Rechtsprechung
| BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte - Anspruch auf monatliche Rente im Versorgungsfall - Mangelnde Bestimmtheit des Klageantrags - Verbot der Ungleichbehandlung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern - Voraussetzungen eines Anspruches auf Gleichbehandlung - ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Teilzeitbeschäftigung - Anspruch auf Zusatzversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ulm, 08.06.1990 - 3 Ca 6/90
- LAG Baden-Württemberg, 08.11.1991 - 11 Sa 115/90
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (33)
- BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88
Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92
Aber auch wenn man, wie der Senat, den Ausschluß von Arbeitnehmern vom Geltungsbereich eines Tarifvertrags als ein rechtstechnisches Mittel zum Ausschluß der Arbeitnehmer von tariflich vorgesehenen Leistungen ansieht, wäre eine solche "Regelung" mit dem Ziel des Ausschlusses unterhalbzeitig bzw. unter 18 Wochenstunden beschäftigter Arbeitnehmer ohne das Vorliegen sachlich rechtfertigender Gründe unwirksam (Beschluß des Senats vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334, 338 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985).Auch für die unterschiedliche Behandlung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer bedarf es sachlicher Gründe, wenn die eine Gruppe der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt, die andere Gruppe der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer jedoch von Leistungen ausgeschlossen werden soll (Beschluß des Senats vom 29. August 1989, BAGE 62, 334, 337 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985, zu B der Gründe).
Sie dürfen nicht einen Teil der Arbeitnehmerschaft aus sachlich nicht berechtigten Gründen von diesen Leistungen ausschließen (so Beschluß des Senats vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - AP, aaO, zu B der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - BAGE 66, 220, 223 = AP Nr. 11 zu § 2 BeschFG 1985, zu I der Gründe).
Kann der Arbeitnehmer nach den Satzungsbestimmungen der Kasse nicht nachversichert werden, so muß der Arbeitgeber selbst eintreten (…so ebenfalls schon Urteil des Senats vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP, aaO, sowie Beschluß vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334 = AP, aaO).
- BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92
Der aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Verfassungsgrundsatz des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) setzt allerdings der richterlichen Rechtsanwendung Grenzen (statt aller BVerfG Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129, 151 f. [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 1 der Gründe; Urteil des Senats vom 20. November 1990 - 3 AZR 573/89 - BAGE 66, 228, 236 = AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.).Gesichtspunkte der Zumutbarkeit, des Vertrauensschutzes und des Gemeinwohls sind zu berücksichtigen (zur rückwirkenden Anwendung des Lohngleichheitsgebots bei mittelbarer Diskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - BAGE 66, 264, 276 ff. = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu IV und V der Gründe; zum Vertrauensschutz bei einer ständigen Rechtsprechung vgl. Urteil des Senats vom 20. November 1990 - 3 AZR 573/89 - BAGE 66, 228 = AP, aaO).
- BAG, 15.05.1975 - 3 AZR 257/74
Betriebliche Altersversorgung: Umfang bei Inbezugnahme der Altersversorgung im …
Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92
Schon im Urteil vom 15. Mai 1975 (- 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu 3 b der Gründe) hat der Senat ausgeführt, das Versprechen einer dem öffentlichen Dienst angepaßten Versorgung beziehe sich im Zweifel nicht auf eine bestimmte Versorgungsform, sondern auf die Berechnung des Ruhegehalts.Kann der Arbeitnehmer nach den Satzungsbestimmungen der Kasse nicht nachversichert werden, so muß der Arbeitgeber selbst eintreten (so ebenfalls schon Urteil des Senats vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP, aaO, …sowie Beschluß vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334 = AP, aaO).
- BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90
Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92
Eine Differenzierung ist dann sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen;… Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 112 I 5 und II, S. 862 ff., m.w.N.).Dagegen greift das Gebot der Gleichbehandlung immer dann ein, wenn der Arbeitgeber die Leistungen nach einem erkennbaren Prinzip in Gestalt abstrakter Regelungen gewährt (BAGE 45, 66, 73 = AP Nr. 66 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu I 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 5/89 - BAGE 63, 181, 185 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG, zu II 2 der Gründe; der Sache nach ebenso Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - zu 3 a und b der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Urteil des Senats vom 12. Juni 1990 - 3 AZR 166/89 - AP Nr. 25 zu § 1 BetrAVG, zu I 2 a und b der Gründe).
- BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Widerruf von Leistungen
Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92
Der aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Verfassungsgrundsatz des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) setzt allerdings der richterlichen Rechtsanwendung Grenzen (statt aller BVerfG Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129, 151 f. [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 1 der Gründe; Urteil des Senats vom 20. November 1990 - 3 AZR 573/89 - BAGE 66, 228, 236 = AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.). - BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92
Es bedarf daher hier keiner Erörterung darüber, ob bis zu diesem Zeitpunkt darauf vertraut werden konnte, es sei zulässig, Teilzeitbeschäftigte tarifvertraglich unterschiedlich zu behandeln (vgl. dazu Urteil des Senats vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 -, zu III der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79
Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß - …
Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92
Bereits mit Urteil vom 6. April 1982 hatte der Senat entschieden, daß der unterschiedliche Umfang der Arbeitsleistung allein kein ausreichender sachlicher Grund dafür ist, Teilzeitarbeitnehmer von vornherein von betrieblichen Versorgungsleistungen auszunehmen, die Vollzeitarbeitnehmern zugestanden werden (BAGE 38, 232, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu III 1 b der Gründe). - BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89
Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung
Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92
Gesichtspunkte der Zumutbarkeit, des Vertrauensschutzes und des Gemeinwohls sind zu berücksichtigen (zur rückwirkenden Anwendung des Lohngleichheitsgebots bei mittelbarer Diskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - BAGE 66, 264, 276 ff. = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu IV und V der Gründe;… zum Vertrauensschutz bei einer ständigen Rechtsprechung vgl. Urteil des Senats vom 20. November 1990 - 3 AZR 573/89 - BAGE 66, 228 = AP, aaO). - BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87
Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die …
Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92
Dagegen greift das Gebot der Gleichbehandlung immer dann ein, wenn der Arbeitgeber die Leistungen nach einem erkennbaren Prinzip in Gestalt abstrakter Regelungen gewährt (BAGE 45, 66, 73 = AP Nr. 66 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu I 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 5/89 - BAGE 63, 181, 185 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG, zu II 2 der Gründe; der Sache nach ebenso Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - zu 3 a und b der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Urteil des Senats vom 12. Juni 1990 - 3 AZR 166/89 - AP Nr. 25 zu § 1 BetrAVG, zu I 2 a und b der Gründe). - BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89
Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung bei Urlaubsgeld
Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92
Sie dürfen nicht einen Teil der Arbeitnehmerschaft aus sachlich nicht berechtigten Gründen von diesen Leistungen ausschließen (…so Beschluß des Senats vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - AP, aaO, zu B der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - BAGE 66, 220, 223 = AP Nr. 11 zu § 2 BeschFG 1985, zu I der Gründe). - BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88
Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 22.08.1990 - 5 AZR 543/89
Teilzeitbeschäftigter Lehrer mit Hauptberuf
- BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90
Mittelbare Frauendiskriminierung
- BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86
Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente …
- BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 5/89
Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung bei Urlaubsentgelt
- BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82
Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht - …
- BAG, 11.03.1992 - 5 AZR 237/91
Teilzeitbeschäftigte Lehrkraft mit Hauptberuf
- BAG, 16.03.1956 - GS 1/55
Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der …
- BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 166/89
Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft
- BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 44/82
Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte bei Gratifikation
- BAG, 13.09.1956 - 2 AZR 152/54
Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung bei freiwilligen Zuwendungen
- BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 180/72
Gleichbehandlung - Bewährungsaufstieg - Anspruch auf höhere Bezahlung - …
- BAG, 03.04.1957 - 4 AZR 644/54
Grundsatz der Gleichbehandlung - Vergleichbare Arbeitnehmer - Bevorzugte …
- BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 225/91
Mittelbare Frauendiskriminierung im Arbeitsrecht - Anspruch einer Arbeitnehmerin …
- BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 500/90
Erforderlichkeit der Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft nach …
- BAG, 02.03.1956 - 1 AZR 138/55
Gleichbehandlungsgrundsatz - Unterstützungsverein - Zahlung freiwilliger …
- BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56
5%-Sperrklausel II
- BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88
Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den …
- BAG, 19.04.1983 - 1 AZR 498/81
Einigungsstelle - Gleichheitssatz - Sonderabfindung - Schwerbehinderung
- BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 392/88
Übergangsgeld - teilzeitbeschäftigte Angestellte
- BAG, 29.11.1979 - 3 AZR 404/78
Hochschullehrer - Forschungsgemeinschaft - Geldmittel - Versorgung - …
- LAG Bremen, 09.02.1994 - 2 Sa 263/93
Gebotener Umfang des Rentenanspruchs einer bei öffentlichem Arbeitgeber …
Der Anspruch folgt aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. BAG, Urteile vom 28.07.1992, 3 AZR 553/91 ; 3 AZR 35/92 ; 3 AZR 173/92 ; 3 AZR 176/92 ).Das Gebot der Gleichbehandlung und damit das Verbot der Schlechterstellung ohne sachlichen Grund greift immer dann ein und setzt der Vertragsfreiheit Grenzen, wenn der Arbeitgeber die Leistungen nicht individuell, sondern - wie hier die Beklagte - nach einem erkennbaren Prinzip in Gestalt abstrakter Regelungen gewährt (ständige Rechtsprechung des BAG, siehe Urteile vom 28.07.1992, 3 AZR 35/92, 3 AZR 173/92 und 3 AZR 176/92 , jeweils B I 2 b der Entscheidungsgründe).
Ebenso wie das Bundesarbeitsgericht (Urteile vom 28.07.1992, 3 AZR 35/92 und 3 AZR 176/92 , jeweils B II 2 der Entscheidungsgründe) vertritt die Berufungskammer die Auffassung, daß der Anspruch des Arbeitnehmers auf Gleichbehandlung nicht voraussetzt, daß der Arbeitgeber schuldhaft gehandelt hat.
Daher ist auch die Beklagte verpflichtet, der Klägerin eine gleichwertige Versorgung zukommen zu lassen (vgl. BAG, Urteile vom 28. Juli 1992, 3 AZR 176/92 und 3 AZR 35/92 , jeweils B II 1 der Entscheidungsgründe).
- LAG Hamm, 22.02.1994 - 6 Sa 1100/93
Betriebliche Altersversorgung; Versorgungsanwartschaft; Zusatzversorgung; …
Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb seit längerer Zeit den in der Privatwirtschaft - vgl. Urteil vom 14.10.1986, AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG -Vertrag und zuletzt Urteil vom 05.10.1993 - 3 AZR 695/92 - und seit den Urteilen vom 25.07.1992 - 3 AZR 173/92 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, 3 AZR 553/91, 3 AZR 35/92 und 3 AZR 176/92 - auch den im öffentlichen Dienst unterhälftig Teilzeitbeschäftigten Versorgungsansprüche zuerkannt.Im Hinblick darauf, daß die Entscheidungen insoweit möglicherweise gegen das Rechtsstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 3, 25 GG und die in ihnen verankerten Grundsätze des Vertrauensschutzes verstoßen, ist gegen die Urteile vom 28.07.1992, die zu den Aktenzeichen 3 AZR 173/92 und 3 AZR 35/92 ergangen sind, Verfassungsbeschwerde eingelegt worden - 1 BvR 1749/92 bzw. 1 BvR l03/93 -.
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.1994 - 4 S 2410/93
Berechnung der Jubiläumsdienstzeit gemäß JubV - unterhälftige …
Die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 JubV sei wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG insoweit rechtswidrig, als dort zur Anrechnung als Dienstzeit eine mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit umfassende Tätigkeit verlangt werde (Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere Urteile vom 28.7.1992 - 3 AZR 35/92 - und vom 5.11.1992 - 6 AZR 550/91).
- LAG Niedersachsen, 02.11.1994 - 4 Sa 851/94
Nichtberücksichtigung von Teilzeitkräften in tariflichen Vorschriften …
Rn. 44 Das Landesarbeitsgericht schließt sich im übrigen den Entscheidungen des BAG vom 28.07.1992, 3 AZR 35/92 und 3 AZR 176/92 in vollem Umfang an, soweit dort ausgeführt wird, daß der Anspruch des Arbeitnehmers auf Gleichbehandlung nicht voraussetzt, daß der Arbeitgeber schuldhaft gehandelt haben muß, denn der Arbeitnehmer, der Gleichbehandlung begehrt, verlangt nicht Schadenersatz, sondern Erfüllung seines Anspruchs auf Gleichbehandlung. - LAG Hamm, 02.08.1994 - 6 Sa 1505/93
Zusatzversorgung; Versorgungsanspruch; Arbeitnehmer; Arbeitsverhältnis; VBL; ZKW; …
Schwergewichtig auf die gleichen Argumente gestützt ist von der Arbeitgeberseite gegen die Urteile des Bundesarbeitsgerichts, die am 28.07.1992 zu den Aktenzeichen 3 AZR 35/92, 3 AZR 173/92 und 3 AZR 176/92 ergangen sind, Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. - LAG Schleswig-Holstein, 01.06.1995 - 5 Sa 27/95
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zusatzversorgung; Übertragung …
Eine Differenzierung ist dann sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 -, AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 -, AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung und Urteil vom gleichen Tage - 3 AZR 35/92 -). - ArbG Berlin, 18.03.1993 - 92 Ca 34503/92
Ausschluß teilzeitbeschäftigter Studenten von der betrieblichen Altersversorgung
Der Kläger braucht nicht das Prozeßrisiko dafür zu übernehmen, ob eine Versorgung über eine Nachversicherung möglich ist (BAG, Urteil vom 28. Juli 1992, 3 AZR 35/92).
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