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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 18.09.2013 - 3 A 496/13.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28204
VGH Hessen, 18.09.2013 - 3 A 496/13.Z (https://dejure.org/2013,28204)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.09.2013 - 3 A 496/13.Z (https://dejure.org/2013,28204)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. September 2013 - 3 A 496/13.Z (https://dejure.org/2013,28204)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4a BauNVO, § 3 Nr 2 BauNVO, § 6 Abs 2 Nr 8 BauNVO, § 3 Spielverordnung, § 11 Abs 3 BauNVO
    Abgrenzung kerngebietstypischer von nichtkerngebietstypischen Vergnügungsstättenhier: Spielhalle

  • vdai.de PDF

    Vergnügungsstätte ist kerngebietstypisch als zentraler Dienstleistungsbetrieb mit größerem Einzugsbereich; Schwellenwert von 100 qm ist als Anhaltswert nach natürlicher Betrachtungsweise, nicht nach Vorgaben der SpielV zu berechnen; Zurechnung von Aufsichtsbereichen ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauNVO § 3 Nr. 2, § 4a, § 6 Abs. 2 Nr. 8, § 11 Abs. 3; Spielverordnung § 3.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Vergnügungsstätte kerngebietstypisch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Spielhalle mit Gesamtfläche von 109,06 qm ist im Mischgebiet nicht zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Spielhalle mit Gesamtfläche von 109,06 qm ist im Mischgebiet nicht zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kerngebietsspezifizierung einer Vergnügungsstätte und damit einer Spielhalle; Heranziehung eines "Schwellenwerts" von 100 qm für die Berechnung der Größe einer Vergnügungsstätte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 89
  • ZfBR 2014, 272
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • VG Frankfurt/Main, 17.12.2012 - 8 K 1561/11

    Baurechts

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2013 - 3 A 496/13
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Dezember 2012 - 8 K 1561/11.F - wird abgelehnt.

    Rn. 1 Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Dezember 2012 - 8 K 1561/11.F - bleibt ohne Erfolg.

  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Bestandsschutz für Nutzungsänderungen - Unvereinbarkeit mit Festsetzungen des …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2013 - 3 A 496/13
    Die Frage, ob eine mit dem Charakter eines allgemeinen Wohngebietes unverträgliche, nur im Kerngebiet zulässige Vergnügungsstätte vorliegt, lässt sich nicht generell, sondern nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beantworten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.05.1990 - 4 C 49.89 - juris), wobei dem von der Rechtsprechung herangezogenen "Schwellenwert" von 100 qm Grundfläche lediglich die Bedeutung eines wesentlichen Anhalts zukommt, ohne damit andere Kriterien von vorn herein auszuschließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.10.1992 - 4 B 103/92 - juris).
  • BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88

    Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle - …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2013 - 3 A 496/13
    Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist typisch für ein Kerngebiet eine Vergnügungsstätte und damit eine Spielhalle dann, wenn sie als zentraler Dienstleistungsbetrieb einen größeren Einzugsbereich besitzt und für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar ist oder jedenfalls erreichbar sein soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1988 - BVerwG 4 B 119.88- a.a.O. für das Gewerbegebiet).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92

    Bauplanungsrecht: Kerngebietstypizität einer mit einer Gaststätte verbundenen …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2013 - 3 A 496/13
    Die Frage, ob eine mit dem Charakter eines allgemeinen Wohngebietes unverträgliche, nur im Kerngebiet zulässige Vergnügungsstätte vorliegt, lässt sich nicht generell, sondern nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beantworten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.05.1990 - 4 C 49.89 - juris), wobei dem von der Rechtsprechung herangezogenen "Schwellenwert" von 100 qm Grundfläche lediglich die Bedeutung eines wesentlichen Anhalts zukommt, ohne damit andere Kriterien von vorn herein auszuschließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.10.1992 - 4 B 103/92 - juris).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 31.83

    Zulässigkeit der Sprungrevision; Vergnügungsstätte

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2013 - 3 A 496/13
    Für diese Beurteilung wird in erster Linie die Größe des Betriebes maßgeblich sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 31.83- a.a.O.), die bei einer Spielhalle vor allem durch die Fläche (Raumgröße), die Zahl und die Art der Spielgeräte und die Besucherplätze bestimmt wird.
  • BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 25.90

    Gewerberecht: Berechnung der Grundfläche einer Spielhalle

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2013 - 3 A 496/13
    Rn. 12 Die Klägerin meint, das Verwaltungsgericht sei von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.Oktober 1991 - 1 C 25.90 - (juris) abgewichen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2016 - 8 A 10338/16

    Lasertag-Anlage ist Vergnügungsstätte

    Indizien hierfür sind die Größe des Betriebs und der Grad der Störung, der für die das Gebiet prägende Nutzung zu erwarten ist (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG…, Urteil vom 21. Februar 1986 - 4 C 31.83 -, BRS 46 Nr. 51 und juris, Rn. 10;… Urteil vom 18. Mai 1990 - 4 C 49.89 -, NVwZ 1991, 264 und juris, Rn. 25; HessVGH, Beschluss vom 18. September 2013 - 3 A 496/13.Z -, NVwZ-RR 2014, 89 und juris, Rn. 9; OVG RP, Beschluss vom 15. Juli 2016 - 8 B 10467/16.OVG -).
  • VGH Hessen, 13.04.2016 - 4 A 141/14

    Schlussbekanntmachung eines Bebauungsplans

    Dazu zählen neben der Hauptbetriebsfläche auch die zugehörigen Gänge und Treppen, Eingangs- und Kassenbereiche, Umkleiden, Personalräume und ähnliches (…vgl. zum Begriff der Verkaufsfläche: Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB ,119. Erg.-Lfg. November 2015, § 11 BauNVO Rdnr. 53d; zur Nutzfläche bei Vergnügungsstätten: Hessischer VGH, Beschluss vom 18. September 2013 - 3 A 496/13.Z -, BRS 82 Nr. 84).
  • VG Köln, 15.08.2017 - 2 K 5567/15
    Rn. 53 vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. September 2013 - 3 A 496/13.Z -, juris.

    Rn. 55 vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. September 2013 - 3 A 496/13.Z -, juris; VG Frankfurt, Urteil vom 17. Dezember 2012 - 8 K 1561/11.F -, juris (unmittelbare Anwendung),.

    Rn. 59 vgl. dazu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. September 2013 - 3 A 496/13.Z -, juris; VG Frankfurt, Urteil vom 17. Dezember 2012 - 8 K 1561/11.F -, juris.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2015 - 10 B 7.13

    Spielhalle; Nutzungsuntersagung; Gebot der Rücksichtnahme

    Zur Grundfläche einer Spielhalle gehört nämlich auch deren Aufsichtsbereich (vgl. dazu näher HessVGH, Beschluss vom 18. September 2013 - 3 A 496/13.Z -, NVwZ-RR 2014, 89, juris Rn. 9) sowie hier auf die Grundfläche des in der Mitte der Spielhalle angeordneten Pflanzbeckens ("Pflanzeninsel").
  • OVG Hamburg, 06.11.2018 - 4 Bs 37/18

    Spielhallenrechtliche Weiterbetriebserlaubnis; Erfordernis der Vorlage einer …

    Erforderlich bleibt eine im Wesentlichen auf der Einschätzung der tatsächlichen örtlichen Situation beruhende Beurteilung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 1.7.2015, 2 Bf 200/13, n.v.; VGH Kassel, Beschl. v. 18.9.2013, 3 A 496/13.Z, NVwZ-RR 2014, 89, 90, juris Rn. 9;… vgl. auch Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Februar 2018, § 6 BauNVO Rn. 43 m.w.N. zur Rspr.).
  • OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18

    Beteiligungsrechte der Gemeinde; Genehmigung einer Spielhalle

    Maßgeblich sind die örtliche Situation, die jeweiligen Umstände des Einzelfalls und die sich daraus ergebenden bauplanungsrechtlichen Auswirkungen.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 12.12.2014 - 9 ZB 11.2567 - und VGH Kassel, Beschluss vom 18.9.2013 - 3 A 496/13.Z -, jeweils bei juris) Kerngebietstypisch ist eine Vergnügungsstätte und damit eine Spielhalle dann, wenn sie als zentraler Dienstleistungsbetrieb einen größeren Einzugsbereich besitzt und für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar ist oder erreichbar sein soll.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.1988 - 4 B 119/88 -, juris) Ob diese Voraussetzungen hier mit Blick auf die Grenznähe und eine sich daraus ergebende besondere Attraktivität für ein größeres, vor allem aus Frankreich kommendes Publikum gegeben sind, kann bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung nicht abschließend beurteilt werden und bleibt daher der Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten.
  • VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 1945/19

    Unzulässigkeit eines Wettbüros bei einer durch einen altrechtlichen …

    Die inzwischen gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung knüpft dabei an die jeweilige Nutzfläche an und legt der Abgrenzung einen "Schwellenwert" von 100 m² zugrunde, bei dessen Erreichen eine Vergnügungsstätte als kerngebietstypisch im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO anzusehen und daher (auch) in einem Mischgebiet nach § 6 BauNVO nicht mehr zulässig ist.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.02.2012 - 2 B 422/11 -, juris, Rz. 29, unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2006 - 8 S 1891/05 -, BRS 70 Nr. 72, m.w.N.][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.02.2012 - 2 B 422/11 -, juris, Rz. 29, unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2006 - 8 S 1891/05 -, BRS 70 Nr. 72, m.w.N.] Allerdings kommt diesem Schwellenwert von 100 m² nur die Bedeutung eines wesentlichen Anhalts zu und stellt er keine starre Grenze dar; maßgeblich sind die örtliche Situation, die jeweiligen Umstände des Einzelfalls und die sich daraus ergebenden bauplanungsrechtlichen Auswirkungen.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.06.2018 - 2 B 104/18 -, juris, Rz. 11, unter Bezugnahme auf Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.12.2014 - 9 ZB 11.2567 -, und Hessischer VGH, Beschluss vom 18.09.2013 - 3 A 496/13.Z -, jeweils juris; vgl. auch Söfker, a.a.O., § 6 BauNVO Rz. 43a m.w.N.][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.06.2018 - 2 B 104/18 -, juris, Rz. 11, unter Bezugnahme auf Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.12.2014 - 9 ZB 11.2567 -, und Hessischer VGH, Beschluss vom 18.09.2013 - 3 A 496/13.Z -, jeweils juris; vgl. auch Söfker, a.a.O., § 6 BauNVO Rz. 43a m.w.N.].
  • OVG Bremen, 17.08.2021 - 1 B 93/21

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Spielhalle - Verstoß gegen das Gebot der …

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird vertreten, dass die bauplanungsrechtlich maßgebliche Nutzfläche einer Spielhalle weniger nach den Vorgaben der Spielverordnung als nach einer natürlichen Betrachtungsweise zu berechnen sei, so dass alle Flächen hinzuzurechnen seien, die nach natürlicher Betrachtungsweise der jeweiligen Nutzungsart dienten (so der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts sowie VGH Kassel, Beschl. v. 18.09.2013 - 3 A 496/13.Z, juris Rn. 9;… VGH München, Beschl. v. 13.04.2017 - 9 ZB 17.284, juris Rn. 9 und OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.06.2015 - 10 B 7.13, juris Rn. 34).
  • VG Mainz, 09.08.2017 - 3 K 1368/16

    Zulässigkeit eines Wettbüros mit Sportgaststätte als kerngebietstypische …

    Dabei sind all diejenigen Flächen als Nutzfläche zu berücksichtigen, die bei einer Gesamtschau anhand objektiver Umstände in ihren städtebaulichen Auswirkungen eine räumlich funktionale Einheit bilden und die bei natürlicher Betrachtungsweise der jeweiligen Nutzungsart - hier der Wettvermittlung - dienen (vgl. VG Mainz, Beschluss vom 2.5.2016 - 3 L 323/16.MZ -, BA S. 7; HessVGH, Beschluss vom 18.9.2013 - 3 A 496/13.Z -, NVwZ-RR 2014, 89 und juris Rn. 9; BayVGH…, Beschluss vom 13.4.2017 - 9 ZB 17.284 -, juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 23.6.2015 - OVG 10 B 7.13 -, juris Rn. 34).
  • VG München, 08.05.2019 - M 9 K 18.1488

    Zulässigkeit einer Wettannahmestelle für Sportwetten im Mischgebiet

    So wird zu Recht darauf hingewiesen (HessVGH, B.v. 18.9.2013 - 3 A 496/13.Z - ZfBR 2014, 272, 273;… BeckOK BauNVO, Stand: 17. Ed. 15.3.2019, § 4a Rn. 73), dass es sich bei dem Schwellenwert von 100 m² um einen Anhaltswert handelt, der bauplanungsrechtlich weniger nach den Vorgaben der SpielV, als vielmehr nach natürlicher Betrachtungsweise gegriffen ist.
  • OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 A 202/20

    Berechnung der für die Anzahl der Gewinnspielgeräte maßgeblichen Fläche einer …

  • VG Würzburg, 07.09.2021 - W 4 K 20.727

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung bezüglich Nutzungsänderung in …

  • VG Hannover, 22.10.2019 - 4 A 24/19

    Mischgebiet; Schankwirtschaft; Spielhalle

  • VG Ansbach, 10.10.2019 - AN 9 K 17.01579

    Nutzungsänderung eines Ladens in eine Vergnügungsstätte (Wettbüro) - fehlender …

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