Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 29.11.2017 - 3 A 155/17 |
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- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Versagung der Spielhallenerlaubnis wegen Verletzung des Abstandsgebots zu Kinder- und Jugendeinrichtungen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 29.11.2017 - 3 A 155/17
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 L 48/18
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.11.2017 - 3 A 155/17
Verbleibende Ungewissheiten dürfen nicht so weit gehen, dass die Vorhersehbarkeit und Justiziabilität des Handelns der durch die Normen ermächtigten staatlichen Stellen gefährdet sind (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris, Rn. 125 m. w. N.).Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 7. März 2017 (Az. 1 BvR 1314/12, juris) aber die Erstreckung des Schutzbereiches auch auf Kinder ausdrücklich gebilligt.
Rn. 31 Es ist sowohl in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr geklärt, dass vergleichbare Beschränkungen der Berufsausübung wie nach § 2 Abs. 4 Nr. 7 SpielhG LSA angemessen, erforderlich und geeignet sind (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017, a. a. O., BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 2016, a. a. O.).
Dabei ist zu beachten, dass dem Gesetzgeber vorliegend unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zukommt (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017, a. a. O., Beschluss vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07, 1 BvR 2959/07 -, juris).
Die Bekämpfung und Prävention von Glücksspielsucht ist als überragend wichtiges Gemeinwohlziel anerkannt, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt die Entscheidung sowohl für die Luftlinie (und nicht Wegstrecke) als auch das Absehen des Landesgesetzgebers von Abweichungs- und Ausnahmemöglichkeiten, mit denen eine Reduzierung der Spielhallendichte nicht in gleich wirksamer und effizienter Weise erreicht werden könnte, im Gestaltungsspielraum des Landesgesetzgebers (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017, a. a. O., Rn. 153).
Zur Abwehr drängender Gefahren für ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut können an eine zunächst erlaubte Tätigkeit selbst dann weitere Anforderungen gestellt werden, wenn diese faktisch - auch nicht nur in Einzelfällen - zu einer Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit als Spielhallenbetreiber an diesem Standort führt (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017, a. a. O.).
Der Grundsatz des Vertrauensschutzes verleiht weder im Hinblick auf die vorherige Rechtslage noch auf die vorhandenen Betriebserlaubnisse gemäß § 33i Gewerbeordnung ein uneingeschränktes Recht auf Amortisierung getätigter Investitionen (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017, a. a. O.).
Die immerhin fünfjährige Übergangsfrist des § 11 Abs. 1 Satz 1 SpielhG LSA trägt dem Interesse der Betreiber, eine Amortisierung der in die Spielhallen getätigten Investitionen zu erreichen und dabei einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften, ausreichend Rechnung (zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. November 2017 - 1 L 113/16 -, unveröffentlicht).
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.11.2017 - 3 A 155/17
Rn. 30 Gemessen hieran stellen die angegriffenen Beschränkungen für Spielhallen im Land Sachsen-Anhalt verhältnismäßige Berufsausübungsregelungen dar (so auch zu den Einschränkungen im Land Berlin: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 -, juris).Rn. 31 Es ist sowohl in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr geklärt, dass vergleichbare Beschränkungen der Berufsausübung wie nach § 2 Abs. 4 Nr. 7 SpielhG LSA angemessen, erforderlich und geeignet sind (vgl. insoweit BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017, a. a. O., BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, a. a. O.).
Weder der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch das Gebot des Vertrauensschutzes verpflichten zu einer Übergangsregelung, die eine vollumfängliche Fortsetzung der früheren beruflichen Tätigkeit ermöglicht (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, a. a. O.).
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VG Magdeburg, 29.11.2017 - 3 A 155/17
Der Landesgesetzgeber hat in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seiner Gesetzesbegründung angenommen, dass bei Weitem die meisten Spieler mit problematischem oder pathologischem Spielverhalten an gewerberechtlich zugelassenen Automaten spielen (…LT-Drs. 6/914, S. 59; BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, a. a. O.).Nicht zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Sportwettenurteil aus dem Jahr 2006 festgestellt, dass dem Spiel an Geldspielgeräten im Sinne der Gewerbeordnung das höchste Suchtpotential aller Glücksspielformen zukommt (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, juris).
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
Auszug aus VG Magdeburg, 29.11.2017 - 3 A 155/17
Soweit sich nicht in seltenen Ausnahmefällen der Verfassung eine konkrete Schutzpflicht entnehmen lässt, die zu einem bestimmten Tätigwerden zwingt, bleibt die Aufstellung und normative Umsetzung eines Schutzkonzepts dem Gesetzgeber als dem dafür zuständigen staatlichen Organ überlassen (zum Ganzen: BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07 -, juris).Er kann sich vielmehr für ein Schutzkonzept entscheiden, das einer möglichst großen Reichweite und Effizienz des Schutzes vor den Gefahren gibt (so zum Nichtraucherschutz: BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008, a. a. O.).
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07
Privater Rettungsdienst
Auszug aus VG Magdeburg, 29.11.2017 - 3 A 155/17
Dabei ist zu beachten, dass dem Gesetzgeber vorliegend unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zukommt (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017, a. a. O., Beschluss vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07, 1 BvR 2959/07 -, juris).Von den Vorstellungen über die Möglichkeit eines gefahrbringenden Verlaufs des Geschehens, die der Gesetzgeber im Rahmen seines Einschätzungsspielraums entwickelt hat, kann nur dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn sie in einem Maße wirtschaftlichen Gesetzen oder praktischer Erfahrung widersprechen, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen abgeben können (zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2010, a. a. O.).
- BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07
Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.11.2017 - 3 A 155/17
Ein Eingriff in die Berufsfreiheit erfordert eine kompetenzgemäß erlassene gesetzliche Grundlage, die durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet (st. Rspr. vgl. nur: BVerfG, Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 1 BvL 6/13 - vom 14. Januar 2014 - 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12 - und vom 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 -, alle: juris).Objektive und subjektive Berufswahlbeschränkungen sind dagegen nur zum Schutz überragender Gemeinwohlgüter zulässig (BVerfG, Beschluss vom 30. November 2010, a. a. O.).
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.11.2017 - 3 A 155/17
Alle in § 2 Abs. 4 SpielhG LSA geregelten Abstandsgebote verfolgen eine spielerschützende Ausgestaltung der räumlichen Bezüge der Spielhalle, wobei sich der beim Abstandsgebot zu Einrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich ausschließlich oder überwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden, bezweckte Jugendschutz als eine spezielle Ausprägung des Schutzes gegen Spielsucht darstellt und damit einen Annex zum Schutz vor Spielsucht bildet (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4/16 -, juris). - BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79
Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.11.2017 - 3 A 155/17
Denn der Gleichheitssatz aus Art. 3 GG vermittelt keinen Anspruch auf Wiederholung eines rechtswidrigen Verwaltungshandelns, da eine durch rechtswidrige Verwaltungsübung erzeugte Pflicht der Verwaltung zu weiterem rechtswidrigem Handeln dem Vorrang des Gesetzes zuwiderlaufen würde (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30. April 1981 - 2 C 8/79 -, juris). - OVG Sachsen, 05.10.2017 - 3 B 175/17
Spielhalle; Abstandsgebot; Allgemeinbildende Schule; Jugendschutz; …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.11.2017 - 3 A 155/17
Die in § 2 Abs. 4 Nr. 7 SpielhG LSA genannten Bezugspunkte "Spielhalle" und "Einrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich ausschließlich oder überwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden" lassen sich jedoch im Lichte der von § 1 Nr. 3 GlüStV verfolgten Ziele auslegen und sind daher hinreichend bestimmt (so auch zum sächsischen Landesrecht: Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 3 B 310/17 -, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, beide: juris). - VG Aachen, 29.03.2016 - 1 L 113/16
Beamtenrecht Verbot der Führung der Dienstgeschäfte Anordnung der sofortigen …
Auszug aus VG Magdeburg, 29.11.2017 - 3 A 155/17
Die immerhin fünfjährige Übergangsfrist des § 11 Abs. 1 Satz 1 SpielhG LSA trägt dem Interesse der Betreiber, eine Amortisierung der in die Spielhallen getätigten Investitionen zu erreichen und dabei einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften, ausreichend Rechnung (zum Ganzen: BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. November 2017 - 1 L 113/16 -, unveröffentlicht). - OVG Sachsen, 12.12.2017 - 3 B 310/17
Glücksspielrechtliche Erlaubnis, ; Abstandsgebot; allgemeinbildende Schule; …
- BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13
Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und …
- BVerfG, 14.01.2014 - 1 BvR 2998/11
Partielle Nichtigkeit der Regelungen über den Ausschluss von Rechtsanwalts- und …
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 1295/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzliche Auswahlverfahren für die …
- VG Magdeburg, 02.04.2019 - 3 B 124/18
Spielhallenerlaubnis; Mindestabstand zu einer Einrichtung, die tatsächlich …
Das erkennende Gericht hat bereits in dem Urteil vom 29.11.2017 ( 3 A 155/17 ; juris) ausgeführt:.Zur Verfassungsmäßigkeit hat sich das Gericht in anderer Besetzung bereits - mehr als ausführlich - in dem genannten Urtei v. 29.11.2017 ( 3 A 155/17 ; juris) auseinandergesetzt und ausgeführt:.
Einen Ausgleich hat der Gesetzgeber bereits durch die fünfjährige Übergangszeit geschaffen (OVG Lüneburg, Urteil v. 10.05.2017, 4 A 104/16; VG Magdeburg, Urteil v. 29.11.2017, 3 A 155/17 ; VG Magdeburg, Beschluss v. 07.03.2018, 3 B 430/17 ; alle juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2019 - 3 L 79/16
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
Nicht erfasst sind damit solche Einrichtungen, die nur bei Gelegenheit oder nicht überwiegend von der schutzbedürftigen Personengruppe aufgesucht werden, wie z. B. Eisdielen, Spielzeugläden, Kinderbekleidungsläden u. a. (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 29. November 2017 - 3 A 155/17 -, juris Rn. 23 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2019 - 1 M 59/19
Einstweiliger Rechtsschutz; vorläufige Duldung auf Weiterbetrieb einer formell …
Rn. 17 Selbst wenn die Antragstellerin mit ihrem Beschwerdevorbringen bezüglich des Nicht-Vorliegens des streitigen Tatbestandsmerkmals, ob die "Musikerfabrik Stendal" ihrer Art nach eine Einrichtung darstellt, die "überwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesucht" wird im Sinne des Versagungsgrundes gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 7 SpielhG LSA , durchdringen würde, folgt hieraus noch nicht, dass die Antragstellerin damit zwangsläufig Anspruch auf Erteilung der begehrten Spielhallenerlaubnis hat, da im Hinblick auf das der Antragstellerin bekannte und in der Beschwerdebegründung erwähnte Verfahren - 3 A 155/17 MD - der weitere Versagungstatbestand des § 2 Abs. 4 Nr. 5 SpielhG LSA , also eines Verstoßes gegen das Mindestabstandsgebot zu der Spielhalle eines konkurrierenden Betreibers im Raume stehen dürfte (vgl. Schriftsatz d. Antragsgegnerin v. 28. Mai 2018).Das Erlaubnisverfahren - 3 A 155/17 MD - ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, sondern beim Senat anhängig (Az.: 1 L 48/18 ).
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