Rechtsprechung
| VG Greifswald, 19.02.2003 - 3 A 2650/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Würzburg, 06.05.2019 - W 8 K 18.1353
Kein Erlass der Grundsteuer
- VG Gelsenkirchen, 16.12.2021 - 5 K 1767/20
Grundsteuererlass für denkmalgeschützten Grundbesitz
Rn. 38 Vgl. VG Greifswald, Urteil vom 19. Februar 2003 - 3 A 2650/00 -, Rn. 21, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH München), Beschluss vom 7. Juli 2014 - 4 ZB 13.1567 -, Rn. 7, juris. - VGH Bayern, 07.07.2014 - 4 ZB 13.1567
Ursachenzusammenhang zwischen Unwirtschaftlichkeit und Kultureigenschaft des …
Diese Vorschrift gewährt nicht bereits deswegen einen Grundsteuererlassanspruch, weil die Sanierung eines denkmalgeschützten Anwesens in der Regel kostenaufwändiger sein wird als bei einem nicht denkmalgeschützten Anwesen, sondern nur unter der Voraussetzung, dass sich auf der Grundlage einer prognostizierenden Beurteilung eine dauerhafte Unwirtschaftlichkeit aus Gründen des öffentlichen Erhaltungsinteresses feststellen lässt (…vgl. BVerwG, U.v. 8.7.1998 a.a.O.; VG Greifswald, U.v. 19.2.2003 - 3 A 2650/00 - juris Rn. 21 ff). - VG Würzburg, 26.08.2020 - W 8 E 20.854
Einstweiliger Rechtsschutz: Vollstreckung aus einem Grundsteuerbescheid
Rn. 31 Vorstehendes gilt auch für einen Erlass nach §§ 163, 227 AO, da im Falle der Ertragsminderung die sachliche Unbilligkeit abschließend in den §§ 32 ff. GrStG geregelt ist (vgl. VG Greifswald, U.v. 19.2.2003 - 3 A 2650/00 - juris, Rn. 24 m.w.N.; Schneider, GrStG, Stand: Januar 2019, § 33 S. 23).
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