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Weitere Entscheidung unten: BAG, 05.06.1984

Rechtsprechung
   BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81   

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https://dejure.org/1986,5506
BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81 (https://dejure.org/1986,5506)
BAG, Entscheidung vom 14.10.1986 - 3 AZR 168/81 (https://dejure.org/1986,5506)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 1986 - 3 AZR 168/81 (https://dejure.org/1986,5506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über das Bestehen einer betrieblichen Erwerbsunfähigkeitsrente - Nichtigkeit einer Wartezeitregelung in einer Versorgungsordnung wegen mittelbarer Diskriminierung der weiblichen Arbeitnehmer - Einhaltung des Lohngleichheitsgebotes im Rahmen von betrieblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 04.10.1978 - 5 AZR 886/77

    Laufend gewährte Anwesenheitsprämie - Arbeitsentgelt - Entgeltfortzahlung im …

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81
    Das folgt aus dem Schutzzweck der in das Vertragsrecht eingreifenden Normen (vgl. für viele BAG 31, 67, 75 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu III 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 4. Oktober 1978 - 5 AZR 886/77 -, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu 4 der Gründe;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 202; alle mit weiteren Nachweisen).

    Ob diese Begründung mit der Rechtsprechung des Fünften Senats - z. B. zur Anwesenheitsprämie (BAG 39, 67, 75 f. = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu III 1 der Gründe; Fenn Anm. zu AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, mit Nachweisen) - vereinbar ist, muß hier nicht erörtert werden.

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer - Benachteiligung - …

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81
    Er hat in einem ebenfalls die Beklagte betreffenden Rechtsstreit mit Beschluß vom 5. Juni 1984 (BAG 46, 70 = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag) eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 177 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 EWG-Vertrag eingeholt, ob der Ausschluß der Teilzeitbeschäftigten von der betrieblichen Altersversorgung rechtmäßig sei.

    Das ergibt sich aus den Zahlen, die die Beklagte für den Bereich ihres Konzerns vorgelegt und der Senat schon in seinem Vorlagebeschluß vom 5. Juni 1984 (BAG 46, 70, 77 f. = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 3 der Gründe) gewürdigt hat.

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81
    Unter bestimmten Voraussetzungen können sie an eine wesentlich veränderte Sach- und Rechtslage angepaßt werden (vgl. neuerdings den grundlegenden Beschluß des Großen Senats zur ablösenden Betriebsvereinbarung vom 16. September 1986 - GS 1/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81
    Vielmehr ist bei grundlegenden Änderungen der Rechtsprechung eine Abwägung im Einzelfall vorzunehmen, die sich am Maßstab der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit ausrichten muß (BVerfGE 59, 128, 165 f.).
  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81
    Schon vorher hatte das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15. Januar 1955 (BAG 1, 258 = AP Nr. 4 zu Art. 3 GG) das Lohngleichheitsgebot aus dem Gleichberechtigungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 GG abgeleitet.
  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81
    Deshalb hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Dotierungsrahmen einer generellen Versorgungsregelung als unternehmerische Entscheidung anzusehen ist und nicht der betrieblichen Mitbestimmung unterliegt (grundlegend BAG 27, 194 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81
    Eine Teilnichtigkeit setze voraus, daß neben einem nichtigen auch ein rechtlich zulässiger Bestandteil des Rechtsgeschäfts denkbar und abtrennbar sei; das richte sich nach dem Willen der vertragsschließenden Parteien und lasse sich bei einer Ehegattenzulage nicht annehmen (Urteil vom 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - SAE 1986 S. 161, 162).
  • BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80

    Anwesenheitsprämie

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81
    Ob diese Begründung mit der Rechtsprechung des Fünften Senats - z. B. zur Anwesenheitsprämie (BAG 39, 67, 75 f. = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu III 1 der Gründe; Fenn Anm. zu AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, mit Nachweisen) - vereinbar ist, muß hier nicht erörtert werden.
  • BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 79/77
    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81
    Die Beklagte beruft sich auf ein Urteil des erkennenden Senats vom 1. Juni 1978 (3 AZR 79/77), das die Versorgungsanwartschaft einer teilzeitbeschäftigten Verkäuferin betraf und zugunsten der Beklagten des vorliegenden Verfahrens entschied.
  • BAG, 26.01.1982 - 3 AZR 202/81

    Hausarbeitstag

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81
    Dem Lohngleichheitsgebot des Art. 119 EWG-Vertrag kann für die zurückliegende Zeit praktisch nur noch dadurch genügt werden, daß Teilzeitbeschäftigte bis zu einer Änderung der Versorgungsordnung in den Kreis der Berechtigten einbezogen werden, der Dotierungsrahmen also entsprechend zu erweitern ist (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BAG 37, 356 = AP Nr. 1 zu § 1 HausArbTagsG Hamburg).
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

  • BAG, 31.08.1978 - 3 AZR 313/77

    Versorgungsordnung - Grundsatz der GLeichberechtigung - Eintrittsalter - Ruhegeld …

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   BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 168/81   

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BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 168/81 (https://dejure.org/1984,17021)
BAG, Entscheidung vom 05.06.1984 - 3 AZR 168/81 (https://dejure.org/1984,17021)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 1984 - 3 AZR 168/81 (https://dejure.org/1984,17021)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 236/10

    Verfahrensaussetzung: Zulässigkeit bei Anhängigkeit eines dieselbe Frage …

    Die Aussetzung des Verfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (Anschluss an BAG, 20. Mai 2010, 6 AZR 481/09 (A), NJW 2011, 1836; BAG, Beschlüsse vom 5. Juni 1984, 3 AZR 168/81, juris Rn. 2 f.; vom 6. November 2002, 5 AZR 279/01 (A), juris; BPatG, 16. April 2002, 33 W (pat) 25/01, GRUR 2002, 734 f.; Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 25. März 1998, VIII ZR 337/97, NJW 1998, 1957; vom 18. Juli 2000, VIII ZR 323/99, RdE 2001, 20 und vom 30. März 2005, X ZB 26/04, BGHZ 162, 373, 378; BVerfG, 11. Januar 2000, 1 BvR 1392/99, NJW 2000, 1484, 1485).

    Rn. 9 4. Der Senat hält es daher für angemessen, das vorliegende Verfahren gemäß § 148 ZPO analog wegen Vorgreiflichkeit des beim Gerichtshof anhängigen Rechtsstreits auszusetzen (…zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise vgl. auch BAG, aaO S. 1836 f.; BAG, Beschlüsse vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 168/81, juris; vom 6. November 2002 - 5 AZR 279/01 (A), juris; BPatG, aaO S. 734 ff.; noch offen gelassen von BGH, Beschluss vom 30. März 2005 - X ZB 26/04, aaO).

  • BAG, 28.07.2021 - 10 AZR 397/20

    Aussetzung - anhängiges Vorabentscheidungsverfahren - Gleichbehandlung bei …

    Rn. 28 ee) In entsprechender Anwendung von § 148 Abs. 1 ZPO kann ein Rechtsstreit auch dann ausgesetzt werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage bereits Gegenstand eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV ist (…vgl. BAG 20. Mai 2010 - 6 AZR 481/09 (A) - Rn. 4 ff., BAGE 134, 307; 6. November 2002 - 5 AZR 279/01 (A) - 5. Juni 1984 - 3 AZR 168/81 - zu II der Gründe;… BGH 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10 - Rn. 4 ff.;… BVerwG 27. November 2018 - 9 A 10.17 - Rn. 7;… 15. März 2007 - 6 C 20.06 - Rn. 1, 4; 10. November 2000 - 3 C 3.00 - zu 3 der Gründe, BVerwGE 112, 166;… BFH 12. Januar 2012 - V R 7/11 - Rn. 8;… 29. November 2005 - I B 196/04 - Rn. 7;… BSG 26. August 2003 - B 3 KR 35/02 R - GMP/Schleusener 9. Aufl. § 55 Rn. 27;… GK-ArbGG/Schütz Stand November 2020 § 55 Rn. 50;… Schwab/Weth/Korinth 5. Aufl. ArbGG § 55 Rn. 44;… BLHAG/Bünnigmann 79. Aufl. § 148 Rn. 16;… BeckOK ZPO/Wendtland Stand 1. Juli 2021 § 148 Rn. 5;… Musielak/Voit/Stadler 18. Aufl. § 148 Rn. 4;… Zöller/Greger 33. Aufl. § 148 Rn. 3b).
  • BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 158/11

    Gaspreise in der Grundversorgung

    Rn. 10 4. Der Senat hält es daher für angemessen, das vorliegende Verfahren gemäß § 148 ZPO analog wegen Vorgreiflichkeit des beim Gerichtshof anhängigen Rechtsstreits auszusetzen (…zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise vgl. auch BAG, aaO S. 1836 f.; BAG, Beschlüsse vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 168/81, juris; vom 6. November 2002 - 5 AZR 279/01 (A), juris;… BPatG, aaO S. 734 ff.; noch offen gelassen von BGH…, Beschluss vom 30. März 2005 - X ZB 26/04, aaO).
  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 279/01

    Bürgenhaftung nach § 1a AEntG

    Diese Rechtsfolgen der bevorstehenden Entscheidung des EuGH rechtfertigen die entsprechende Anwendung von § 148 ZPO (vgl zu dieser Analogie im Zusammenhang mit Vorabentscheidungsverfahren BAG 5. Juni 1984 - 3 AZR 168/81 - nv; BPatG 16. April 2002 - 33 W (pat) 25/01 - GRUR 2002, 734; OLG München 14. Februar 2000 - 14 W 280/99 - BB 2000, 1061).
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