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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 A 582/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23225
OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 A 582/15 (https://dejure.org/2016,23225)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.07.2016 - 3 A 582/15 (https://dejure.org/2016,23225)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Juli 2016 - 3 A 582/15 (https://dejure.org/2016,23225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO
    Ruhen des Verfahrens; Aufhebung von Amts wegen; Rundfunkbeitrag; Steuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen, 03.06.2016 - 3 A 40/16

    Rundfunkbeitrag; Vorteilslast; Wohnung; mehrere Wohnungsinhaber; Bestimmtheit; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 A 582/15
    Die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie die Finanzmittel im Detail etwa bei der Gestaltung des Programmangebots eingesetzt werden, liegt in Anbetracht des weiten Gestaltungsermessens bei der Errichtung einer mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG im Einklang stehenden Rundfunkordnung außerhalb des Rechtsschutzauftrags der Verwaltungsgerichte aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (…OVG NRW, Urt. v. 22. Oktober 2015 - 2 A 2583/14 - , juris Rn. 65; zum Vorstehenden insg. SächsOVG, Beschl. v. 3. Juni 2016 - 3 A 40/16 -, juris Rn. 7-12 m. w. N.).

    Dass angesichts dessen eine erneute Befassung mit der von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfolge in einem Berufungsverfahren erforderlich sein sollte, ist nicht ersichtlich (SächsOVG, Beschl. v. 3. Juni 2016 a. a. O. Rn. 18).

  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 A 582/15
    Dies ist hier der Fall, da das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 18. März 2016 (- 6 C 6.15 -, juris) eine Klärung der Rechtsfragen herbeigeführt hat, derentwegen das Ruhen angeordnet worden war, und damit ein weiteres Ruhen nicht mehr notwendig ist.

    Der Rundfunkbeitrag erfüllt die Voraussetzungen einer Steuer nicht, weil er nicht voraussetzungslos erhoben, sondern an das Tatbestandsmerkmal des Innehabens einer Wohnung geknüpft wird, und das Beitragsaufkommen nicht in die Landeshaushalte eingestellt wird, sondern die vorrangige Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt (BVerwG, Urt. v. 18. März 2016 a. a. O. Rn. 12 ff. m. w. N.).

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 A 582/15
    Die Klägerin legt nicht dar, dass in der von ihr angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urt. v. 4. November 1986 - 1 BvF 1/84 -, juris) der Rechtssatz aufgestellt wurde, dass ungeachtet der externen Kontrolle des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten durch die KEF die Angemessenheit der Finanzausstattung der Rundfunkanstalten im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegenüber einem Beitragsbescheid zu überprüfen ist.
  • OVG Sachsen, 06.03.2015 - 3 B 305/14

    Heranziehung meherer Beitragsschuldner als Gesamtschuldner, Auswahlermessen

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 A 582/15
    Infolgedessen ist insbesondere eine Benennung aller Wohnungsinhaber in dem Beitragsbescheid nicht erforderlich (SächsOVG, Beschl. v. 6. März 2015 - 3 B 305/14 -, juris Rn. 9 f.;… OVG LSA, Beschl. v. 20. Januar 2016 - 4 L 215/15 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15

    Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 A 582/15
    Infolgedessen ist insbesondere eine Benennung aller Wohnungsinhaber in dem Beitragsbescheid nicht erforderlich (…SächsOVG, Beschl. v. 6. März 2015 - 3 B 305/14 -, juris Rn. 9 f.; OVG LSA, Beschl. v. 20. Januar 2016 - 4 L 215/15 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 30.05.2016 - 3 A 558/15

    Rundfunkbeitrag; Steuer; Gleichbehandlung; Rechtsschutzgarantie; Kosten; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 A 582/15
    Denn die anwaltliche Vertretung war für den Beklagten offensichtlich nutzlos (SächsOVG, Beschl. v. 30. Mai 2016 - 3 A 558/15 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 A 582/15
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2423/14

    Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 A 582/15
    Solche auf Einzelfälle beschränkten Härten sind nicht zuletzt durch die vom Gesetzgeber in legitimer Weise verfolgten Ziele gerechtfertigt, Ermittlungen in der Privatsphäre möglichst zu vermeiden und den Verwaltungsvollzug in einem Massenverfahren zu erleichtern sowie gegen Umgehungsmöglichkeiten oder Missbrauch abzusichern (OVG NRW, Urt. v. 12. März 2015 - 2 A 2423/14 -, juris Rn. 115 ff. m. w. N.;… OVG LSA, a. a. O. Rn. 15).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 A 582/15
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Auskunftsverweigerungsrecht; Auskunft; Unterlagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 A 582/15
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht (hier …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2015 - 2 A 2583/14

    Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkstaatsvertrages sowie Qualifizierung als …

  • OVG Sachsen, 05.05.2021 - 5 A 376/20

    Rundfunkbeitrag; Nebenwohnung; Ehegatte; Übergangsregelung

    Zahlt der als Beitragsschuldner angemeldete Gesamtschuldner, wirkt die Erfüllung auch für die übrigen Gesamtschuldner (§ 44 Abs. 2 Satz 1 AO) und haben die anderen Gesamtschuldner deshalb im Außenverhältnis den Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit unentgeltlich (…BVerwG, Urt. v. 18. März 2016 - 6 C 6/15 -, juris Rn. 43; SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2016 - 3 A 582/15 -, juris Rn. 10).
  • VerfG Brandenburg, 17.11.2023 - VfGBbg 70/21

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; …

    An einer hinreichenden Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen fehlt es größtenteils ebenso wie an der erforderlichen Aufarbeitung der zur Frage der Verfassungsgemäßheit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 12. März 2019 - OVG 11 N 109.16 - OVG NRW, Urteil vom 12. März 2015 - 2 A 2311/14 - OVG RP, Beschluss vom 16. November 2015 - 7 A 10455/15 - BayVGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - 7 B 15.252 - VGH BW, Urteil vom 3. März 2016 - 2 S 896/15 - SächsOVG, Beschluss vom 25. Juli 2016 - 3 A 582/15 - OVG Saarland, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 1 A 408/14 -, juris).
  • OVG Sachsen, 04.11.2016 - 3 A 665/16

    Rundfunkbeitrag, Zwecksteuer, Kirchensteuer, grundsätzliche Bedeutung

    Rn. 5 Dies wäre dann der Fall, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht entschiedene Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wäre, die sich im erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2016 - 3 A 582/15 -, juris Rn. 18 m. w. N.).

    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen (Beschl. v. 25. Juli 2016, a. a. O. Rn. 7 ff. m. w. N.; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 12.09.2016 - 3 B 166/16

    Rundfunkbeitrag; einstweiliger Rechtsschutz; behördlicher Aussetzungsantrag ; …

    In seinem Beschluss vom 25. Juli 2016 (- 3 A 582/15 -, juris Rn. 8 ff.) hat der Senat hierzu ausgeführt:.
  • VG Düsseldorf, 19.10.2022 - 27 K 5670/20
    Zahlt der als Beitragsschuldner angemeldete Gesamtschuldner, wirkt die Erfüllung auch für die übrigen Gesamtschuldner (§ 44 Abs. 2 Satz 1 AO) und haben die anderen Gesamtschuldner deshalb im Außenverhältnis den Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit unentgeltlich (…BVerwG, Urt. v. 18. März 2016 - 6 C 6/15 -, juris Rn. 43; SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2016 - 3 A 582/15 -, juris Rn. 10).
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