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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.08.2010 - 3 A 2049/08.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9167
VGH Hessen, 24.08.2010 - 3 A 2049/08.A (https://dejure.org/2010,9167)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.08.2010 - 3 A 2049/08.A (https://dejure.org/2010,9167)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. August 2010 - 3 A 2049/08.A (https://dejure.org/2010,9167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 AsylVfG 1992, § 23 AsylVfG 1992, § 25 AsylVfG 1992, § 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 60 Abs 1 AufenthG 2004
    Mitwirkungspflichten im Verfahren auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Grenzen gerichtlicher Aufklärungspflicht

  • Wolters Kluwer

    (Mitwirkungspflichten im Verfahren auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Grenzen gerichtlicher Aufklärungspflicht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festlegung der allgemeinen sowie besonderen Mitwirkungspflichten eines Flüchtlings in §§ 15, 23 und 25 Asylverfahrengesetz (AsylVfG); Anwendbarkeit von Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5 RL 2004/83/EG im Bundesgebiet; Gerichtliche Anhörung eines Flüchtlings und Überprüfung ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 125 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper; …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2010 - 3 A 2049/08
    So besteht im Asylrechtsstreit Anlass zu weiterer Sachaufklärung generell dann nicht, wenn der Asylbewerber unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflichten seine guten Gründe für eine ihm drohende politische Verfolgung nicht unter Angabe genauer Einzelheiten schlüssig schildert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1999 - 9 C 36.98 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.03.1991 - 9 B 56.91 - und Urteil vom 10.05.1994 - 9 C 434.93 -, jeweils juris-online).

    Kein weiterer Anlass zur Sachaufklärung besteht generell dann, wenn der Asylbewerber unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflichten seine guten Gründe für eine ihm drohende politische Verfolgung nicht unter Angabe genauer Einzelheiten schlüssig schildert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1999 - 9 C 36.98 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.03.1991 - 9 B 56.91 - und Urteil vom 10.05.1994 - 9 C 434.93 -, jeweils juris-online).

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 434.93

    Prozeßkostenhilfe im Revisionsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2010 - 3 A 2049/08
    So besteht im Asylrechtsstreit Anlass zu weiterer Sachaufklärung generell dann nicht, wenn der Asylbewerber unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflichten seine guten Gründe für eine ihm drohende politische Verfolgung nicht unter Angabe genauer Einzelheiten schlüssig schildert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1999 - 9 C 36.98 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.03.1991 - 9 B 56.91 - und Urteil vom 10.05.1994 - 9 C 434.93 -, jeweils juris-online).

    Kein weiterer Anlass zur Sachaufklärung besteht generell dann, wenn der Asylbewerber unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflichten seine guten Gründe für eine ihm drohende politische Verfolgung nicht unter Angabe genauer Einzelheiten schlüssig schildert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1999 - 9 C 36.98 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.03.1991 - 9 B 56.91 - und Urteil vom 10.05.1994 - 9 C 434.93 -, jeweils juris-online).

  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht - …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2010 - 3 A 2049/08
    So besteht im Asylrechtsstreit Anlass zu weiterer Sachaufklärung generell dann nicht, wenn der Asylbewerber unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflichten seine guten Gründe für eine ihm drohende politische Verfolgung nicht unter Angabe genauer Einzelheiten schlüssig schildert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1999 - 9 C 36.98 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.03.1991 - 9 B 56.91 - und Urteil vom 10.05.1994 - 9 C 434.93 -, jeweils juris-online).

    Kein weiterer Anlass zur Sachaufklärung besteht generell dann, wenn der Asylbewerber unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflichten seine guten Gründe für eine ihm drohende politische Verfolgung nicht unter Angabe genauer Einzelheiten schlüssig schildert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1999 - 9 C 36.98 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.03.1991 - 9 B 56.91 - und Urteil vom 10.05.1994 - 9 C 434.93 -, jeweils juris-online).

  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 172.95

    Keine Asylberechtigung von Muslimen aus Bosnien-Herzogowina

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2010 - 3 A 2049/08
    Flüchtlingsschutz greift jedoch grundsätzlich nur bei Verfolgung im Staat der Staatsangehörigkeit oder - bei Staatenlosen - durch den Staat des gewöhnlichen Aufenthalts, die Schutzgewährung durch den Staat der Staatsangehörigkeit oder - bei Staatenlosen - durch den Staat des gewöhnlichen Aufenthalts schließt die Flüchtlingseigenschaft aus (vgl. hierzu auch Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 9 C 172.95 - BVerwGE 101, 328 [335]).
  • BVerwG, 21.12.2004 - 1 B 68.04

    Zwingende Dreistufigkeit des Prüfungsverfahrens in Asylrechtsstreitigkeiten

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2010 - 3 A 2049/08
    Nach der von dem Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 15. Juni 2006 in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2004 (1 B 68.04 in juris-online) handelt es sich bei den geltend gemachten Ansprüchen nach § 60 Abs. 1 AufenthG einerseits und § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG einschließlich der erlassenen Abschiebungsandrohung andererseits um eigenständige Streitgegenstände, die ein eigenes rechtliches Schicksal nehmen können.
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis; …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2010 - 3 A 2049/08
    Rn. 11 Mit Urteil vom 29. Mai 2008 - 10 C 11.07 - hat das Bundesverwaltungsgericht den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. September 2005 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen (Bl. 365 GA).
  • VGH Hessen, 15.09.2005 - 3 UE 2380/04
    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2010 - 3 A 2049/08
    Rn. 9 Mit Beschluss vom 15. September 2005 - 3 UE 2380/04.A - hat der Senat die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 8. Januar 2004 - 5 E 135/02.A (2) - im Wesentlichen mit dem Argument zurückgewiesen, dem Kläger stehe in Berg-Karabach eine inländische Fluchtalternative zu.
  • VG Greifswald, 06.12.2017 - 3 A 1424/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft einer Afghanin aufgrund häuslicher Gewalt

    Sein Vortrag muss danach insgesamt geeignet sein, den Asylanspruch lückenlos zu tragen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.1983 - BVerwG 9 C 68.81 - juris; Hessischer VGH, Urt. v. 24.08.2010 - VGH 3 A 2049/08.A - juris).

    Sein Vortrag muss danach insgesamt geeignet sein, den Asylanspruch lückenlos zu tragen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.1983 - BVerwG 9 C 68.81 - juris; Hessischer VGH, Urt. v. 24.08.2010 - VGH 3 A 2049/08.A - juris).

  • VG Karlsruhe, 11.05.2021 - A 8 K 13288/17

    Abschiebungsschutz Afghanistan; Feststellung eines Abschiebungshindernisses im …

    Der Ausländer ist aufgrund der ihm obliegenden prozessualen Mitwirkungspflichten nach § 86 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwGO und §§ 15 und 25 Abs. 1 AsylG gehalten, von sich aus die in seine eigene Sphäre fallenden tatsächlichen Umstände substantiiert und in sich stimmig zu schildern (vgl. grundlegend BVerwG…, Urteil vom 22.3.1983 - 9 C 68.81 -, juris Rn. 5; HessVGH, Urteil vom 24.8.2010 - 3 A 2049/08.A -, juris Rn. 26).
  • VGH Hessen, 21.09.2011 - 6 A 1005/10

    Gefährdung von Iranern wegen regimekritischen Internetaktivitäten

    Die im nationalen Recht geregelten Mitwirkungspflichten entsprechen damit den in Art. 4 Abs. 2 der Qualifikationsrichtlinie niedergelegten Pflichten zur Mitwirkung des Flüchtlings im Rahmen der Prüfung von Ereignissen und Umständen für die Gewährung internationalen Schutzes (vgl. Hess VGH, Urteil vom 24. August 2010 - 3 A 2049/08.A -, Jurisdokument, Rn 26).
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