inhalt; Abgrenzung einer Freiheitsbeschränkung von einer Freiheitsentziehung bei der Vorführung eines Ausländers in der Botschaft seines ...
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 22.04.2010 - 3 K 1190/08
- OVG Sachsen, 24.11.2011 - 3 A 130/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2011 - 3 A 130/11
Daher wird die Abschiebung, die wie die Vorführung ebenfalls durch Festhalten des Betroffenen und seiner zwangsweisen Verbringung auch in einem Kraftfahrzeug etwa zum Flughafen vorgenommen wird, von der Rechtsprechung nicht als Freiheitsentziehung qualifiziert, die unter den Richtervorbehalt des Art. 104 Abs. 2 GG fällt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Mai 2002, NJW 2002, 3161, wonach (nur) bei der Unterbringung des Betroffenen in einem Haftraum im Gewahrsam der Polizei über mehrere Stunden hinweg bis zur Verbringung zum Flughafen von einer Freiheitsentziehung ausgegegangen wird;… BVerwG a. a. O.; weitere Nachweise bei OVG NW, Besch.Damit wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, wonach eine Freiheitsentziehung gemäß Art. 104 Abs. 2 GG vorliegt, wenn die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - körperliche Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben wird (BVerfG, Beschl. v. 15. Mai 2002 a. a. O. m. w. N.).
- BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77
Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2011 - 3 A 130/11
Rn. 18 1. Ob für die begehrte Feststellung die ordentlichen Gerichte zuständig sein könnten, weil es sich bei der Vorführung um eine Freiheitsentziehung gehandelt haben könnte, deren Rechtmäßigkeit gemäß § 428 Abs. 2 FamFG nachträglich festgestellt werden sollte (zur Vorgängervorschrift BVerwG, Urt. v. 23. Juni 1981, BVerwGE 62, 325), kann dahingestellt bleiben, da der erkennende Senat gemäß § 17a Abs. 5 GVG nicht zu prüfen hat, ob der beschrittene Rechtsweg zulässig ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2006 - 19 B 1789/06
D (A), Mitwirkungspflichten, Passverfügung, Passbeschaffung, …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2011 - 3 A 130/11
Zur Begründung führt er unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (v. 28. November 2006, InfAuslR 2007, 126) an, dass § 82 Abs. 4 Satz 3 AufentG mit dem Hinweis auf den entsprechend anwendbaren § 40 BPolG den Richtervorbehalt ausdrücklich für Fälle der zwangsweisen Durchsetzung von Vorsprachen bei Auslandsvertretungen vorschreibe, ohne dass es auf die Unterscheidung zwischen Beschränkung oder Entziehung der Freiheit ankomme. - KG, 30.09.2008 - 1 W 225/07
Ausländerrecht: Zwangsweise Vorführung eines Ausländers vor dessen …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2011 - 3 A 130/11
v. 28. November 2006, Inf-AuslR 2007, 126; KG Berlin, Beschl. v. 30. September 2008 - 1 W 225/07 -, juris).
- VGH Bayern, 30.08.2021 - 19 C 21.1861
Vorführung zur Anhörung durch eine Expertendelegation in Abschiebefällen keine …
Es entspricht - soweit ersichtlich - einheitlicher Auffassung, dass eine Vorführung - wie bei einer bloßen Abschiebung - ohne Ingewahrsamnahme oder Einschließen in einen eng umgrenzten Raum keine Freiheitsentziehung i.S.d. Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG darstellt (…OVG NRW, B.v. 28.11.2006 - 19 B 1789/06 - juris Rn. 23; SächsOVG, U.v. 24.11.2011 - 3 A 130/11 - juris Rn. 29).Insoweit handelt es sich nicht - wie die Klägerin meint - um eine Rechtsfolgen-, sondern eine Rechtsgrundverweisung, die das Vorliegen einer Freiheitsentziehung voraussetzt (SächsOVG, U.v. 24.11.2011 - 3 A 130/11 - juris Rn. 30;… Winkelmann in Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Auflage 2020, § 62 AufenthG Rn. 35;… Zimmerer in BeckOK MigR, Stand 1.5.2021, § 82 Rn. 28;… Hailbronner in Hailbronner, AuslR, Stand Mai 2021, § 82 AufenthG Rn. 84;… Funke-Kaiser, in GK-AufenthG, Stand Juni 2021, § 82 Rn. 166; Kluth in BeckOK AuslR, Stand 1.1.2021;… a.A. OVG NRW, B.v. 28.11.2006 - 19 B 1789/06 - juris Rn. 14 ff.).
- VG Bayreuth, 11.06.2021 - B 6 K 20.196
Erhebung der Kosten für Fahrt zur Vorführung vor Expertendelegation des …
Deshalb wird die Freiheit des Ausländers, wenn eine zwangsweise Vorführung im Rahmen einer nachvollziehbaren und effektiven Einsatzplanung in der bei solchen Vorführungen erforderlichen Zeitspanne durchgeführt wird, nicht zeitweise entzogen, sondern nur beschränkt (OVG Bautzen, U. v. 24.11.2011 - 3 A 130/11 - juris Rn. 33;… Hailbronner in: Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Januar 2021, § 82 AufenthG, Rn. 84 - 86 m. w. N.).
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