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| VG Schwerin, 30.05.2005 - 3 A 851/02 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Rostock, 10.12.2025 - 6 U 12/23
Haftung für Amtspflichtverletzungen von Amts-Mitarbeitern
Das Amt S. treffen aus der eigenverantwortlich wahrzunehmenden gesetzlichen Durchführungs- und Erfüllungsverantwortung gemäß § 127 Abs. 1 S. 2 KV M-V auch die grundsätzlich der Beklagten obliegenden öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflichten, so dass es letztendlich auch für die hier maßgebliche Gefahrenabwehr zuständig ist (…vgl. LG Rostock, Urt. v. 10.06.2009 - 4 O 59/09, BeckRS 2010, 893; VG Schwerin, Urt. v. 30.05.2005 - 3 A 851/02, juris;… Darsow, in: Schweriner Kommentierung der KV M-V, 4. Aufl., § 127 Rn. 5 f. u. 15;… F. v. Mutius, in: Schröder/Freund/Wellmann/u.a, Kommunalverfassungsrecht M-V, 33. EL, § 127 KV M-V Anm. 8.2;… Sauthoff/Witting, StrWG-MV, Stand 2/22, § 10 Rn. 31). - LG Rostock, 12.11.2008 - 4 O 189/08
Amtshaftung: Passivlegitimation einer Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern im …
Rn. 14 Die Erfüllung der Straßenverkehrssicherungspflicht obliegt hier nicht der amtsangehörigen beklagten Gemeinde, sondern wegen der in § 127 Abs. 1 S. 2 KV M-V geregelten gesetzlichen Aufgabendelegation (vgl. hierzu OVG Lüneburg, OVGE 26, 499; VG Schwerin, Urt. v. 30.5.05 - 3 A 851/02, juris) dem Amt L., einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts. - LG Rostock, 10.06.2009 - 4 O 59/09
Haftung für Amtspflichtverletzungen bei Erfüllung der Räum- und Streupflicht in …
der winterlichen Räum- und Streupflicht obliegt hier nicht der amtsangehörigen beklagten Gemeinde, sondern wegen der in § 127 Abs. 1 Satz 2 Kommunalverfassung (KV) M-V geregelten gesetzlichen Aufgabendelegation für die laufende Verwaltung (vgl. hierzu VG Schwerin, Urt. v. 30.5.05 - 3 A 851/02, juris; auch OVG Lüneburg, OVGE 26, 499) dem Amt G., einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts. - VG Schwerin, 07.12.2022 - 7 B 1561/22
Unzuständigkeit des Bürgermeisters einer amtsangehöriger Gemeinde für das Verbot …
Rn. 20 Für diese Ausführung des Gemeinderatsbeschlusses, der im eigenen Wirkungsbereich erging, da hierzu nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BrSchG und § 2 Abs. 2 KV M-V der abwehrende Brandschutz und die Technische Hilfeleistung im Gemeindegebiet gehören, ist gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 KV M-V das Amt D. zuständig, gemäß § 138 Abs. 1 KV M-V handelnd durch den Amtsvorsteher als dessen Behörde im Sinne von § 1 Abs. 3 und § 35 VwVfG M-V (…vgl. Darsow, in: ders./Gentner/Glaser/Meyer, Schweriner Kommentierung der KV M-V, 4. Aufl. 2014, Rdnr. 2 zu § 138 und Rdnr. 5 zu § 127;… s. auch die zitierten Beschlüsse des OVG M-V vom 30. Juli 1997, a. a. O., und vom 17. September 1996, S. 3 f., ferner, für Angelegenheiten der laufenden Verwaltung, das Urteil der 3. Kammer des beschließenden Gerichts vom 14. Juli 2005 - 3 A 851/02 -, Der Überblick [hrsg. vom Städte- und Gemeindetag M-V] 2005, S. 670 [671 f.]).
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