Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 06.09.2018 - 3 A 278/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
StVO § 45 Abs. 9, VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 StVO, ERA, StVO § 2 Abs. 4 Satz 2
Radwegbenutzungspflicht; Gefahrenlage; Belastungsbereiche; Verkehrsbelastung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wann kann eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet werden?
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 06.05.2015 - 1 K 809/13
- OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16
- OVG Sachsen, 06.09.2018 - 3 A 278/16
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10
Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht (hier …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2018 - 3 A 278/16
Wenn - wie hier - eine besondere Gefahrenlage gegeben ist, dient die Trennung von Kraftfahrzeug- und Radverkehr der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, wozu auch dessen Flüssigkeit gehört (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 23 m. w. N.;… Beschl. v. 31. Mai 2018 - 3 A 655/17 -, juris Rn. 29).Zudem entspricht es der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10. Juli 2012, a. a. O. Rn. 25), dass unter Zugrundelegung des polizeirechtlichen Störerbegriffs neben Kraftfahrern auch Radfahrer je nach Einzelfall in Betracht kommen.
Angesichts der verkehrlichen Bedeutung dieser Straßenabschnitte für den innerstädtischen und weiterführenden Verkehr und aufgrund der Tatsache, dass auch bei einer geringeren Geschwindigkeit die durch das Zusammentreffen verschiedener Verkehrsmittel entstehende besondere Gefährdung nicht vollends ausgeräumt werden kann, musste eine weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkung hier von der Beklagten nicht verfügt werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 a. a. O.).
Ein Radweg muss nicht so ausgestaltet sein, dass er eine möglichst schnelle und ungehinderte Fortbewegung durchgängig garantiert (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 a. a. O. Rn. 18).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2018 - 1 B 25.15
Radwegbenutzungspflicht; Zulässigkeit der Klage; gemeinsamer Geh- und Radweg; …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2018 - 3 A 278/16
Rn. 35 Bei der Einschätzung der Gefahrenlage kann ergänzend auf die ERA 2010 zurückgegriffen werden, der - ungeachtet dessen, dass ihr keine Verbindlichkeit zukommt - als fachlich anerkanntes Regelwerk entsprechender Sachverstand und Erfahrungswissen entnommen werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14. Februar 2018 - OVG 1 B 25.15 -, juris Rn. 22 m. w. N.). - OVG Sachsen, 31.05.2018 - 3 A 655/17
Klageänderung; Auslegung; Ermessen; Geschwindigkeitsbeschränkung; Bundesstraße
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2018 - 3 A 278/16
Wenn - wie hier - eine besondere Gefahrenlage gegeben ist, dient die Trennung von Kraftfahrzeug- und Radverkehr der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, wozu auch dessen Flüssigkeit gehört (…SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 23 m. w. N.; Beschl. v. 31. Mai 2018 - 3 A 655/17 -, juris Rn. 29).
- OVG Sachsen, 03.03.2015 - 3 B 275/14
Verkehrsrechtliche Anordnung, Fahrradfahrerschutzstreifen, Tempo 30, körperliche …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2018 - 3 A 278/16
Eine Gefährdungslage für Radfahrer schließt er nicht aus, er kann sie lediglich mindern, ohne notwendigerweise einen deutlich höheren Schutz für Radfahrer zu bilden (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2015 - 3 B 275/14 -, juris Rn. 12). - OVG Sachsen, 13.11.2017 - 3 B 295/17
Verkehrsbeschränkung
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2018 - 3 A 278/16
Ein Ermessen steht ihr insbesondere zu, soweit es um die Auswahl der Mittel geht, mit denen die konkrete Gefahr bekämpft oder gemildert werden soll (SächsOVG, Beschl. v. 13. November 2017 - 3 B 295/17 -, juris Rn. 8 m. w. N.). - BVerwG, 01.09.2017 - 3 B 50.16
Anordnung einer Tempo 30-Zone; Beschränkung des fließenden Verkehrs; …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2018 - 3 A 278/16
Rn. 31 Maßgeblich ist aufgrund des Charakters einer Verkehrsregelung als Dauerverwaltungsakt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung (BVerwG, Beschl. v. 1. September 2017 - 3 B 50.16 -, juris Rn. 8 m. w. N.). - BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09
Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr; …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2018 - 3 A 278/16
Zugleich führt dieses Nutzungsgebot dazu, dass Radfahrer auf den so gekennzeichneten Flächen die Fahrbahn nicht nutzen dürfen (BVerwG, Urt. v. 18. November 2010 - 3 C 42/09 -, juris Rn. 18).
- VG Hamburg, 02.02.2023 - 5 K 3154/18
Erfolglose Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf einem Abschnitt der …
Diese ergibt sich sowohl aus der hohen Verkehrsbelastung als auch aus weiteren, in den örtlichen Verhältnissen begründet liegenden Umständen.Dabei kann bei der Einschätzung der Gefahrenlage ergänzend auf die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegebenen "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (Ausgabe 2010, im Folgenden: ERA 2010) zurückgegriffen werden, denen - ungeachtet dessen, dass ihnen keine Verbindlichkeit zukommt - als fachlich anerkanntem Regelwerk entsprechender Sachverstand bzw. Erfahrungswissen entnommen werden kann (…OVG Greifswald, Urt. v. 29.10.2019, 1 LB 505/15, juris Rn. 38; OVG Bautzen, Urt. v. 6.9.2018, 3 A 278/16, juris Rn. 35;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.2.2018, OVG 1 B 25.15, juris Rn. 22).Zunächst ist die Beklagte im Regelfall nicht gehalten, bei ihrer Ermessensausübung vorrangig die Interessen geübter Radfahrer, die ein Interesse an einem möglichst zügigen Vorankommen haben, zu berücksichtigen (…vgl. auch VG Hamburg, Urt. v. 22.3.2018, 5 K 1446/15;… Urt. v. 16.12.2012, 5 K 589/12, jeweils n.v.).Im Übrigen muss ein Radweg nicht so ausgestaltet sein, dass er eine möglichst schnelle und ungehinderte Fortbewegung durchgängig garantiert (OVG Bautzen, Urt. v. 6.9.2018, 3 A 278/16, juris Rn. 49).
Gefahrensituationen durch das Zusammentreffen von Radverkehr sowie Pkw- und Lkw-Verkehr auf der Fahrbahn könnten weder durch die von dem Kläger vorgeschlagene Freigabe des Gehweges für den Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit mit gleichzeitiger Nutzungsmöglichkeit der Fahrbahn (Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1122-10) noch durch eine ebenfalls von dem Kläger präferierte Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Fahrbahn auf 20 km/h in gleicher Weise verhindert werden wie bei einer Trennung der verschiedenen Verkehrsmittel (vgl. mit Blick auf eine Reduzierung der Geschwindigkeit OVG Bautzen, Urt. v. 6.9.2018, 3 A 278/16, juris Rn. 47).
- VG Hamburg, 11.07.2023 - 5 K 4862/19
Erfolgreiche Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf der Schlossstraße in …
Dabei kann bei der Einschätzung der Gefahrenlage ergänzend auf die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegebenen "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (Ausgabe 2010 - ERA 2010) zurückgegriffen werden, denen - ungeachtet dessen, dass ihnen keine Verbindlichkeit zukommt - als fachlich anerkanntem Regelwerk entsprechender Sachverstand bzw. Erfahrungswissen entnommen werden kann (…OVG Greifswald, Urt. v. 29.10.2019, 1 LB 505/15, juris Rn. 38; OVG Bautzen, Urt. v. 6.9.2018, 3 A 278/16, juris Rn. 35;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.2.2018, OVG 1 B 25.15, juris Rn. 22;… VG Hamburg, Urt. v. 2.2.2023, 5 K 3154/18, juris Rn. 54, zuletzt Urt. v. 28.6.2023, 5 K 4046/19, n. v., mit gleichen Beteiligten). - VG München, 27.10.2021 - M 23 K 21.3057
Umgestaltung ehemaliger "Popup-Radwege" in Radfahrstreifen
Das Gericht stützt sich mit der Rechtsprechung auch anderer Verwaltungsgerichte für die Bewertung einer allein aufgrund festgestellter erheblicher Verkehrsmengen resultierenden konkreten Gefahr regelmäßig auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen aus dem Jahr 2010 (ERA), selbst wenn diesen freilich kein Behörden oder Gerichte bindender Regelungscharakter zukommt (…vgl. OVG BerlinBrandenburg, U. v. 14.2.2018 - 1 B 25.15 - juris Rn. 22;… B. v. 6.1.2021 - 1 S 115/20 - juris Rn. 28 m.w.N.; Sächs. OVG, U. v. 6.9.2018 - 3 A 278/16 - juris Rn. 35; VG München, U. v. 17.4.2019 - M 23 K 18.1307 - unveröffentlicht).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 06.05.2015 - 1 K 809/13
- OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16
- OVG Sachsen, 06.09.2018 - 3 A 278/16
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 755
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10
Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht (hier …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16
Wenn - wie hier - eine besondere Gefahrenlage gegeben ist, dient die Trennung von Kraftfahrzeug- und Radverkehr der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, wozu auch dessen Flüssigkeit gehört (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 23 m. w. N.;… Beschl. v. 31. Mai 2018 - 3 A 655/17 -, juris Rn. 29).Zudem entspricht es der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10. Juli 2012, a. a. O. Rn. 25), dass unter Zugrundelegung des polizeirechtlichen Störerbegriffs neben Kraftfahrern auch Radfahrer je nach Einzelfall in Betracht kommen.
Angesichts der verkehrlichen Bedeutung dieser Straßenabschnitte für den innerstädtischen und weiterführenden Verkehr und aufgrund der Tatsache, dass auch bei einer geringeren Geschwindigkeit die durch das Zusammentreffen verschiedener Verkehrsmittel entstehende besondere Gefährdung nicht vollends ausgeräumt werden kann, musste eine weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkung hier von der Beklagten nicht verfügt werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 a. a. O.).
Ein Radweg muss nicht so ausgestaltet sein, dass er eine möglichst schnelle und ungehinderte Fortbewegung durchgängig garantiert (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 a. a. O. Rn. 18).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2018 - 1 B 25.15
Radwegbenutzungspflicht; Zulässigkeit der Klage; gemeinsamer Geh- und Radweg; …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16
Rn. 35 Bei der Einschätzung der Gefahrenlage kann ergänzend auf die ERA 2010 zurückgegriffen werden, der - ungeachtet dessen, dass ihr keine Verbindlichkeit zukommt - als fachlich anerkanntes Regelwerk entsprechender Sachverstand und Erfahrungswissen entnommen werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14. Februar 2018 - OVG 1 B 25.15 -, juris Rn. 22 m. w. N.). - OVG Sachsen, 31.05.2018 - 3 A 655/17
Klageänderung; Auslegung; Ermessen; Geschwindigkeitsbeschränkung; Bundesstraße
Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16
Wenn - wie hier - eine besondere Gefahrenlage gegeben ist, dient die Trennung von Kraftfahrzeug- und Radverkehr der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, wozu auch dessen Flüssigkeit gehört (…SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 23 m. w. N.; Beschl. v. 31. Mai 2018 - 3 A 655/17 -, juris Rn. 29).
- OVG Sachsen, 03.03.2015 - 3 B 275/14
Verkehrsrechtliche Anordnung, Fahrradfahrerschutzstreifen, Tempo 30, körperliche …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16
Eine Gefährdungslage für Radfahrer schließt er nicht aus, er kann sie lediglich mindern, ohne notwendigerweise einen deutlich höheren Schutz für Radfahrer zu bilden (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2015 - 3 B 275/14 -, juris Rn. 12). - OVG Sachsen, 13.11.2017 - 3 B 295/17
Verkehrsbeschränkung
Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16
Ein Ermessen steht ihr insbesondere zu, soweit es um die Auswahl der Mittel geht, mit denen die konkrete Gefahr bekämpft oder gemildert werden soll (SächsOVG, Beschl. v. 13. November 2017 - 3 B 295/17 -, juris Rn. 8 m. w. N.). - BVerwG, 01.09.2017 - 3 B 50.16
Anordnung einer Tempo 30-Zone; Beschränkung des fließenden Verkehrs; …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16
Rn. 31 Maßgeblich ist aufgrund des Charakters einer Verkehrsregelung als Dauerverwaltungsakt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung (BVerwG, Beschl. v. 1. September 2017 - 3 B 50.16 -, juris Rn. 8 m. w. N.). - BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09
Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr; …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16
Zugleich führt dieses Nutzungsgebot dazu, dass Radfahrer auf den so gekennzeichneten Flächen die Fahrbahn nicht nutzen dürfen (BVerwG, Urt. v. 18. November 2010 - 3 C 42/09 -, juris Rn. 18).
- OVG Sachsen, 31.01.2019 - 3 E 153/18
Streitwert; laufende Leistung; Sprachkurs; Hilfe zur Erziehung; Wiedereinsetzung
Den Prozessbevollmächtigten trifft jedenfalls dann ein eigenes Verschulden, wenn er es bei der Organisation seines Bürobetriebs und bei der Auswahl und Überwachung der mit dem Fristenwesen betrauten Angestellten an der notwendigen Sorgfalt hat fehlen lassen (SächsOVG, Beschl. v. 4. Januar 2017 - 3 A 278/16 -, juris Rn. 7 m. w. N.). - OVG Sachsen, 06.11.2019 - 3 A 866/19
Antrag; Begründung; Zulassung der Berufung; schriftlich; Unterschrift; …
Dies erfordert in aller Regel, dass die Antragsschrift vom Prozessbevollmächtigten des Klägers auch eigenhändig unterschrieben ist (…Schenke, in: Kopp/ders. VwGO, 24. Auflage 2018, § 124a Rn. 46 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 4. Januar 2017 - 3 A 278/16 -, juris Rn. 2). - OVG Sachsen, 22.11.2022 - 6 A 296/21
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Allerdings können Fehler von Hilfspersonen auf eine in der eigenen Verantwortungssphäre des bevollmächtigten Rechtsanwalts liegende Ursache zurückzuführen sein, im Hinblick auf die diesen unter dem Gesichtspunkt des sogenannten Organisationsverschuldens ein eigener Schuldvorwurf treffen kann (…vgl. BGH, Beschl. v. 20. September 2022 - VI ZB 17/22 -, juris Rn. 6 ff.;… BVerwG, Beschl. v. 3. Dezember 2002 - 1 B 429/02 -, juris Rn. 8;… OVG NRW, Beschl. v. 29. September 2021 - 12 A 1684/20 -, juris Rn. 42; SächsOVG, Beschl. v. 4. Januar 2017 - 3 A 278/16 -, juris Rn. 7). - OVG Sachsen, 14.07.2021 - 3 B 38/21
Unterbrechung durch Tod des Prozessbevollmächtigten; Wiederaufnahme; …
Ihn trifft jedenfalls dann ein eigenes Verschulden, wenn er es bei der Organisation seines Bürobetriebs und bei der Auswahl und Überwachung der mit dem Fristenwesen betrauten Angestellten an der notwendigen Sorgfalt hat fehlen lassen (SächsOVG, Beschl. v. 4. Januar 2017 - 3 A 278/16 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
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