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Rechtsprechung
   VG Greifswald, 27.05.2009 - 3 A 616/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,35772
VG Greifswald, 27.05.2009 - 3 A 616/07 (https://dejure.org/2009,35772)
VG Greifswald, Entscheidung vom 27.05.2009 - 3 A 616/07 (https://dejure.org/2009,35772)
VG Greifswald, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 3 A 616/07 (https://dejure.org/2009,35772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erlass eines Duldungsbescheides für Kanalbaubeitrag

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus VG Greifswald, 27.05.2009 - 3 A 616/07
    Diese Heilungsfolge tritt aber nur dann ein, wenn zu diesem Zeitpunkt alle sonstigen Voraussetzungen für das Entstehen der Beitragspflicht erfüllt sind und insbesondere der in Anspruch Genommene dann noch Eigentümer des Grundstücks oder dinglich Berechtigter ist (vgl. für den Erschließungsbeitrag: BVerwG, Urt. v. 27.09.1982 - 8 C 145.81, DVBl. 1983, 135 ;… HessVGH, Urt. v. 27.11.1991 - 5 UE 80/89, GemHH 1993, 115 ;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, § 19 Rn. 30).

    Die Kanalbaubeitragsatzung ist gleichwohl zu beachten, denn entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei Anfechtungsklagen gegen Anschlussbeitragsbescheide ist daher der Zeitpunkt der abschließenden mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz (…VG Greifswald, Urt. v. 11.04.2007 - 3 A 620/05, S. 6 f. des Entscheidungsumdrucks; vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urt. v. 27.09.1982 - 8 C 145/81, DVBl. 1983, 135 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines …

    Auszug aus VG Greifswald, 27.05.2009 - 3 A 616/07
    Ein Duldungsbescheid, der unter Verstoß gegen den Grundsatz "keine dingliche Haftung ohne persönliche Schuld" ergangen ist, ist fehlerhaft (vgl. für den Erschließungsbeitrag: BVerwG, Urt. v. 22.02.1985 - 8 C 107/83, Juris Rn. 23).
  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 15.90

    Zwangsversteigerung - Grundsteuerhaftung

    Auszug aus VG Greifswald, 27.05.2009 - 3 A 616/07
    Die Vorschrift knüpft nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an die Regelung des § 47 ZVG an (Urt. v. 14.08.1992 - 8 C 15/90, juris Rn. 11), die eine zeitliche Zäsur auch für den Anwendungsbereich des § 56 Satz 2 ZVG bildet.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06

    Beitragsrelevanter Vorteil im Rahmen des Kanalanschlussbeitragsrechts

    Auszug aus VG Greifswald, 27.05.2009 - 3 A 616/07
    Jedoch verfügte die Hansestadt Stralsund damals nicht über eine wirksame Beitragssatzung, denn die seinerzeit Geltung beanspruchende Satzung der Hansestadt Stralsund über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserableitung und -behandlung (Kanalbaubeitragssatzung - KBS) vom 28.05.2002 i.d.F. der rückwirkend zum 09.06.2002 in Kraft getretenen ersten Änderungssatzung vom 10.01.2003 ist vom OVG Mecklenburg-Vorpommern in dem so genannten "Volkswerft-Urteil" vom 10.10.2007 (1 L 256/06) als unwirksam verworfen worden.
  • OVG Sachsen, 21.10.1999 - 2 S 551/99

    Kommunalabgaben; Nichtigkeit einer Abwassersatzung

    Auszug aus VG Greifswald, 27.05.2009 - 3 A 616/07
    Auch die in § 4 Abschn. I Abs. 2 lit. l KBS normierte Kappungsgrenze", wonach der Faktor 1, 90 auch bei mehr als zwölf Vollgeschossen gilt und nicht mehr ansteigt, ist unter Vorteilsgesichtspunkten nicht zu beanstanden (…vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht: VG Leipzig, Urt. v. 26.11.2001 - 6 K 271/00; a.A.: OVG Bautzen, Urt. v. 21.10.1999 - 2 S 551/99, VwRR MO 2000, 91 ; Beschl. v. 22.08.2001 - 5 B 522/00, DWW 2002, 131).
  • VG Greifswald, 27.10.2008 - 3 B 1161/08
    Auszug aus VG Greifswald, 27.05.2009 - 3 A 616/07
    Allerdings ist eine am Regelungsziel des § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V orientierte Ausnahme für die in der Regel gebotene Beitragsfinanzierung gegeben, wenn die Eigenkapitalausstattung für die betreffende Maßnahme - aus welchen Gründen auch immer - so gut ist, dass der Kreditbedarf des Aufgabenträgers auch bei einer überwiegenden Gebührenfinanzierung der Anlage nicht über ein Maß von etwa 33 v.H. der Herstellungskosten hinaus steigt (…VG Greifswald, Urt. v. 02.04.2008 - 3 A 1395/05, NordÖR 2008, 357; Beschl. v. 27.10.2008 - 3 B 1161/08, Der Überblick 2009, 40).
  • VGH Hessen, 27.11.1991 - 5 UE 80/89

    Zu Problemen bei der Heranziehung zum Erschließungsbeitrag, insbesondere Fall des …

    Auszug aus VG Greifswald, 27.05.2009 - 3 A 616/07
    Diese Heilungsfolge tritt aber nur dann ein, wenn zu diesem Zeitpunkt alle sonstigen Voraussetzungen für das Entstehen der Beitragspflicht erfüllt sind und insbesondere der in Anspruch Genommene dann noch Eigentümer des Grundstücks oder dinglich Berechtigter ist (…vgl. für den Erschließungsbeitrag: BVerwG, Urt. v. 27.09.1982 - 8 C 145.81, DVBl. 1983, 135 ; HessVGH, Urt. v. 27.11.1991 - 5 UE 80/89, GemHH 1993, 115 ;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, § 19 Rn. 30).
  • VG Greifswald, 02.04.2008 - 3 A 1395/05

    Erhebung eines Anschlussbeitrags für die Herstellung einer Abwasseranlage mit …

    Auszug aus VG Greifswald, 27.05.2009 - 3 A 616/07
    Allerdings ist eine am Regelungsziel des § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V orientierte Ausnahme für die in der Regel gebotene Beitragsfinanzierung gegeben, wenn die Eigenkapitalausstattung für die betreffende Maßnahme - aus welchen Gründen auch immer - so gut ist, dass der Kreditbedarf des Aufgabenträgers auch bei einer überwiegenden Gebührenfinanzierung der Anlage nicht über ein Maß von etwa 33 v.H. der Herstellungskosten hinaus steigt (VG Greifswald, Urt. v. 02.04.2008 - 3 A 1395/05, NordÖR 2008, 357; Beschl. v. 27.10.2008 - 3 B 1161/08, Der Überblick 2009, 40).
  • OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 522/00

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides; Nichtigkeit einer …

    Auszug aus VG Greifswald, 27.05.2009 - 3 A 616/07
    Auch die in § 4 Abschn. I Abs. 2 lit. l KBS normierte Kappungsgrenze", wonach der Faktor 1, 90 auch bei mehr als zwölf Vollgeschossen gilt und nicht mehr ansteigt, ist unter Vorteilsgesichtspunkten nicht zu beanstanden (…vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht: VG Leipzig, Urt. v. 26.11.2001 - 6 K 271/00;… a.A.: OVG Bautzen, Urt. v. 21.10.1999 - 2 S 551/99, VwRR MO 2000, 91 ; Beschl. v. 22.08.2001 - 5 B 522/00, DWW 2002, 131).
  • VG Leipzig, 26.11.2001 - 6 K 271/00
    Auszug aus VG Greifswald, 27.05.2009 - 3 A 616/07
    Auch die in § 4 Abschn. I Abs. 2 lit. l KBS normierte Kappungsgrenze", wonach der Faktor 1, 90 auch bei mehr als zwölf Vollgeschossen gilt und nicht mehr ansteigt, ist unter Vorteilsgesichtspunkten nicht zu beanstanden (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht: VG Leipzig, Urt. v. 26.11.2001 - 6 K 271/00;… a.A.: OVG Bautzen, Urt. v. 21.10.1999 - 2 S 551/99, VwRR MO 2000, 91 ; Beschl. v. 22.08.2001 - 5 B 522/00, DWW 2002, 131).
  • VG Schwerin, 18.04.2018 - 4 A 3063/16

    Trinkwasserbeiträge; Entstehung im Fall der Zwangsversteigerung; …

    Sie ist weder am Tage der gerichtlichen Zuschlagsentscheidung noch mit Blick auf § 47 Satz 2 ZVG (und § 56 Satz 2 ZVG) bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Versteigerungstermin (zu diesem rechtlichen Ansatz VG Greifswald, Urt. v. 27. Mai 2009 - 3 A 616/07 -, Rn. 28) wirksam begründet worden bzw. die Beitragsschuld fällig gewesen.

    Rn. 109 Insofern teilt das Gericht nicht die Rechtsauffassung des Schwestergerichts, wonach das Erlöschen der öffentlichen Last auch den Untergang der sachlichen Beitragspflicht für dieses Grundstück nach sich zieht (VG Greifswald, Urt. v. 27. Mai 2009, a. a. O., Rn. 28), sodass weder der - ggf. personenverschiedene - persönliche Beitragspflichtige im Falle eines nicht bestandskräftigen Beitragsbescheids noch ein Grundstückserwerber, der das Eigentum vor Erlass eines Anschlussbeitragsbescheids gegenüber dem Voreigentümer erwirbt, entlastet ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2025 - 2 S 1842/24

    Insolvenzfeststellungsbescheid über Abwassergebührenforderungen

    Rn. 54 cc) Der weitere Zulassungsvortrag der Beklagten, mit dem sie ohne nähere Erläuterungen unter bloßer Bezugnahme auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 09.11.2020 (…aaO) und vom 27.05.2009 - 3 A 616/07 - schlicht behauptet, der streitgegenständliche Feststellungsbescheid hätte jedenfalls nach § 128 AO in seinem vom Verwaltungsgericht "für rechtswidrig erklärten Teil als rechtmäßig umgedeutet werden" können, genügt bereits nicht den Darlegungsanforderungen.
  • VG Schwerin, 01.02.2019 - 4 A 511/18

    Heranziehung zu Schmutzwasserbeiträgen; Umgriffsflächen- und Vollgeschossmaßstab; …

    Rn. 33 Es werde in entsprechenden Fällen die Auffassung des Verwaltungsgerichts Greifswald (Az. 3 A 616/07) geteilt (der neue Beitragsschuldner erfahre von der Aufhebung des Bescheids an den Vorgänger im Zweifel ohnehin nichts, für ihn sei allein bedeutsam, dass keine Doppelzahlung erfolge, und darüber sage die Bescheidaufhebung für sich genommen nichts aus).

    Das Gericht vertritt die Rechtsauffassung, dass außer in Fällen einer sog. Nacherhebung ein bestandskräftiger (ggf. auch rechtswidriger, aber nicht nichtiger) Anschlussbeitragsbescheid an den aktuellen oder den Voreigentümer eines Grundstücks mit seiner verbindlichen Festlegung der persönlichen Beitragspflicht der späteren erneuten Beitragserhebung gegenüber dem aktuellen (personengleichen oder -verschiedenen) Grundstückseigentümer grundsätzlich nur dann entgegensteht, wenn der frühere Beitragsbescheid nicht von der Behörde nach Maßgabe der über § 12 Abs. 1 KAG M-V anwendbaren Vorschriften der Abgabenordnung beseitigt werden kann und/oder jedenfalls (unanfechtbar) beseitigt wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Febr. 2001, a. a. O., Rn. 32 f. für den Fall der Aufhebung des noch nicht bestandskräftigen früheren Beitragsbescheids im damaligen Vorverfahren;… OVG Magdeburg, Urt. v. 30. Mai 2012 - 4 L 226/11 -, juris, Rn. 41;… wohl auch OVG Münster, siehe dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. Sept. 2017 - OVG 9 S 8.17 -, juris Rn. 12 unter Hinweis auf Schneider/Rohde in: Hamacher u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, 22. EL August 2017, § 8 Rn. 59 m. w. N.; a. A. bzw. sehr großzügig VG Greifswald, Urt. v. 27. Mai 2009 - 3 A 616/07 -, juris, Rn. 32, das die formelle Aufhebungsentscheidung der zuständigen Behörde als "überflüssige Förmelei" abtut und es vielmehr ausreichend lässt, wenn die Beitragsbehörde durch die Inanspruchnahme des neuen Eigentümers zu erkennen gibt, aus dem alten Bescheid keine Rechte mehr herleiten zu wollen, offenbar selbst dann, wenn dieser Wille dem damaligen Adressaten des alten Bescheids nicht zur Kenntnis gegeben wird).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2017 - 1 L 531/16

    Erhebung eines Trinkwasseranschlussbeitrages; Anforderungen an die Kalkulation …

    Rn. 18 Letztlich muss in diesem Verfahren jedoch nicht entschieden werden, ob der Beklagte auf die spezifische planungsrechtliche Situation im genannten Gewerbegebiet mit einer Anpassung der Maßstabsregel, etwa durch eine stärkere Degression des Faktors ab dem siebenten Vollgeschoss oder eine Kappungsgrenze (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 27.05.2009 - 3 A 616/07 -, juris Rn. 23), reagieren musste.
  • VG Greifswald, 09.10.2019 - 3 A 1857/18

    Keine unzulässige Doppelerhebung von Anschlussbeiträgen, wenn die Behörde in …

    Rn. 33 (2) Die Erklärung, aus dem an Frau A. gerichteten Beitragsbescheid keine Rechte herleiten zu wollen, ist funktionsgleich mit der Rücknahme des Bescheides (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 27.05.2009 - 3 A 616/07 -, juris Rn. 32).
  • VG Greifswald, 09.11.2010 - 3 A 367/06

    Anhängiges Widerspruchsverfahren bei insolventem Abgabenschuldner

    Eine Umdeutung ist auch durch das Gericht möglich (…Brockmeyer, in: Klein, AO, 9. Auflage, § 128, Rn. 6, m.w.N.; VG Greifswald, Urt. v. 27.05.2009 - 3 A 616/07, zit. n. juris), denn die Umdeutung ist ein Akt der Erkenntnis und kein - allein der Behörde vorbehaltener - Verwaltungsakt.
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