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Rechtsprechung
   BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1519
BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88 (https://dejure.org/1989,1519)
BAG, Entscheidung vom 25.04.1989 - 3 AZR 35/88 (https://dejure.org/1989,1519)
BAG, Entscheidung vom 25. April 1989 - 3 AZR 35/88 (https://dejure.org/1989,1519)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit des Klageantrages - Schutz eines Betriebsgeheimnisses durch Unterlassungsansprüche - Genaue Beschreibung der zu unterlassenden Handlungen - Verbot der Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - Eingrenzung auf Produkte einer bestimmten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 98
  • NJW 1989, 3237
  • NZA 1989, 860
  • BB 1989, 1984
  • DB 1989, 2340
 
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Wird zitiert von ... (116)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 474/86

    Kundenschutzabrede

    Auszug aus BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88
    Allerdings braucht der Kläger in seinem Klageantrag das zu schützende Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis nicht erst zu offenbaren (vgl. dazu BAG Urteil vom 15. Dezember 1987 - 3 AZR 474/86 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis = NJW 1988, 1686 f. [BAG 15.12.1987 - 3 AZR 474/86], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 48/79

    Rollhocker

    Auszug aus BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88
    Er kann sich aber auch aus den dem Klageantrag beigefügten Fotografien, technischen Zeichnungen usw. ergeben (BGH Urteil vom 23. Januar 1981 - I ZR 48/79 - GRUR 1981, 517, 518;… zustimmend Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 5. Aufl., S. 326 Fn. 7 f.).
  • BGH, 01.07.1960 - I ZR 72/59

    Wurftaubenpresse

    Auszug aus BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88
    Aus ihm muß sich der Inhalt des Verbotes ergeben (BGH Urteil vom 1. Juli 1960 - I ZR 72/59 - AP Nr. 6 zu § 17 UnlWG, mit zustimmender Anmerkung von Hefermehl).
  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

    b) Das durch Art. 1 und 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Arbeitnehmer nicht nur vor einer zu weit gehenden Kontrolle und Ausforschung seiner Persönlichkeit, etwa mit Hilfe ärztlicher oder psychologischer Gutachten; es umfaßt ebenfalls den Schutz vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch solcher, von denen der Arbeitgeber in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat (vgl. BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • BAG, 21.08.1990 - 1 AZR 567/89

    Aufenthalt während der Pausen

    Das zulässige Ausmaß einer Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch eine betriebliche Verhaltensregelung kann daher nur durch eine Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall festgestellt werden (BAGE 45, 111 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; 54, 365 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; Kreutz, aa0, § 75 Rz 71, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.10.2024 - 8 AZR 172/23

    Geschäftsgeheimnisse - Geheimnisschutz - Unterlassung

    Er kann sich aber auch aus den dem Klageantrag beigefügten Fotografien, technischen Zeichnungen usw. ergeben (vgl. BAG 25. April 1989 - 3 AZR 35/88 - zu I 1 der Gründe).
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