Rechtsprechung
| OVG Saarland, 12.02.2008 - 3 A 31/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kein Abschiebungshindernis bei Asylantragstellung im westlichen Ausland seitens eines syrischen Staatsangehörigen arabischer Volkszugehörigkeit
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
Syrien, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Situation bei Rückkehr, Auslandsaufenthalt, Antragstellung als Asylgrund - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OVG Saarland, 07.07.2006 - 3 Q 79/06
Syrien, Antragstellung als Asylgrund, Karikaturenstreit, Islamisten, Situation …
Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2008 - 3 A 31/08
Rn. 7 So sei die im Beschluss des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 7.7.2006 - 3 Q 79/06 - getroffene Feststellung, politisch unauffälligen Rückkehrern nach Syrien drohe ungeachtet ihres Asylantrags keine Verfolgung nach Rückkehr , vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse zu Syrien neu zu bewerten.Rn. 15 Hiervon ausgehend spricht zunächst nichts dafür, dass sich die Erkenntnislage in der Zeitspanne zwischen der von dem Kläger angeführten Entscheidung des Senats vom 7.7.2006 - 3 Q 79/06 - bis Februar 2007 beachtlich geändert hätte.
- VG Saarlouis, 14.11.2007 - 10 K 24/07
Abschiebungsschutz bei Gefahr des Ehrenmordes - Blutrache - in Syrien
Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2008 - 3 A 31/08
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. November 2007 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 10 K 24/07 - wird zurückgewiesen.
- OVG Saarland, 30.08.2010 - 3 A 121/10
Rückkehrgefährdung syrischer Staatsangehöriger wegen Asylantragstellung
Rn. 7 vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 12.2.2008 - 3 A 31/08 - und vom 11.12.2007 - 3 A 409/07 - sowie etwa auch OVG Lüneburg, Urteil vom 24.3.2009 - 2 LB 643/07 - sowie Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 LA 566/08 - und vom 7.6.2007 - 2 LA 416/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.1998 - 9 A 6597/95.A - sowie zuletzt Beschluss vom 16.3.2010 - 14 A 729/10.A - m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.1.2008 - 3 L 75/06 - Hess.VGH, Beschluss vom 3.8.2004 - 3 UE 1675/03.A - OVG Bremen, Urteil vom 13.4.2000 - 2 A 466/99.A - dokumentiert bei Juris. - VG Lüneburg, 17.12.2010 - 4 A 70/10
Syrien: exilpolitische Betätigung stellt selbstgeschaffenen Nachfluchtgrund dar
Nur wenn besondere Umstände hinzutreten, die geeignet sind, bei den syrischen Sicherheitskräften den Verdacht zu begründen, dass sich die Betreffenden in Syrien oder im Ausland gegen das syrische Regime politisch betätigt haben, besteht für Rückkehrer mit erheblicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr, politisch verfolgt zu werden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.3.2009 - 2 LB 643/07 -, Beschluss vom 4.12.2008 - 2 LA 566/08 -, Beschluss vom 7.6.2007 - 2 LA 416/07-; Sachs. OVG, Urteil vom 25.10.2010 -A5A479/08; OVG Saarland, Beschluss vom 30.08.2010 -3 A 121/10 -, Beschluss vom 12.2.2008 - 3 A 31/08 -, Beschluss vom 11.12.2007 - 3 A 409/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.3.2010 -14 A 729/10.A - m.w.N., Urteil vom 21.4.1998 - 9 A 6597/95.A - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.1.2008 - 3 L 75/06 - Hess. VGH, Beschluss vom 3.8.2004 - 3 UE 1675/03.A - OVG Bremen, Urteil vom 13.4.2000 - 2 A 466/99.A - alle zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 04.02.2008 - 3 A 31/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- milo.bamf.de
AsylVfG 1992, § 14a Abs 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus VG Lüneburg, 04.02.2008 - 3 A 31/08
Die geltende Gesetzeslage geht verfahrensrechtlich nicht von einem bei jedem Antragsteller vorgegebenen Asylrecht aus, das im gegebenen Fall erst "aberkannt" werden müsste, sondern anerkennt es erst zufolge eines von dem Asylsuchenden zu erwirkenden und notfalls auch zu erstreitenden förmlichen Feststellungsaktes (BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982, - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253).Verfahren, die in dieser Weise mit gleichsam konstitutiver Wirkung die Geltendmachung einer grundgesetzlichen Gewährleistung regeln, müssen von Verfassungs wegen sachgerecht, geeignet und zumutbar sein; dies kann auch besondere, von allgemeinen Verwaltungsverfahren abweichende Ausgestaltungen erfordern (BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982, - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253).
In diesem Sinne indes müssen sich jedenfalls verfahrensrechtliche Regelungen, die im Ergebnis zu einer Versagung der Anerkennung trotz politischer Verfolgung führen können, auch an Art. 16 a Abs. 1 GG messen lassen (BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982, - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253).
Neben der Abwehr unberechtigter Asylbegehren dient es auch bei begründeten Ansprüchen der Rechtssicherheit (BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982, - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253).
Das Erfordernis der Rechtssicherheit gilt auch im Vorfeld einer möglichen Befassung der Gerichte; es gebietet auch, dass überall dort, wo Akte mit dem Anspruch rechtlicher Verbindlichkeit gesetzt werden, den Betroffenen möglichst schnell Gewissheit über das für sie Verbindliche zuteil werde (BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982, - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253).
Die Bestandskraft allgemein hat ferner eine hohe Bedeutung für die Handlungsfähigkeit des Staates und damit für seine Funktion, Freiheit zu gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982, - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253).
Denn nur über eine solche einheitliche Entscheidung bezüglich der Mitglieder eines Familienverbandes lassen sich die genannten weiteren Funktionen des Asylverfahrens - die Abwehr unberechtigter Asylbegehren und die Gewährleistung von Rechtssicherheit (BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982, - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253) - verwirklichen.
- BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80
Rechtsschutz im Asylverfahren
Auszug aus VG Lüneburg, 04.02.2008 - 3 A 31/08
Das Grundgesetz trifft - jenseits der auch verfahrensrechtlichen Vorschriften der Absätze 2 bis 4 - keine Bestimmung darüber,' wie die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des Asylanspruchs festzustellen sind; es enthält insoweit auch keinen ausdrücklichen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber (BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1981,-2 BvR 413/80 u.a. -, BVerfGE 56, 216).Indes bedürfen Grundrechte allgemein, sollen sie ihre Funktion in der sozialen Wirklichkeit erfüllen, geeigneter Organisationsformen und Verfahrensregelungen sowie einer grundrechtskonformen Anwendung des Verfahrensrechts, soweit dieses für einen effektiven Grundrechtsschutz von Bedeutung ist (BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1981, - 2 BvR 413/80 u.a. -, BVerfGE 56, 216).
Auch Art. 16 a Abs. 1 GG sichert insoweit nicht nur materiell das Asylrecht des politisch Verfolgten; der Bestimmung kommt auch verfahrensrechtliche Bedeutung zu (BVerfG, Beschluss vom 14. November 1979, -1 BvR 654/79 -, BVerfGE 52, 391, 407; BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1981, -1 BvR413/80-, BVerfGE 56, 216, 235; BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 1983, -1 BvR 1019/82 -, BVerfGE 63, 215, 225).
Er darf jede Regelung treffen, die der Bedeutung des Asylrechts gerecht wird und die eine zuverlässige und sachgerechte Prüfung von Asylgesuchen ermöglicht (BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1981, -1 BvR 413/80 -, BVerfGE 56, 216, 236 f.).
Auch das Asylverfahren hat den Zweck, dem Asylbewerber möglichst schnell Klarheit über seine Asylberechtigung zu verschaffen (BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1981, - 2 BvR 413/80 u.a. -, BVerfGE 56, 216).
Die humanitäre Zielsetzung des Asylverfahrensrechts, jedem Asylbewerber so schnell wie möglich Klarheit über seinen Asylantrag zu verschaffen (BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 1994, - 2 BvR 334/94 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1981, -1 BvR 413/80 -, BVerfGE 56, 216, 236 f; Pagenkopf, Die Neuregelung des Asylverfahrensrechts, NVwZ 1982, 590, 591), lässt es als sachgerecht erscheinen, bei Familienverbänden jedenfalls dann ein Asylverfahren für weitere Familienmitglieder auch von Amts wegen einzuleiten, wenn bezüglich weiterer, die Familieneinheit bildender Familienmitglieder ein solches bereits durchgeführt wurde.
- BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 334/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Asylbewerber auferlegten …
Auszug aus VG Lüneburg, 04.02.2008 - 3 A 31/08
Dem Gesetzgeber kommt dabei in Bezug auf Organisation und Verfahren eine weite Gestaltungsfreiheit zu (BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 1994, - 2 BvR 334/94 -, juris).Die humanitäre Zielsetzung des Asylverfahrensrechts, jedem Asylbewerber so schnell wie möglich Klarheit über seinen Asylantrag zu verschaffen (BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 1994, - 2 BvR 334/94 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1981, -1 BvR 413/80 -, BVerfGE 56, 216, 236 f; Pagenkopf, Die Neuregelung des Asylverfahrensrechts, NVwZ 1982, 590, 591), lässt es als sachgerecht erscheinen, bei Familienverbänden jedenfalls dann ein Asylverfahren für weitere Familienmitglieder auch von Amts wegen einzuleiten, wenn bezüglich weiterer, die Familieneinheit bildender Familienmitglieder ein solches bereits durchgeführt wurde.
Sie ist auch - unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Anliegens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 1994, - 2 BvR 334/94 -, juris), Aufenthaltsverlängerungen durch sukzessive Asylantragstellungen zu vermeiden - zumutbar.
- BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung
Auszug aus VG Lüneburg, 04.02.2008 - 3 A 31/08
Auch Art. 16 a Abs. 1 GG sichert insoweit nicht nur materiell das Asylrecht des politisch Verfolgten; der Bestimmung kommt auch verfahrensrechtliche Bedeutung zu (BVerfG, Beschluss vom 14. November 1979, -1 BvR 654/79 -, BVerfGE 52, 391, 407; BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1981, -1 BvR413/80-, BVerfGE 56, 216, 235; BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 1983, -1 BvR 1019/82 -, BVerfGE 63, 215, 225). - BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung
Auszug aus VG Lüneburg, 04.02.2008 - 3 A 31/08
Auch Art. 16 a Abs. 1 GG sichert insoweit nicht nur materiell das Asylrecht des politisch Verfolgten; der Bestimmung kommt auch verfahrensrechtliche Bedeutung zu (BVerfG, Beschluss vom 14. November 1979, -1 BvR 654/79 -, BVerfGE 52, 391, 407; BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1981, -1 BvR413/80-, BVerfGE 56, 216, 235; BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 1983, -1 BvR 1019/82 -, BVerfGE 63, 215, 225). - OVG Niedersachsen, 15.03.2006 - 10 LB 7/06
Isolierte Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Asylantrags; Iisolierte …
Auszug aus VG Lüneburg, 04.02.2008 - 3 A 31/08
Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. März 2006 (10 LB 7/06) ausgeführt:. - BVerfG, 24.07.1998 - 2 BvR 99/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Asylbewerbers wegen Anspruchs auf …
Auszug aus VG Lüneburg, 04.02.2008 - 3 A 31/08
Unter Berücksichtigung des aus Art. 6 Abs. 1 GG folgenden Familienschutzes, der in bestimmten Fällen auch die Wahrung der Familieneinheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 1998, - 2 BvR 99/97 -, FamRZ 1998, 1497) verlangen kann, können es diese allgemeine Funktion der Bestandskraft und die weiteren Zwecke des Asylverfahrens auch rechtfertigen, eine einheitliche Entscheidung zu möglichen Asylgründen für alle Mitglieder eines Familienverbandes herbeizuführen. - VG Karlsruhe, 27.06.2005 - A 4 K 10611/05
Asylantragsfiktion für vor dem 01.01.2005 geborene oder eingereiste Kinder
Auszug aus VG Lüneburg, 04.02.2008 - 3 A 31/08
§ 14 a Abs. 2 AsylVfG verstößt auch dann nicht gegen Art. 16 a Abs. 1 GG, wenn diese Gewährleistung auch das negative Asylgrundrecht in dem Sinne, von diesem Recht keinen Gebrauch machen zu müssen, umfassen sollte (so VG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juni 2005, - A 4 K 10611/05 -, juris).
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