Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1998 - 3 ARs 13/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GVG § 132 Abs. 3 Satz 3; ; StPO § 338 Nr. 6; ; GVG § 174 Abs. 1 Satz 3; ; GVG § 171 b; ; GVG § 172; ; GVG § 173
- Wolters Kluwer
Annahme eines absoluten Revisionsgrundes - Angabe des Grundes zur Ausschließung der Öffentlichkeit - Formale Verletzung der Begründungspflicht als absoluter Revisionsgrund - Mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit unmittelbar zusammenhängende Verfahrensvorgänge - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 338 Nr. 6
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 263
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.04.2004 - 3 StR 428/03
Absoluter Revisionsgrund (Öffentlichkeit des Verfahrens; formale Verletzung der …
Denn nicht jede formale Verletzung der Begründungsvorschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (vgl. BGHSt 45, 117, 120, 121 und den dort zitierten Beschluß des Senats vom 12. November 1998 - 3 ARs 13/98; ferner BGH, Beschl. vom 26. Juli 2001 - 3 StR 239/01).
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