Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 12.04.2024 - 3 A 52/24 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
VwVfG § 48; AufenthG § 25a AufenthG § 25 Abs. 2; AufenthG § 25 Abs. 5
Identitätstäuschung; Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis ex tunc; Aufenthaltserlaubnis; Ermessen; Vertrauensschutz; Lebensverhältnisse
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 19.12.2023 - 3 K 1863/21
- OVG Sachsen, 12.04.2024 - 3 A 52/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2024 - 3 A 52/24
Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (…st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N.;… BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2024 - 3 A 52/24
Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (…st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11;… Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15). - BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2024 - 3 A 52/24
Denn die Behörde dürfe einen Aufenthaltstitel, den sie dem Ausländer aus anderen Rechtsgründen zugleich wieder erteilen müsse, weder widerrufen noch mit Wirkung für die Zukunft zurücknehmen (BVerwG, Urt. v. 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16
Vereinsverbot; Beschlagnahme; Sicherstellung; Gewahrsam; Vereinsvermögen; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2024 - 3 A 52/24
Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N.;… BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11;… Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15). - OVG Sachsen, 16.05.2006 - 3 BS 61/06
Eheschließung, Scheinehe, Ehefähigkeitszeugnis
Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2024 - 3 A 52/24
Rn. 19 Schließlich hat die Beklagte zurecht darauf hingewiesen, dass eine bevorstehende Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Ausreise nur dann in Betracht kommt, wenn die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht; dies ist erst dann der Fall, wenn der Eheschlie- ßungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2006 - 3 BS 61/06 -, juris Rn. 5 m. w. N.; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 09.12.2016 - 3 A 666/16
Abschleppkosten; Verwahrkosten; Sicherstellung eines PKW; Halterermittlung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2024 - 3 A 52/24
Dies bedeutet, dass eine Beweis- oder Tatsachenwürdigung nur dann mit Erfolg angegriffen werden kann, wenn eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, ein aktenwidrig angenommener Sachverhalt oder eine offensichtliche Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit geltend gemacht wird (st. Rspr.; SächsOVG, Beschl. v. 9. Dezember 2016 - 3 A 666/16 -, juris Rn. 4 ff. m. w. N.).
- OVG Sachsen, 01.12.2025 - 3 B 232/25
Ausweisungsinteresse; Heirat; Regelfall; Ausnahme
Abgesehen davon, dass die familiäre Lebensgemeinschaft der beiden Ehegatten auch in dem gemeinsamen Heimatland fortgeführt werden kann, ist darauf hinzuweisen, dass die durch eine Heirat gebildete, von den Vorwirkungen der Eheschließungsfreiheit gemäß Art. 6 GG erfasste Lebensgemeinschaft noch nicht unmittelbar bevorsteht, weil der Eheschließungstermin noch nicht feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (st. Rspr.;… vgl. hierzu grundliegend SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2006 - 3 BS 61/06 -, juris Rn. 5 m. w. N.; Beschl. v. 12. April 2024 - 3 A 52/24 -, juris Rn. 19).
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