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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 A 536/17.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34817
OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 A 536/17.A (https://dejure.org/2017,34817)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.09.2017 - 3 A 536/17.A (https://dejure.org/2017,34817)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. September 2017 - 3 A 536/17.A (https://dejure.org/2017,34817)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 3 AsylG, § 138 VwGO
    Gehörsverstoß; grundsätzliche Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 705/88

    Voraussetzungen für Anerkennung eines Grundrechtsschutzes für juristische …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 A 536/17
    Ob die mangels förmlicher Einführung fehlende Möglichkeit der Kläger, sich mit den vom Gericht herangezogenen Erkenntnisquellen zur Geheimorganisation JITEM auseinanderzusetzen, einen Gehörsverstoß nach sich zieht, bedarf allerdings hier keiner Klärung (vgl. zum Gehörsverstoß insoweit BVerfG, Kammerbeschl. v. 16. Mai 1989 - 1 BvR 705/88 -, juris Rn. 9 m. w. N.;… BayVGH, Beschl. v. 8. Oktober 2014 - 10 ZB 12/2742 -, juris Rn. 33 m. w. N.).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 A 536/17
    Rn. 7 Der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, und soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung des Gerichts frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, juris Rn. 10;… BVerfG, Beschl. v. 18. Januar 2011 - 1 BvR 2441/10 -, juris Rn. 10 f.).
  • BVerfG, 18.01.2011 - 1 BvR 2441/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Übergehen von Parteivortrag im Zivilprozess …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 A 536/17
    Rn. 7 Der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, und soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung des Gerichts frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (…BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 18. Januar 2011 - 1 BvR 2441/10 -, juris Rn. 10 f.).
  • BVerwG, 16.02.2010 - 10 B 34.09

    Anspruch auf ein Rechtsgespräch und eine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 A 536/17
    Die Entscheidung darf zudem - zur Vermeidung einer unzulässigen Überraschungsentscheidung - nicht auf Gesichtspunkte abstellen, mit denen ein gewissenhafter und sachkundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 2010 - 10 B 34.09 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 08.08.2017 - 15 ZB 17.30494

    Geltendmachung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör wegen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 A 536/17
    Damit fehlt es an einem Gehörsverstoß im Hinblick auf entscheidungserhebliche Tatsachen (…Bergmann, in: ders./Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 78 AsylG Rn. 25, 29 m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 8. August 2017 - 15 ZB 17.30494 -, juris Rn. 24 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 19.07.2016 - 3 A 32/15

    Wehrdienstverweigerung; Gewissensentscheidung; Aufklärungsrüge

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 A 536/17
    Eine solche Rüge betrifft aber die Richtigkeit des Urteils i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO durch eine angeblich fehlerhafte Tatsachenwürdigung, womit in Verfahren nach dem Asylgesetz keine Berufungszulassung erreicht werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 19. Juli 2016 - 3 A 32/15.A -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 26.08.2016 - 3 A 469/16

    Grundsätzliche Bedeutung; Entscheidungserheblichkeit; Glaubwürdigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 A 536/17
    Insoweit verlangt das Darlegungserfordernis gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass die tatsächliche Frage nicht nur aufgeworfen wird, sondern im Wege der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Ausführungen in dem angefochtenen Urteil und mit den wichtigsten Erkenntnismitteln, etwa aktuellen Lageberichten des Auswärtigen Amtes, herausgearbeitet wird, warum ein allgemeiner Klärungsbedarf bestehen soll (SächsOVG, Beschl. v. 26. August 2016 - 3 A 469/16.A -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18

    Erkenntnismittel; rechtliches Gehör; Aufklärungsrüge

    Für eine Einführung in das Verfahren reicht es grundsätzlich aus, dass das Gericht den Beteiligten eine Liste der betreffenden Erkenntnismittel übersendet (…vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18. September 2017 - A 11 S 2067/17 -, juris Rn. 19 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 14. September 2017 - 3 A 536/17.A -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 16.01.2018 - 3 A 934/17

    Entscheidungserheblicher Vortrag

    Auch in Bezug auf den Vorwurf, durch das nicht vorhersehbare und damit überraschende Abstellen auf einen befristeten Probearbeitszeitvertrag in dem Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO) verletzt zu sein (zur Frage einer unzulässigen Überraschungsentscheidung SächsOVG, Beschl. v. 14. September 2017 - 3 A 536/17.A -, juris Rn. 7 m. w. N.), muss der festgestellte Gehörsverstoß gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO entscheidungserheblich sein.
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