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Rechtsprechung
   VG Berlin, 03.03.1995 - 3 A 2094.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8372
VG Berlin, 03.03.1995 - 3 A 2094.93 (https://dejure.org/1995,8372)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.03.1995 - 3 A 2094.93 (https://dejure.org/1995,8372)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. März 1995 - 3 A 2094.93 (https://dejure.org/1995,8372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EV Art. 21 Abs. 1 und 3 ; VZOG § 2 Abs. 1 ; VwVfG § 48 Abs. 1, § 54 Satz 1, § 60 Satz 1
    Einigung über Vermögenszuordnung; öffentlich rechtlicher Vertrag; Irrtum; Anpassung der Einigungsvereinbarung; Rücknahme des Zuordnungsbescheids

  • dfg-viewer.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Einigung im Zuordnungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eigentumsrechtliche Zuordnung einer unvermessenen Teilfläche eines Grundstückes aus Treuhandvermögen; Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes auch nach dessen Unanfechtbarkeit ; Rücknahme eines Zuordnungsbescheides der Treuhand; Rechtsnatur einer ...

Papierfundstellen

  • NJ 1995, 553
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.09.1978 - StB 187/78

    Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer

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  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 4 S 308/03

    Vertragsanpassung - Leistungsklage; Rückforderung überzahlter Anwärterbezüge

    Diese Vorschrift, die nach ihrem Wortlaut nur dann eingreift, wenn sich die Verhältnisse seit Abschluss des Vertrages geändert haben, ist entsprechend anzuwenden, wenn dem Vertrag von Anfang an die Geschäftsgrundlage fehlte, weil beide Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses irrtümlich von bestimmten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen ausgingen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.10.1996, NVwZ-RR 1998, 351, 353; VG Berlin, Urteil vom 03.03.1995 - 3 A 2094.93 ;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl. § 60 RdNr. 11; Lorenz, DVBl 1997, 865, 866).
  • VG Leipzig, 15.08.1996 - 3 K 97/95
    Daß die Zuordnung des Grundstücks letztlich durch eine Behörde und durch Verwaltungsakt erfolgt ist, macht die Einigung selbst nicht zu einem subordinationsrechtlichen Vertrag i.S.v. § 54 Satz 2 VwVfG , denn die Einigung kann - anders als die Zuordnung - nicht durch einseitiges Verwaltungshandeln herbeigeführt werden, weil zwischen den Zuordnungsprätendenten kein Subordinationsverhältnis besteht (vgl. VG Berlin, Urt. v. 3.3.1995, VIZ 1995 S. 729 (730)).
  • VG Leipzig, 14.03.1996 - 3 K 1589/94
    Aufgrund dieses beiderseitigen anfänglichen Irrtums über vertragswesentliche tatsächliche Grundlagen des hier vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages kann die Bundesrepublik Deutschland in entsprechender Anwendung von § 60 Satz 1 VwVfG die Vertragsanpassung gemäß dem hypothetischen Willen der Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Grundlage einer irrtumsfreien Willensbildung verlangen (vgl. insgesamt zur Rechtsnatur der Einigung nach dem VZOG und der daraus folgenden Anpassung der Einigung an den hypothetischen Willen das den Beteiligten bekannte Urteil d. VG Berlin v. 3.3.1995, VIZ 1995, 729 ff., dem sich die Kammer inhaltlich anschließt).
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