Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 10.06.2010 - 3 A 223/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 14 Abs 3 S 2 GG; § 27 RealVerbG ND; § 26 RealVerbG ND; § 2 RealVerbG ND
Baum; dingliche Surrogation; Eigentum; Enteignung; Entschädigung; Fällen; Gemeinde; Gemeinschaftsvermögen; Grunddienstbarkeit; Holz; Holznutzung; Holznutzungsrecht; Interessentenschaft; Kommune; Nutzungsrecht; Nutzvermögen; Realgemeinde; Realgemeindemitglied; Rechtsweg; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.03.2008 - V ZB 113/07
Rechtsweg für Ansprüche auf Duldung des Anschlusses eines Grundstücks an einen …
Auszug aus VG Lüneburg, 10.06.2010 - 3 A 223/08
Selbst wenn Ansprüche wegen der in einem Rezess geregelten Rechte an einem Weg in ihrem Ausgangspunkt als privatrechtlich zu qualifizieren sein sollten, führte das nicht zur Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten, weil die Kläger als Rechtsnachfolger der Rezessbeteiligten gegen eine Gemeinde um die Nutzung eines Wegegrundstücks streitet, was allein den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet (für den Fall der Klage von früheren Realgemeindemitgliedern gegen die Gemeinde: BGH, Beschl. v. 13.3.2008 - V ZB 113/07 -, NVwZ-RR 2008, 742).Selbst wenn man - nicht eingedenk und abweichend von der historischen Mahnung des Gottesgnadenkönigs - die rechtlichen Beziehungen der Eigentümer der aus dem Rezess hervorgegangenen Grundstücke im Hinblick auf Zweckgrundstücke oder Nutzgrundstücke in ihrem Ausgangspunkt als privatrechtlicher Natur ansehen wollte (so RGZ 47, 314, 318; 79, 46, 51), ist über Ansprüche auf Nutzung dieser Grundstücke von den Verwaltungsgerichten jedenfalls dann zu entscheiden, wenn und soweit die Ansprüche von einer Gemeinde geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschl. v. 13.3.2008 - V ZB 113/07 -, a.a.O.).
- VG Lüneburg, 23.04.2002 - 3 A 2/01
Anteilsrechte; Gewohnheitsrecht; Interessentenschaft; Mitgliedschaft; …
Auszug aus VG Lüneburg, 10.06.2010 - 3 A 223/08
Ebenso wie das Anteilsrecht an den gemeinschaftlichen Zweckgrundstücken untrennbar war von dem einzelnen nutzbaren Hof, so war auch die sich aus dem Rezess ergebende Pflicht, die gemeinschaftlichen Wirtschaftseinrichtungen mit zu unterhalten, untrennbar mit dem Hof und seinen Wirtschaftsflächen verbunden (hierzu im Einzelnen Urt. der Kammer v. 23. April 2002 - 3 A 2/01 -). - RG, 09.03.1912 - V 452/11
Gemeinschaftliches Rezeßgrundstück; Mißbrauch; Rechtsweg
Auszug aus VG Lüneburg, 10.06.2010 - 3 A 223/08
Selbst wenn man - nicht eingedenk und abweichend von der historischen Mahnung des Gottesgnadenkönigs - die rechtlichen Beziehungen der Eigentümer der aus dem Rezess hervorgegangenen Grundstücke im Hinblick auf Zweckgrundstücke oder Nutzgrundstücke in ihrem Ausgangspunkt als privatrechtlicher Natur ansehen wollte (so RGZ 47, 314, 318; 79, 46, 51), ist über Ansprüche auf Nutzung dieser Grundstücke von den Verwaltungsgerichten jedenfalls dann zu entscheiden, wenn und soweit die Ansprüche von einer Gemeinde geltend gemacht werden (…vgl. BGH, Beschl. v. 13.3.2008 - V ZB 113/07 -, a.a.O.).
- VG Braunschweig, 27.11.2019 - 1 A 1/19
Brücke; Interessentenschaft; nichtöffentlicher Weg; Observanz; …
Ein Rezess kann sowohl lokales öffentliches Recht schaffen als auch private Rechtsbeziehungen regeln; die Einordnung ist anhand der einzelnen Regelungen des Rezesses vorzunehmen (…so auch Preußisches OVG, Urt. v. 5.1.1887 - Rep. I. C. 126/86 -, PrOVGE 14, 242 (246); Nds. OVG, Beschl. v. 30.12.2016 - 10 LA 69/16 -, juris Rn. 9; VG Hannover, Urt. v. 25.7.2018 - 1 A 5976/15 -, juris Rn. 34; VG Göttingen, Urt. v. 31.8.2016 - 1 A 13/14 -, juris Rn. 45; VG Lüneburg, Urt. v. 10.6.2010 - 3 A 223/08 -, juris Rn. 25; vgl. zur Rechtsnatur von Rezessen auch Thomas/Tesmer, NRealvG, 10. Aufl., Einf. - VG Göttingen, 31.08.2016 - 1 A 13/14
Gehölzpflege; Kostenberechnung; Preußisches Kommunalabgabengesetz; Rezess; …
Die Regelungen in Rezessen über die Unterhaltung von Wegen sind als lokales öffentliches Recht anzusehen (VG Lüneburg, Urteil vom 10.06.2010 - 3 A 223/08 -, juris, Rn. 25 m.w.N.).
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