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Rechtsprechung
   VG Greifswald, 19.02.2003 - 3 A 2650/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,67271
VG Greifswald, 19.02.2003 - 3 A 2650/00 (https://dejure.org/2003,67271)
VG Greifswald, Entscheidung vom 19.02.2003 - 3 A 2650/00 (https://dejure.org/2003,67271)
VG Greifswald, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 3 A 2650/00 (https://dejure.org/2003,67271)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Würzburg, 06.05.2019 - W 8 K 18.1353

    Kein Erlass der Grundsteuer

    Auch ein Erlass nach §§ 163, 227 AO kommt nicht in Betracht, da im Falle der Ertragsminderung die sachliche Unbilligkeit abschließend in den §§ 32 ff. GrStG geregelt ist (vgl. VG Greifswald, U.v. 19.2.2003 - 3 A 2650/00 - juris, Rn. 24 m.w.N.; Schneider, GrStG, Stand: Januar 2019, § 33 S. 23).
  • VG Gelsenkirchen, 16.12.2021 - 5 K 1767/20

    Grundsteuererlass für denkmalgeschützten Grundbesitz

    Rn. 38 Vgl. VG Greifswald, Urteil vom 19. Februar 2003 - 3 A 2650/00 -, Rn. 21, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH München), Beschluss vom 7. Juli 2014 - 4 ZB 13.1567 -, Rn. 7, juris.
  • VGH Bayern, 07.07.2014 - 4 ZB 13.1567

    Ursachenzusammenhang zwischen Unwirtschaftlichkeit und Kultureigenschaft des …

    Diese Vorschrift gewährt nicht bereits deswegen einen Grundsteuererlassanspruch, weil die Sanierung eines denkmalgeschützten Anwesens in der Regel kostenaufwändiger sein wird als bei einem nicht denkmalgeschützten Anwesen, sondern nur unter der Voraussetzung, dass sich auf der Grundlage einer prognostizierenden Beurteilung eine dauerhafte Unwirtschaftlichkeit aus Gründen des öffentlichen Erhaltungsinteresses feststellen lässt (…vgl. BVerwG, U.v. 8.7.1998 a.a.O.; VG Greifswald, U.v. 19.2.2003 - 3 A 2650/00 - juris Rn. 21 ff).
  • VG Würzburg, 26.08.2020 - W 8 E 20.854

    Einstweiliger Rechtsschutz: Vollstreckung aus einem Grundsteuerbescheid

    Rn. 31 Vorstehendes gilt auch für einen Erlass nach §§ 163, 227 AO, da im Falle der Ertragsminderung die sachliche Unbilligkeit abschließend in den §§ 32 ff. GrStG geregelt ist (vgl. VG Greifswald, U.v. 19.2.2003 - 3 A 2650/00 - juris, Rn. 24 m.w.N.; Schneider, GrStG, Stand: Januar 2019, § 33 S. 23).
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