Rechtsprechung
| BAG, 22.04.1967 - 3 AZR 347/66 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wettbewerbsverbot - Neuer Arbeitgeber - Verpflichtung zur Angabe des neuen Arbeitgebers - Verbotene Tätigkeit
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Wettbewerbsverbot, Auskunftspflicht, Auskunftsanspruch, Rechnungslegungspflicht, Rechenschaftspflicht
Verfahrensgang
- LAG München, 14.07.1966 - 1 Sa 708/66
- BAG, 17.11.1966 - 3 AZR 347/66
- BAG, 19.04.1967 - 3 AZR 347/66
- BAG, 22.04.1967 - 3 AZR 347/66
Papierfundstellen
- BB 1967, 839
- DB 1967, 1327
Wird zitiert von ... (17)
- BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95
Nebentätigkeit - Anzeigepflicht
Im Arbeitsverhältnis besteht nach § 242 BGB ein Auskunftsanspruch, soweit der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer Auskunft erteilen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 21. Oktober 1979 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des Senats vom 23. Januar 1992 - 6 AZR 110/90 - nicht veröffentlicht).Der erkennende Senat hat auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verletzung von Wettbewerbsverboten verwiesen, nach der Auskunft über die jeweilige Tätigkeit verlangt werden kann, wenn der konkrete Verdacht einer Vertragsverletzung gegeben ist (vgl. BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).
- BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99
Allgemeiner Auskunftsanspruch
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht außerhalb der gesetzlich oder vertraglich besonders geregelten Rechnungslegung ein Auskunftsrecht dann, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewißheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (ständige Rechtsprechung BAG 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 12 = EzA GewO § 133 f Nr. 8; 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13 = EzA HGB § 60 Nr. 5; 27. Juni 1990 - 5 AZR 334/89 - BAGE 65, 250; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15; Senat 9. November 1999 - 9 AZR 771/98 - BAGE 92, 343, 346). - BGH, 23.02.1989 - IX ZR 236/86
Pflicht zur Anzeige von Verstößen gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot
Auch wenn die Bestimmung gemäß § 675 BGB oder nach dem Grundsatz, daß auskunfts- und rechenschaftspflichtig jeder ist, der fremde Angelegenheiten oder solche, die zugleich fremde und eigene sind, besorgt (vgl. dazu BAG AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht), grundsätzlich für das Dienstverhältnis des Beklagten gegolten haben sollte, kann sie für die hier zu entscheidende Frage nicht herangezogen werden.
- BAG, 27.09.1988 - 3 AZR 59/87
Auskunft eines Steuerberaters über Konkurrenz
Ein Arbeitnehmer ist zur Auskunft über etwaige Wettbewerbsverletzungen verpflichtet, wenn er zur Einhaltung eines Wettbewerbsverbots verpflichtet ist und der frühere Arbeitgeber darlegt und beweist, daß sein Arbeitnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit unerlaubt Konkurrenz gemacht hat (BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13, aa0, zu 2 d der Gründe). - BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 282/01
Provision - Anspruch auf Überlassung von Kundenadressen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht außerhalb der gesetzlich oder vertraglich besonders geregelten Rechnungslegung ein Auskunftsrecht dann, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewißheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (st. Rspr. 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 12 = EzA GewO § 133 f Nr. 8; 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - BAGE 96, 274 mwN). - OLG Frankfurt, 11.08.2020 - 12 U 21/20
Auskunft- und Schadenersatzansprüche gegen ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH
Die Klägerin kann sich auch nicht auf die Rechtsprechung des BAG berufen, nach der ein Arbeitnehmer zur Auskunft über etwaige Wettbewerbsverletzungen verpflichtet ist, wenn er zur Einhaltung eines Wettbewerbsverbots verpflichtet ist und der frühere Arbeitgeber darlegt und beweist, dass sein Arbeitnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit unerlaubt Konkurrenz gemacht hat (BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13, aa0, zu 2 d der Gründe;… Urteil vom 27. September 1988 - 3 AZR 59/87 -, Rn. 13, zitiert nach juris), denn die Klägerin hat nicht dargelegt und bewiesen bzw. tauglich unter Beweis gestellt, welches vorwerfbare Verhalten dem Beklagten mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Last fallen soll, wie es nach der zitierten Rechtsprechung erforderlich wäre. - BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 110/90
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Tarifvertragliche …
In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß nach § 242 BGB auch im Arbeitsverhältnis ein Auskunftsanspruch besteht, soweit der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer Auskunft erteilen kann (BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).Der erkennende Senat verweist auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verletzung von Wettbewerbsverboten, nach der Auskunft über die jeweilige Tätigkeit verlangt werden kann, wenn der konkrete Verdacht einer Vertragsverletzung gegeben ist (vgl. BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP, aaO;… BAG Urteil vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP, aaO).
- LAG Hamm, 27.10.2009 - 14 Sa 681/09
Auskunftsanspruch eines Unternehmers wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens des …
- OLG Frankfurt, 13.05.2020 - 12 U 21/20
Auskunft-/Schadenersatzansprüche gegen ex Geschäftsführer
Die Klägerin kann sich auch nicht auf die Rechtsprechung des BAG berufen, nach der ein Arbeitnehmer zur Auskunft über etwaige Wettbewerbsverletzungen verpflichtet ist, wenn er zur Einhaltung eines Wettbewerbsverbots verpflichtet ist und der frühere Arbeitgeber darlegt und beweist, dass sein Arbeitnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit unerlaubt Konkurrenz gemacht hat (BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13, aa0, zu 2 d der Gründe;… Urteil vom 27. September 1988 - 3 AZR 59/87 -, Rn. 13, zitiert nach juris), denn die Klägerin hat nicht dargelegt und bewiesen bzw. tauglich unter Beweis gestellt, welches vorwerfbare Verhalten dem Beklagten mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Last fallen soll, wie es nach der zitierten Rechtsprechung erforderlich wäre. - LAG Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 8 Sa 17/89
Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit eines Arbeitnehmers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 26.06.1985 - 7 AZR 150/83
- BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 316/82
Auskunftsanspruch - Leiharbeit - Auskunftspflicht - Arbeitnehmerüberlassung
- ArbG Aachen, 04.07.2003 - 6 Ca 479/03
- ArbG Leipzig, 16.07.1992 - 9 A 3100/91
Bestehendes Angestelltenverhältnis; Lehrer; Fragebogen; Stasi-Mitarbeit
- LAG Berlin, 22.06.1992 - 9 Sa 29/92
Arbeitsverhältnis: Fragerecht des Arbeitgebers bei Übernahme
- BAG, 16.10.1984 - 3 AZR 522/82
- BAG, 17.08.1988 - 5 AZR 537/87
Auskunftspflicht eines beamteten Arztes über seine Einnahmen aus privater …
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Rechtsprechung
| BAG, 17.11.1966 - 3 AZR 347/66 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Divergenzrevision - Urteilsaussprüche eines Landesarbeitsgerichts - Darlegung der Divergenz - Abhängigkeitsverhältnis
Verfahrensgang
- LAG München, 14.07.1966 - 1 Sa 708/66
- BAG, 17.11.1966 - 3 AZR 347/66
- BAG, 19.04.1967 - 3 AZR 347/66
- BAG, 22.04.1967 - 3 AZR 347/66
Papierfundstellen
- NJW 1967, 460 (Ls.)
- BB 1967, 121
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 19.02.1976 - 7 P 1.76
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde - Anforderungen an das …
Die von der Rechtsbeschwerde weiter begehrte Heranziehung der im Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 17. November 1966 - 3 AZR 347/66 - (AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1954 Divergenzrevision) ausgesprochenen Grundsätze macht die Rechtsbeschwerde ebenfalls nicht statthaft.
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Rechtsprechung
| BAG, 19.04.1967 - 3 AZR 347/66 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG München, 14.07.1966 - 1 Sa 708/66
- BAG, 17.11.1966 - 3 AZR 347/66
- BAG, 19.04.1967 - 3 AZR 347/66
- BAG, 22.04.1967 - 3 AZR 347/66
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 226/20
Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Stufenklage
Soweit in Einzelfällen eine geringe Wahrscheinlichkeit für ausreichend erachtet wurde, erfolgte dies - soweit ersichtlich - im Hinblick auf die Besonderheiten eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots (vgl. etwa BAG 19. April 1967 - 3 AZR 347/66 - zu II 4 der Gründe).Die konkreten Wettbewerbsverstöße begründen mithin den Verdacht der Wiederholung, weshalb sich der Auskunftsanspruch der Klägerin auch nicht auf die bereits benannten bzw. konkret behaupteten Vertragsverstöße beschränkt (vgl. etwa BAG 19. April 1967 - 3 AZR 347/66 - zu II 3 der Gründe).
- BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19
Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß
Aufgrund der Sonderbeziehung genüge eine recht geringe Wahrscheinlichkeit für die Wettbewerbsverletzung (BAG 19. April 1967 - 3 AZR 347/66 - zu II 4 der Gründe; bestätigt durch BAG 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - zu 2 d der Gründe).
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