Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 05.02.2010 - 3 A 141/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
SächsVwVG § 24
Abschleppen eines in einer Feuerwehrzufahrt geparkten Kraftfahrzeugs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme gegenüber einem parkenden Personenkraftwagen nach Verwarnung; Anforderungen an die Darlegung von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Rahmen eines Berufungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme gegenüber einem parkenden Personenkraftwagen nach Verwarnung; Anforderungen an die Darlegung von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Rahmen eines Berufungsverfahrens
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 20.02.2008 - 1 K 719/07
- OVG Sachsen, 05.02.2010 - 3 A 141/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90
Parken; Gehweg
Auszug aus OVG Sachsen, 05.02.2010 - 3 A 141/08
Durch den hierin verwandten Begriff "im Übrigen" ergibt sich, dass generalpräventiveErwägungen nur ergänzend herangezogen worden sind; dies ist aber nach der vom Verwaltungsgericht Leipzig herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 14.5.1992, BVerwGE 90, 189) nicht zu beanstanden. - BVerwG, 27.05.2002 - 3 B 67.02
Umfang der Nachforschungspflichten vor dem Umsetzen eines Kfz
Auszug aus OVG Sachsen, 05.02.2010 - 3 A 141/08
Einer Verpflichtung zu einer Halteranfrage oder zu sonstigen Nachforschungsversuchen standen hier sowohl die ungewissen Erfolgsaussichten als auch nicht abzusehende weitere Verzögerungen entgegen (vgl. hierzu nur BVerwG, Beschl. v. 27.5.2002, VRS 103, 309).
- VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20
Fahrzeug auf Radweg abgestellt - Abschleppen zulässig?
In der Rechtsprechung ist auch geklärt, dass eine vorherige Halterermittlung, um das Wegfahren zu ermöglichen, wegen ungewisser Erfolgsaussichten und nicht abzusehender Verzögerungen regelmäßig nicht geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983, Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3; Beschl. v. 27.5.2002, VRS 103, 309; SächsOVG, Beschl. v. 5.2.2010 - 3 A 141/08 -, juris Rn. 7). - VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19
Personengebundenheit von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass es vor dem Abschleppen grundsätzlich keiner Halterermittlung bedarf, um dem Fahrzeughalter das Wegfahren zu ermöglichen, weil die Erfolgsaussichten regelmäßig ungewiss und weitere Verzögerungen nicht abzusehen seien (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983, Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3; BVerwG, Beschl. v. 27.5.2002, VRS 103, 309; SächsOVG, Beschl. v. 5.2.2010 - 3 A 141/08 -, juris, Rn. 7;… OVG Bremen, Urt. v. 15.4.2014 - 1 A 104/12 -, juris Rn. 30). - OVG Sachsen, 25.08.2016 - 3 A 602/15
Alttextilcontainer, unerlaubte Sondernutzung, Beseitigung, unmittelbare …
Wegen des gesetzlichen Ziels des § 20 Abs. 1 SächsStrG, einen fortdauernden Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit in Gestalt der Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie das fortwährende Begehen einer Ordnungswidrigkeit (§ 52 Abs. 1 Nr. 5 SächsStrG) zu beenden, sind hier ähnliche Maßstäbe anzulegen wie im Fall des Abschleppens eines ordnungswidrig abgestellten PKW (…vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 10. März 2016 - 3 D 12/16 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 5. Februar 2010 - 3 A 141/08 -, juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
| VG Greifswald, 10.08.2011 - 3 A 141/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
07-09BFH, Urt. v. 21.04.1988 - IV R 215, 85
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
Aufhebung eines Festsetzungsbescheids für Straßenausbaubeiträge wegen nachträglicher Tatsachenänderung (hier: Erbschaft)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BFH, 21.04.1988 - IV R 215/85
Steuerbescheid - Änderung wegen neuer Tatsachen - Änderung wegen neuer …
Auszug aus VG Greifswald, 10.08.2011 - 3 A 141/08
Bei der Änderungsmöglichkeit nach § 173 Abs. 1 AO erfährt der abgabenrechtlich relevante Sachverhalt dagegen nicht wie bei § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nachträglich und rückwirkend eine andere Gestaltung, sondern es wird nur die Kenntnis der Behörde bezüglich des vorhandenen Sachverhalts nachträglich erweitert (vgl. BFH, Urt. v. 21.04.1988 - IV R 215/85). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2009 - 1 L 323/06
Nacherhebung eines Anschlussbeitrags
Auszug aus VG Greifswald, 10.08.2011 - 3 A 141/08
Rn. 35 Die Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern, wonach die Bestimmungen der §§ 172 ff. AO der Nacherhebung von Anschlussbeiträgen nicht entgegen stehen (Urt. v. 15.12.2009 - 1 L 323/06, juris Rn. 59 f.), zwingt zu keiner anderen Betrachtung. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98
Straßenbaubeiträge; Entstehen der Beitragspflicht; Beitragsverzicht
Auszug aus VG Greifswald, 10.08.2011 - 3 A 141/08
Voraussetzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages ist die Existenz einer wirksamen Beitragssatzung, die zum Zeitpunkt der Schaffung der Vorteilslage gilt (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 09.06.1999 - 1 L 307/98). - VG Saarlouis, 10.03.2010 - 11 K 848/09
Frage der Rücknahme rechtswidrig ergangener Abwassergebührenbescheide
- VG Schwerin, 07.03.2016 - 4 A 152/15
Anspruch auf Erstattung überzahlter Schmutzwasserbeiträge
Nach Ablauf der Festsetzungsfrist ist nach dieser Vorschrift zwar die Aufhebung oder Änderung einer (hier:) Abgabenfestsetzung ausgeschlossen (vgl. dazu etwa VG Greifswald, Urt. v. 10. August 2011 - 3 A 141/08 -, juris Rn. 22). - VG Schwerin, 16.05.2017 - 4 A 2568/16
(Kein)Wiederaufgreifen im kommunalen Abgabenverfahren; Anforderungen an die …
Nach Ablauf der Festsetzungsfrist ist nach dieser Vorschrift zwar die Aufhebung oder Änderung einer (hier:) Abgabenfestsetzung ausgeschlossen (vgl. dazu etwa VG Greifswald, Urt. v. 10. August 2011 - 3 A 141/08 -, juris Rn. 22 ). - VG Schwerin, 20.11.2015 - 4 B 1851/15
Folgen einer Maßnahme nach § 26 ZVG für die eigentumsrechtliche Position des …
Gemäß § 169 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 12 Abs. 1 KAG M-V sei eine Aufhebung oder Änderung einer Abgabenfestsetzung nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen sei (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 10. Aug. 2011 - 3 A 141/08 -, juris, Rn. 22 ; Au- sprung/Siemers/Holz, Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern, Stand: April 2013, § 12 Erl.
- VG Greifswald, 09.10.2019 - 3 A 1857/18
Keine unzulässige Doppelerhebung von Anschlussbeiträgen, wenn die Behörde in …
Zwar gilt die Bestimmung kraft der Verweisung in § 12 Abs. 1 KAG M-V auch für Kommunalabgaben (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 10.08.2011 - 3 A 141/08 -, juris 22). - VG Greifswald, 20.06.2017 - 3 A 1415/16
Erhebung einer Kurabgabe für ein von Beginn der Erhebung nicht an die …
Ein - wie hier - fehlerhaft beurteilter Sachverhalt wird von der Vorschrift daher nicht erfasst (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 10.08.2011 - 3 A 141/08 -, juris Rn. 30 ). - VG Bayreuth, 13.12.2017 - B 4 K 16.826
Rückerstattung von Wasser- und Kanalgebühren
D. h. es wird dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit nach Ablauf der Festsetzungsfrist von Gesetzes wegen und ausnahmslos der Vorrang vor der materiellen Gerechtigkeit eingeräumt (…VG Saarlouis, U. v. 10.03.2010 - 11 K 848/09, juris Rn. 44; VG Greifswald, U. v. 10.08.2011 - 3 A 141/08, juris Rn. 22). - VG Schleswig, 23.11.2022 - 9 A 213/19
Keine Rücknahme eines rechtswidrigen Straßenausbaubeitragsbescheids nach Eintritt …
Die Vorschrift bildet damit eine absolute Rücknahmesperre (VG Saarlouis…, Urteil vom 10.03.2010 --- 11 K 848/09 ---, juris Rn. 43; VG Greifswald, Urteil vom 10.08.2011 --- 3 A 141/08 ---, juris Rn. 36), die die Anwendung von § 116 LVwG von vornherein ausschließt.
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