Rechtsprechung
| BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Streichung des Sicherungsfalls "Wirtschaftliche Notlage" - Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Übergangsfällen
- openjur.de
Entscheidung ohne Gründe; Streichung des Sicherungsfalls "Wirtschaftliche Notlage"; Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Übergangsfällen; Auswirkung einer Verletzung des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs 1 Nr 8 BetrVG auf Betriebsrentner
- Judicialis
BetrAVG § 7 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 a.F.
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausscheiden der Streichung des Sicherungsfalls "Wirtschaftliche Notlage" und des Widerrufs von Leistungen einer Unterstützungskasse in Übergangsfällen nach Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)
- Betriebs-Berater
Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Übergangsfällen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 7 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 (a.F.)
Ausscheiden der Streichung des Sicherungsfalls "Wirtschaftliche Notlage" und des Widerrufs von Leistungen einer Unterstützungskasse in Übergangsfällen nach Änderung des BetrAVG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Übergangsfällen
Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 21.12.2005 - 6 Ca 4074/04
- LAG München, 09.01.2007 - 6 Sa 189/06
- BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07
Papierfundstellen
- NZA 2009, 1112 (Ls.)
- DB 2009, 1079
- JR 2009, 484
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (15)
- BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06
Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07
Sie ist aus dem arbeitsrechtlichen Grundverhältnis verpflichtet, die geschuldete Versorgung zu leisten und dem Arbeitnehmer eine der Versorgungszusage entsprechende Versorgung zu verschaffen (zuletzt BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 - Rn. 22, AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 27 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 72).Wegen der weiteren Begründung wird auf das Urteil des Senats vom 31. Juli 2007 (- 3 AZR 373/06 - Rn. 24, AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 27 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 72) hingewiesen.
Da die Klägerin die Erklärung im Zusammenhang mit der Abwicklung ihrer Betriebsrente abgegeben hat, kann nicht angenommen werden, dass sie den Beklagten hiermit mehr Rechte einräumen wollte als betriebsrentenrechtlich üblich (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 - Rn. 26, AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 27 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 72).
Auch ein Fall der nunmehr in § 313 BGB geregelten Störung der Geschäftsgrundlage liegt nicht vor, da dies der gesetzlichen Risikoverteilung widerspräche (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 - Rn. 27, AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 27 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 72).
Dies ergibt sich, wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 17. Juni 2003 (- 3 AZR 396/02 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 106, 327) und 31. Juli 2007 (- 3 AZR 373/06 - Rn. 28 ff., AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 27 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 72) ausführlich begründet hat, aus der Rechtsentwicklung, nämlich der Streichung des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG.
Die mit der Streichung des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG aF verbundene Rückwirkung ist - wie der Senat ebenfalls in seinem Urteil vom 31. Juli 2007 (- 3 AZR 373/06 - Rn. 30 ff., aaO.) ausführlich begründet hat - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
- BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Widerruf von Leistungen
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07
Dies gilt auch dann, wenn ein sog. Übergangsfall im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, der Versorgungsfall mithin zwar unter Geltung des Betriebsrentengesetzes eingetreten ist, dessen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen jedoch vor Inkrafttreten des Gesetzes gelegt wurden (vgl. BVerfG 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - zu B der Gründe, BVerfGE 74, 129).b) Die Beklagten können sich auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Widerruflichkeit von Versorgungszusagen berufen, die bereits vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes erteilt wurden (19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - zu C III der Gründe, BVerfGE 65, 196; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - zu B II 3 der Gründe, BVerfGE 74, 129; 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12).
Im Zusammenhang mit den sog. Übergangsfällen hat das Bundesverfassungsgericht dann zwar in seinem Beschluss vom 14. Januar 1987 (- 1 BvR 1052/79 - zu B II 3 der Gründe, BVerfGE 74, 129) die Anforderungen an einen Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse abgesenkt, indem es auch solche wirtschaftlichen Schwierigkeiten für einen Widerruf hat ausreichen lassen, bei denen der Grad einer ernsthaften Gefährdung des Bestandes des Unternehmens noch nicht erreicht wurde; zugleich hat es aber entschieden, dass in diesen Fällen der Träger der Insolvenzsicherung einzutreten hat.
- BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97
Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07
Diese Auffassung wird in der Literatur zunehmend kritisiert (vgl. 28. Juli 1998 - 3 AZR 357/97 - zu I 5 der Gründe, BAGE 89, 279 mwN; 19. Februar 2008 - 3 AZR 61/06 - zu B III 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 9 mwN).Ein Einschnitt allein in die Versorgungsrechte der Arbeitnehmer, die bei Erlass der Anpassungsregelung aus dem Arbeitsverhältnis mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschieden sind oder bereits Betriebsrentner waren, ist nämlich nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren (vgl. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 357/97 - zu I 5 der Gründe, BAGE 89, 279).
- BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81
Unterstützungskasse
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07
b) Die Beklagten können sich auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Widerruflichkeit von Versorgungszusagen berufen, die bereits vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes erteilt wurden (19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - zu C III der Gründe, BVerfGE 65, 196; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - zu B II 3 der Gründe, BVerfGE 74, 129; 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12).Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (- 2 BvR 298/81 - zu C III der Gründe, BVerfGE 65, 196) können die Beklagten bereits deshalb nichts zu ihren Gunsten ableiten, da dieses Urteil einen sog. Altfall betraf.
- BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 957/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer …
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07
b) Die Beklagten können sich auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Widerruflichkeit von Versorgungszusagen berufen, die bereits vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes erteilt wurden (19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - zu C III der Gründe, BVerfGE 65, 196; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - zu B II 3 der Gründe, BVerfGE 74, 129; 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12).Auch in seiner Entscheidung vom 16. Februar 1987 (- 1 BvR 957/79 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12), die wiederum einen Übergangsfall betraf, hat das Bundesverfassungsgericht erneut betont, dass die im Zuge der gesetzlichen Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung eingeführte Verknüpfung zulässiger Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen mit dem Insolvenzschutz zur Folge haben müsse, dass auch in Übergangsfällen der Träger der Insolvenzsicherung einzutreten habe.
- BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05
Berechnung einer Betriebsrente - Essener Verband
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07
Gründe im Rechtssinn fehlen, wenn die Ausführungen des Urteils gänzlich unverständlich sind, so dass sie die für die Entscheidung maßgeblichen Überlegungen nicht erkennen lassen, so etwa bei leeren Redensarten oder der bloßen Wiedergabe des Gesetzes (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - zu A der Gründe, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 5; 20. Januar 2000 - 2 ABR 30/99 - zu B III 2 c der Gründe, BAGE 93, 267).Das Revisionsgericht kann, wenn das berufungsgerichtliche Urteil keine Gründe enthält, dann selbst entscheiden, wenn sich aus dem Vorbringen - auch in der Revisionsinstanz - ergibt, dass auch im Falle einer Zurückverweisung lediglich eine einzige Entscheidung möglich ist (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - zu B der Gründe, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 5; ebenso 20. Januar 2000 - 2 ABR 30/99 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 93, 267; BSG 14. September 1994 - 3/1 RK 36/93 - zu 1 der Gründe, BSGE 75, 74, 77).
- BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 30/99
Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07
Gründe im Rechtssinn fehlen, wenn die Ausführungen des Urteils gänzlich unverständlich sind, so dass sie die für die Entscheidung maßgeblichen Überlegungen nicht erkennen lassen, so etwa bei leeren Redensarten oder der bloßen Wiedergabe des Gesetzes (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - zu A der Gründe, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 5; 20. Januar 2000 - 2 ABR 30/99 - zu B III 2 c der Gründe, BAGE 93, 267).Das Revisionsgericht kann, wenn das berufungsgerichtliche Urteil keine Gründe enthält, dann selbst entscheiden, wenn sich aus dem Vorbringen - auch in der Revisionsinstanz - ergibt, dass auch im Falle einer Zurückverweisung lediglich eine einzige Entscheidung möglich ist (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - zu B der Gründe, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 5; ebenso 20. Januar 2000 - 2 ABR 30/99 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 93, 267; BSG 14. September 1994 - 3/1 RK 36/93 - zu 1 der Gründe, BSGE 75, 74, 77).
- BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06
Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung - …
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07
Insoweit muss eine - wenngleich formlose - schuldrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande kommen (vgl. BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 42/06 - zu II 2 b cc der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 14). - BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06
Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07
Diese Auffassung wird in der Literatur zunehmend kritisiert (vgl. 28. Juli 1998 - 3 AZR 357/97 - zu I 5 der Gründe, BAGE 89, 279 mwN; 19. Februar 2008 - 3 AZR 61/06 - zu B III 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 9 mwN). - BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02
Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage
Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07
Dies ergibt sich, wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 17. Juni 2003 (- 3 AZR 396/02 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 106, 327) und 31. Juli 2007 (…- 3 AZR 373/06 - Rn. 28 ff., AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 27 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 72) ausführlich begründet hat, aus der Rechtsentwicklung, nämlich der Streichung des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG. - BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78
Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung - …
- BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72
Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs
- BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00
Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit
- BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93
Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete …
- LAG München, 09.01.2007 - 6 Sa 189/06
Betriebliche Altersversorgung
- BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10
Nichtannahmebeschluss: Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen …
Rn. 30 Das Arbeitsgericht hat der Klage unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil des 3. Senats vom 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 -, AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG Widerruf, B II 3 b bb 7;… Urteil des 3. Senats vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 -, AP Nr. 27 zu § 7 BetrAVG Widerruf, Rn. 30 f.; Urteil des 3. Senats vom 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 -, juris, Rn. 29 f.) stattgegeben.Das Bundesarbeitsgericht hat das Vorliegen einer unechten Rückwirkung jedenfalls erkannt und geprüft (BAG, Urteil des 3. Senats vom 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 -, AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG Widerruf, B II 3 b bb 7;… Urteil des 3. Senats vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 -, AP Nr. 27 zu § 7 BetrAVG Widerruf, Rn. 30 f.; Urteil des 3. Senats vom 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 -, juris, Rn. 29 f.).
Diese Grundsätze hat das Bundesarbeitsgericht gesehen, seiner Prüfung zugrunde gelegt und dabei insbesondere den gebotenen Ausgleich zwischen allen an einem Arbeitsverhältnis Beteiligten in nachvollziehbarer Weise bejaht (…vgl. BAG, Urteil des 3. Senats vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 -, AP Nr. 27 zu § 7 BetrAVG Widerruf, Rn. 30 f.; Urteil des 3. Senats vom 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 -, juris, Rn. 29 f.).
Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber den Sicherungsfall in § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG a.F. gestrichen (…BAG, Urteil des 3. Senats vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 -, AP Nr. 27 zu § 7 BetrAVG, Rn. 37; Urteil des 3. Senats vom 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 -, juris, Rn. 33;… a.A. Boemke, in: RdA 2010, S. 10 ).
- ArbG Köln, 10.04.2015 - 1 Ca 5536/14
Weitergewährung einer Betriebsrente wegen voller Erwerbsminderung
Daher ist die Beklagte zu 2. Anspruchsgegnerin (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, zu B. I. der Gründe, zitiert nach juris).Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, hat der Arbeitgeber für Leistungen aus Versorgungszusagen, die über eine Unterstützungskasse abgewickelt werden, jedenfalls dann einzustehen, wenn - wie hier - die Unterstützungskasse sich weigert, diese weiterhin zu erbringen (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, zu B. I. der Gründe, zitiert nach juris; ähnlich BAG, Urteil vom 16.02.2010 - 3 AZR 216/09, Leitsatz 2 und zu B. II. 1. der Gründe, zitiert nach juris).
Es ist jedoch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit Langem anerkannt, dass der Ausschluss des Rechtsanspruchs in Satzungen und Versorgungsplänen von Unterstützungskassen nur ein Widerrufsrecht begründet, das an sachliche Gründe gebunden ist (siehe statt vieler BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, zu B. II. 1. der Gründe m. zahlr. Nachw., zitiert nach juris).
Rn. 58 Selbst wenn hier zu Gunsten der Beklagten unterstellt würde, dass der Kläger im Zusammenhang mit der Abwicklung seiner Betriebsrente eine solche Erklärung abgegeben hätte, kann nicht angenommen werden, dass er den Beklagten hiermit mehr Rechte einräumen wollte, als betriebsrentenrechtlich üblich (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, zu B. II. 2. der Gründe m.w. Nachw., zitiert nach juris).
Deshalb kann in einer wirtschaftlichen Notlage auch kein sachlicher Grund mehr für einen Widerruf gesehen werden (BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, zu B. II. 3. a) der Gründe m.w. Nachw., zitiert nach juris).
Rn. 61 Dies ergibt sich, wie das Bundesarbeitsgericht bereits in den Entscheidungen vom 17.06.2003 (- 3 AZR 396/02, AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu B. II. 3. der Gründe) und 31.07.2007 (- 3 AZR 373/06, AP Nr. 27 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu B. II. 1. c) aa) der Gründe) ausführlich begründet und in der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 18.11.2008 (- 3 AZR 417/07, zu B. II. 3. a) der Gründe, zitiert nach juris) ausdrücklich bestätigt hat, aus der Rechtsentwicklung, nämlich der Streichung des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG.
Die mit der Streichung des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG a.F. verbundene Rückwirkung ist, wie das Bundesarbeitsgericht ebenfalls im Urteil vom 31.07.2007 (- 3 AZR 373/06, AP Nr. 27 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu B. II. 1. c) bb) der Gründe) ausführlich begründet und woran es in der Entscheidung vom 18.11.2008 (- 3 AZR 417/07, zu B. II. 3. a) der Gründe, zitiert nach juris) ausdrücklich festgehalten hat, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Wegen der wechselseitigen Abhängigkeit von Widerrufs- und Kürzungsmöglichkeiten auf der einen und der Sicherung des Ausfalls durch den Pensions-Sicherungs-Verein auf der anderen Seite kann damit auch ein Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in sog. Übergangsfällen nicht mehr auf triftige wirtschaftliche Gründe gestützt werden (BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, zu B. II. 3. b) der Gründe, zitiert nach juris).
- BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 410/19
Ruhegeld - Ablösung - Überversorgung
Auch stellte dies eine gleichheitswidrige Behandlung der Betriebsrentner dar (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 - Rn. 37; 28. Juli 1998 - 3 AZR 357/97 - zu I 5 der Gründe, BAGE 89, 279).
- BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 481/11
Internationale Zuständigkeit - gewöhnlicher Arbeitsort - …
Dies kann bei leeren Redensarten oder der bloßen Wiedergabe des Gesetzes der Fall sein (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 - Rn. 16, EzA BetrAVG § 7 Nr. 74). - ArbG Köln, 06.05.2015 - 9 Ca 5030/14
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer monatlichen Betriebsrente
Daher ist die Beklagte zu 2. Anspruchsgegnerin (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, juris).Es ist jedoch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit Langem anerkannt, dass der Ausschluss des Rechtsanspruchs in Satzungen und Versorgungsplänen von Unterstützungskassen nur ein Widerrufsrecht begründet, das an sachliche Gründe gebunden ist (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, m. zahlr. w. Nachw., juris).
Rn. 73 Es kann nicht angenommen werden, dass der Kläger im Zusammenhang mit der Abwicklung seiner Betriebsrente mit einer solchen Erklärung den Beklagten mehr Rechte einräumen wollte, als betriebsrentenrechtlich üblich (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, juris; BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 373/06 -, BAGE 123, 307-318).
Deshalb kann in einer wirtschaftlichen Notlage auch kein sachlicher Grund mehr für einen Widerruf gesehen werden (BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, m.w. N., zitiert nach juris).
Wegen der wechselseitigen Abhängigkeit von Widerrufs- und Kürzungsmöglichkeiten auf der einen und der Sicherung des Ausfalls durch den Pensions-Sicherungs-Verein auf der anderen Seite kann damit auch ein Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in sog. Übergangsfällen nicht mehr auf triftige wirtschaftliche Gründe gestützt werden (BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, juris).
- BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers
Hinsichtlich gesetzlich unverfallbarer Anwartschaften ist ein Widerruf der Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage von vornherein unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt ausgeschlossen (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 - Rn. 26 ff. mwN, EzA BetrAVG § 7 Nr. 74). - BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 849/11
Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem …
Auf die Verfahrensrüge der Beklagten, es liege ein Urteil ohne Gründe vor (§ 547 Nr. 6 ZPO), kommt es nicht an, da der Rechtsstreit ohnehin zugunsten der Beklagten entscheidungsreif ist (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 - Rn. 19). - BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch …
Gründe im Rechtssinn fehlen, wenn die Ausführungen des Urteils gänzlich unverständlich sind, so dass sie die für die Entscheidung maßgeblichen Überlegungen nicht erkennen lassen, so etwa bei leeren Redensarten oder der bloßen Wiedergabe des Gesetzes (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 - Rn. 16;… 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - Rn. 22 mwN). - OLG Köln, 26.09.2024 - 18 U 35/24
Widerruf der Versorgungszusage eines ehemaligen Vorstandsvorsitzenden wegen …
Insoweit ist im Rahmen des § 313 BGB auch zu berücksichtigen, dass das Risiko der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich allein beim Arbeitgeber liegt und dieses demnach grundsätzlich nicht auf den Empfänger der Versorgungszusage abgewälzt werden kann (vgl. hierzu auch bezogen auf Arbeitnehmer BAG, Urteil v. 18.11.2008, 3 AZR 417/07, BeckRS 2009, 55849, Rn. 26).Rn. 43 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil v. 18.11.2008, 3 AZR 417/07, BeckRS 2009, 55849) stellt eine wirtschaftliche Notlage eines Arbeitgebers nach Abschaffung des vorgesehenen Sicherungsfalls der wirtschaftlichen Notlage in § 7 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 BetrAVG zum 31.12.1998 keinen sachlichen Grund für einen Widerruf einer Versorgungszusage mehr dar.
Nach den - durch Streichung des § 7 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 BetrAVG zum Ausdruck gekommenen - gesetzlichen Wertungen sei aber ein Widerruf von insolvenzgeschützten Versorgungsansprüchen nicht mehr zulässig (BAG, Urteil v. 18.11.2008, 3 AZR 417/07, BeckRS 2009, 55849, Rn. 27).
- LAG Köln, 21.09.2016 - 11 Sa 513/16
Voraussetzungen eines Anspruchs in der betrieblichen Altersversorgung
Diese Verpflichtung des Arbeitgebers folgt aus dem arbeitsrechtlichen Grundverhältnis (BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07 - m. w. N.).Auch wenn nach dem Wortlaut der Versorgungssatzung kein Rechtsanspruch auf die Leistungen der Unterstützungskasse gegeben sein soll, vielmehr die Leistungen freiwillig mit der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs erbracht werden sollen, begründet dies nur ein Widerrufsrecht, das an sachliche Gründe gebunden ist (vgl. etwa: BAG, Urteil vom 05.07.1979 - 3 AZR 197/78 -, BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07 - m. w. N.).
Die Abschaffung des bis zum 31. Dezember 1998 im Betriebsrentengesetz vorgesehenen Sicherungsfalls der Einstellung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage hat zur Folge, dass eine Versorgungszusage nicht mehr wegen wirtschaftlicher Notlage widerrufen werden kann (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 373/06 - BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07 - m. w. N.).
- LAG Köln, 21.09.2016 - 11 Sa 395/16
Widerruflichkeit von Leistungen einer Unterstützungskasse
- BAG, 23.06.2020 - 3 AZN 442/20
Betriebliche Altersversorgung - Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2020 - 6 Sa 181/19
Betriebliche Altersversorgung - Teilwiderruf von Leistungen - wirtschaftliche …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2020 - 6 Sa 101/19
Betriebliche Altersversorgung - Teilwiderruf von Leistungen - wirtschaftliche …
- LAG Köln, 21.09.2016 - 11 Sa 167/16
Widerruflichkeit von Leistungen einer Unterstützungskasse
- LAG Köln, 21.09.2016 - 11 Sa 427/16
Widerruflichkeit von Leistungen einer Unterstützungskasse
- ArbG Köln, 20.04.2016 - 20 Ca 891/16
Klagen der Betriebsrentner der Zanders GmbH erfolgreich
- LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1173/17
Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Hausbrandkohlen; Umstellung der …
- LAG Köln, 04.10.2017 - 11 Sa 244/16
Recht des Arbeitgebers zum Widerruf einer Versorgungszusage
- LAG Köln, 22.02.2017 - 11 Sa 724/16
Wirksamkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen …
- LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1477/17
Ruhrbergbau; Angestellter; Hausbrandkohlen; Tonne auf Attest; Umstellung auf …
- ArbG Gießen, 03.05.2011 - 4 Ca 14/11
- LAG Hamm, 13.06.2019 - 9 Sa 1260/17
Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig
- LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1449/17
Saarbergbau; Hausbrandkohlen; Weiterbezug; Abfindungshöhe; Angemessenheit
- LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1144/17
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung; Ablösungsprinzip bei zwei …
- LAG Köln, 26.07.2016 - 12 Sa 942/15
Zulässigkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen …
- LAG Köln, 26.07.2016 - 12 Sa 943/15
Zulässigkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche durch den …
- LAG Köln, 26.07.2016 - 12 Sa 89/16
Zulässigkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen …
- LAG Köln, 26.07.2016 - 12 Sa 91/16
Zulässigkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen …
- LAG Köln, 26.07.2016 - 12 Sa 90/16
Zulässigkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen …
- ArbG Köln, 20.04.2016 - 20 Ca 1212/16
Betriebsrentenkürzung
- ArbG Siegburg, 26.04.2017 - 4 Ca 1436/16
Anpassung der Betriebsrente
- LAG Hessen, 14.12.2011 - 8 Sa 777/11
Betriebliche Altersversorgung - Gründung einer Unterstützungskasse - …
- ArbG Köln, 23.06.2016 - 11 Ca 1040/16
Kürzung der Zahlung einer Betriebsrente; Wegfall des bisherigen Sicherungsfalls …
- ArbG Aachen, 19.01.2017 - 2 Ca 2792/16
Betriebsrente, Erhöhung, Auslegung
- LG Aachen, 28.02.2024 - 42 O 64/23
- ArbG Köln, 20.04.2016 - 20 Ca 1913/16
Betriebsrentenkürzung
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