Rechtsprechung
| OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 29; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4
Bindungswirkung der Verweisung einer Werklohnklage durch das Gericht am Ort des Bauwerks an das Wohnsitzgericht des verklagten Auftraggebers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bindungswirkung der Verweisung einer Werklohnklage durch das Gericht am Ort des Bauwerks an das Wohnsitzgericht des verklagten Auftraggebers
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Werklohnklage: Ist die Verweisung des Rechtsstreits an das Wohnsitzgericht des Auftraggebers willkürlich? (IBR 2010, 1020)
Verfahrensgang
- AG Dresden - 103 C 1500/09
- OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 166
- NZBau 2010, 176
- NZM 2010, 256
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09
Einer Verweisung durch das mit der Werklohnklage angerufene Gericht am Ort des Bauwerks an das Wohnsitzgericht des verklagten Auftraggebers ist die Bindungswirkung nicht deshalb abzusprechen, weil der Gerichtsstand des Erfüllungsortes unzutreffend verneint wird (Anschluss an BGH NJW-RR 2002, 1498).Soweit einzelne Oberlandesgerichte dies in der Vergangenheit für identische Fallgestaltungen anders gesehen und die jeweilige Verweisung durch das Gericht am Ort des Bauwerks an das Wohnsitzgericht des beklagten Auftraggebers für willkürlich gehalten haben (OLG Schleswig MDR 2000, 1453; OLG Naumburg MDR 2001, 769), hat der früher für Gerichtsstandsbestimmungsverfahren zuständig gewesene 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden durch Vorlage gemäß § 36 Abs. 3 ZPO auf eine höchstrichterliche Klärung hingewirkt; in Übereinstimmung mit der Auffassung des vorlegenden Gerichts hat der Bundesgerichtshof Willkür verneint und die Bindungswirkung des entsprechenden Verweisungsbeschlusses bejaht (NJW-RR 2002, 1498).
- BGH, 05.12.1985 - I ARZ 737/85
Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09
Dass diese Sichtweise mit der dem Amtsgericht zuvor durch den Klägerschriftsatz vom 19.03.2009 nahe gebrachten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1986, 935) und der seither einhelligen obergerichtlichen und ganz überwiegenden sonstigen Ansicht, wonach für Werklohnklagen ein besonderer Gerichtsstand am Ort des Bauvorhabens besteht (OLG Karlsruhe OLGR 2005, 139; OLG Dresden BauR 2004, 1670; BayObLG MDR 2002, 942; OLG Stuttgart IBR 2001, 99; KG BauR 1999, 940; OLG Frankfurt MDR 1993, 683; OLG Koblenz NJW-RR 1988, 1401), nicht übereinstimmt, lässt die abweichende Meinung weder als unvertretbar noch gar als objektiv willkürlich erscheinen. - OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 15 AR 1/04
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung der Verweisung auf Grund …
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09
Dass diese Sichtweise mit der dem Amtsgericht zuvor durch den Klägerschriftsatz vom 19.03.2009 nahe gebrachten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1986, 935) und der seither einhelligen obergerichtlichen und ganz überwiegenden sonstigen Ansicht, wonach für Werklohnklagen ein besonderer Gerichtsstand am Ort des Bauvorhabens besteht (OLG Karlsruhe OLGR 2005, 139; OLG Dresden BauR 2004, 1670; BayObLG MDR 2002, 942; OLG Stuttgart IBR 2001, 99; KG BauR 1999, 940; OLG Frankfurt MDR 1993, 683; OLG Koblenz NJW-RR 1988, 1401), nicht übereinstimmt, lässt die abweichende Meinung weder als unvertretbar noch gar als objektiv willkürlich erscheinen.
- OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Ignorierung der Rechtslage
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09
Soweit einzelne Oberlandesgerichte dies in der Vergangenheit für identische Fallgestaltungen anders gesehen und die jeweilige Verweisung durch das Gericht am Ort des Bauwerks an das Wohnsitzgericht des beklagten Auftraggebers für willkürlich gehalten haben (OLG Schleswig MDR 2000, 1453; OLG Naumburg MDR 2001, 769), hat der früher für Gerichtsstandsbestimmungsverfahren zuständig gewesene 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden durch Vorlage gemäß § 36 Abs. 3 ZPO auf eine höchstrichterliche Klärung hingewirkt; in Übereinstimmung mit der Auffassung des vorlegenden Gerichts hat der Bundesgerichtshof Willkür verneint und die Bindungswirkung des entsprechenden Verweisungsbeschlusses bejaht (NJW-RR 2002, 1498). - KG, 28.04.1998 - 21 U 8396/97
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09
Dass diese Sichtweise mit der dem Amtsgericht zuvor durch den Klägerschriftsatz vom 19.03.2009 nahe gebrachten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1986, 935) und der seither einhelligen obergerichtlichen und ganz überwiegenden sonstigen Ansicht, wonach für Werklohnklagen ein besonderer Gerichtsstand am Ort des Bauvorhabens besteht (OLG Karlsruhe OLGR 2005, 139; OLG Dresden BauR 2004, 1670; BayObLG MDR 2002, 942; OLG Stuttgart IBR 2001, 99; KG BauR 1999, 940; OLG Frankfurt MDR 1993, 683; OLG Koblenz NJW-RR 1988, 1401), nicht übereinstimmt, lässt die abweichende Meinung weder als unvertretbar noch gar als objektiv willkürlich erscheinen. - BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Erfüllungsort bei …
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09
Dass diese Sichtweise mit der dem Amtsgericht zuvor durch den Klägerschriftsatz vom 19.03.2009 nahe gebrachten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1986, 935) und der seither einhelligen obergerichtlichen und ganz überwiegenden sonstigen Ansicht, wonach für Werklohnklagen ein besonderer Gerichtsstand am Ort des Bauvorhabens besteht (OLG Karlsruhe OLGR 2005, 139; OLG Dresden BauR 2004, 1670; BayObLG MDR 2002, 942; OLG Stuttgart IBR 2001, 99; KG BauR 1999, 940; OLG Frankfurt MDR 1993, 683; OLG Koblenz NJW-RR 1988, 1401), nicht übereinstimmt, lässt die abweichende Meinung weder als unvertretbar noch gar als objektiv willkürlich erscheinen. - OLG Frankfurt, 04.05.1993 - 20 AR 18/93
Bestimmung des zuständigen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09
Dass diese Sichtweise mit der dem Amtsgericht zuvor durch den Klägerschriftsatz vom 19.03.2009 nahe gebrachten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1986, 935) und der seither einhelligen obergerichtlichen und ganz überwiegenden sonstigen Ansicht, wonach für Werklohnklagen ein besonderer Gerichtsstand am Ort des Bauvorhabens besteht (OLG Karlsruhe OLGR 2005, 139; OLG Dresden BauR 2004, 1670; BayObLG MDR 2002, 942; OLG Stuttgart IBR 2001, 99; KG BauR 1999, 940; OLG Frankfurt MDR 1993, 683; OLG Koblenz NJW-RR 1988, 1401), nicht übereinstimmt, lässt die abweichende Meinung weder als unvertretbar noch gar als objektiv willkürlich erscheinen. - OLG Naumburg, 04.01.2001 - 1 AR 54/00
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Durchführung eines Rechtstreits …
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09
Soweit einzelne Oberlandesgerichte dies in der Vergangenheit für identische Fallgestaltungen anders gesehen und die jeweilige Verweisung durch das Gericht am Ort des Bauwerks an das Wohnsitzgericht des beklagten Auftraggebers für willkürlich gehalten haben (OLG Schleswig MDR 2000, 1453; OLG Naumburg MDR 2001, 769), hat der früher für Gerichtsstandsbestimmungsverfahren zuständig gewesene 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden durch Vorlage gemäß § 36 Abs. 3 ZPO auf eine höchstrichterliche Klärung hingewirkt; in Übereinstimmung mit der Auffassung des vorlegenden Gerichts hat der Bundesgerichtshof Willkür verneint und die Bindungswirkung des entsprechenden Verweisungsbeschlusses bejaht (NJW-RR 2002, 1498). - OLG Koblenz, 27.03.1987 - 2 U 608/83
Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes; Internationale Zuständigkeit …
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09
Dass diese Sichtweise mit der dem Amtsgericht zuvor durch den Klägerschriftsatz vom 19.03.2009 nahe gebrachten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1986, 935) und der seither einhelligen obergerichtlichen und ganz überwiegenden sonstigen Ansicht, wonach für Werklohnklagen ein besonderer Gerichtsstand am Ort des Bauvorhabens besteht (OLG Karlsruhe OLGR 2005, 139; OLG Dresden BauR 2004, 1670; BayObLG MDR 2002, 942; OLG Stuttgart IBR 2001, 99; KG BauR 1999, 940; OLG Frankfurt MDR 1993, 683; OLG Koblenz NJW-RR 1988, 1401), nicht übereinstimmt, lässt die abweichende Meinung weder als unvertretbar noch gar als objektiv willkürlich erscheinen. - OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 5 AR 9/00
Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; Gemeinsamer Erfüllungsort bei …
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09
Dass diese Sichtweise mit der dem Amtsgericht zuvor durch den Klägerschriftsatz vom 19.03.2009 nahe gebrachten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1986, 935) und der seither einhelligen obergerichtlichen und ganz überwiegenden sonstigen Ansicht, wonach für Werklohnklagen ein besonderer Gerichtsstand am Ort des Bauvorhabens besteht (OLG Karlsruhe OLGR 2005, 139; OLG Dresden BauR 2004, 1670; BayObLG MDR 2002, 942; OLG Stuttgart IBR 2001, 99; KG BauR 1999, 940; OLG Frankfurt MDR 1993, 683; OLG Koblenz NJW-RR 1988, 1401), nicht übereinstimmt, lässt die abweichende Meinung weder als unvertretbar noch gar als objektiv willkürlich erscheinen. - LG Karlsruhe, 15.06.1990 - O 51/90
- LG Saarbrücken, 23.09.1999 - 12 O 147/99
Gerichtsstand für Werklohnanspruch am Ort des Bauwerks verneint
- OLG Hamm, 18.10.2018 - 32 SA 45/18
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche aufgrund eines Vertrages über …
Nach wohl nahezu einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung ist Erfüllungsort i.S.d. § 29 ZPO für die beiderseitigen Verpflichtungen aus einem Bauwerkvertrag regelmäßig der Ort des Bauwerkes (vgl. BGH, Beschluss vom 05.12.1985, I ARZ 737/85, MDR 1986, 469; in Bezug genommen durch Urteil vom 24.01.2007, XII ZR 168/04, NRW-RR 2007, 777 - zitiert nach Juris, dort Rn 17; OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2009, 3 AR 0046/09, NRW-RR 2010, 166; BayOblG, Beschluss vom 11.02.2000, 4Z AR 13/00 - zitiert nach Juris; weitere Nachweise bei: Schultzky in Zöller, ZPO 32. Auf., § 29, Rn 25 unter "Bauwerkvertrag" und "Werkvertrag"). - OLG Hamm, 25.06.2018 - 32 SA 67/17
Rechtsfolgen der formularmäßigen Vereinbarung eines ausschließlichen …
Rn. 7 Nach Vorlage der Akten durch das Landgericht Münster hat der Senat mit Verfügung vom 03.01.2018 die Parteien darauf hingewiesen, dass nach wohl nahezu einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung Erfüllungsort i.S.d. § 29 ZPO für die wechselseitigen Verpflichtungen aus einem Bauwerkvertrag regelmäßig der Ort des Bauwerkes ist (vgl. BGH, Beschluss vom 05.12.1985, I ARZ 737/85, MDR 1986, 469; in Bezug genommen durch Urteil vom 24.01.2007, XII ZR 168/04, NJW-RR 2008, 777 - zitiert nach Juris, Rn 17; OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2009, 3 AR 0046/09, NRW-RR 2010, 166; BayObLG, Beschluss vom 11.02.2000, 4Z AR 13/00 - zitiert nach Juris;… weitere Nachweise bei: Zöller/Schultzky, ZPO 32. Aufl., § 29 Rn 25 unter "Bauwerkvertrag" und "Werkvertrag") und gleiches für andere ortsbezogene vergleichbare Werkleistungen gilt (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 27.03.1987, 2 U 608/83, NJW-RR 1988, 1401 - "Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen;… Zöller a.a.O.).
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